Umzugskostenpauschale nicht anerkannt

Ich bin wg. Stellenwechsel umgezogen und habe (mit WISO-Programm) geltend gemacht:

Transportkosten Spedition
Maklergebühr
Umzugskosten-Pauschale (€903)
Aufwendungen für die Wohnungssuche (€393)
Reisekosten für den Umzugstag (€198)

Im Steuerbescheid wurden nur die ersten beiden Punkte anerkannt, also die, wo ich Belege vorlegen konnte. Die Pauschale und die Posten Wohnungssuche und Reisekosten Umzugstag wurden gestrichen, zusammen fast 1500 Euro.
Mit der mündlichen Begründung (heute telefonisch erfragt): Pauschalen erkennen wir grundsätzlich nicht an, sondern nur das, was konkret belegt wurde. Was ja auch für die Fahrerei z.B. für die Wohnungssuche nicht gehen kann.
Ich hatte vor ein paar Jahren einen ganz ähnlichen Umzug, und da wurde (bei einem anderen FA) alles anerkannt.

Was kann ich tun? Für den Widerspruch wären ein paar zitierfähige Paragrafen sicher hilfreich. Oder liege ich falsch?

Umzugskosten-Pauschale (€903)
Aufwendungen für die Wohnungssuche (€393)
Reisekosten für den Umzugstag (€198)

Ich gehe doch einmal davon aus, dass du die Pauschalen im Detail erläutert hast, warum du diese in der Höhe ansetzen möchtest oder?
Natürlich kann man nicht doppelt geltend machen Belege und Pauschale.
Auf der anderen Seite hat man natürlich nicht für alles Belege, auch klar.
Ergo: Definiere deine Pauschalen im Detail, dann müsste es klappen.

sonstige Umzugskosten

  • Pauschbetrag

für Ledige: 561,00 Euro

Es können zwanzig Prozent des Rechnungsbetrags der Umzugs-Firma von den Steuern abgesetzt werden bis zu einem Maximalbetrag von 600,- Euro. Liegst Du also mit 903 € schon gut im Schnitt.

Schau auch mal hier www.piloh.de/absetzen-umzugskosten.html und einmal hier googeln BUKG
LG Sabine

Es gibt tatsächlich eine Pauschale im BUKG = Bundesumzugskostengesetz. Allerdings schließt die Pauschale die tatsächlichen Kosten aus.
Die Pauschvergütung für Umzugskosten steht in §10 BUKG, bezieht sich aber auf Beamte, die die Vergütung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Eine Regelung im Einkommensteuergesetz ist mir nicht bekannt.
Was die Fahrtkosten angeht: Sie müssen nicht belegen, wie oft Sie gafahren sind, glaubhaft machen reicht aus. Wenn Sie also aufschreiben: Ich bin 5x eine Strecke von 250 km gefahren = 1.250 km x 0,30 Euro = 375 Euro sollte das ausreichen.

Hallo,
die angegebenen Posten müssen anerkannt werden.
Grundlage ist das Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) § 6 - 10 und die Ausführungsbestimmungen des Bundes Ministerium Finanzen (BMF)
Einspruch einlegen und auf die Bestimmungen verweisen.

mfg
Ben

Ich würde einspruch einlegen…oder damit zu einem steuerberater gehen! was du aber sicher schon im vorfeld hättest tun können! Ein Einspruch zu machen macht nicht sonderlich viel arbeit, und wenn er abgelehnt wird ist es halt so…aber man hat es probiert…allerdings hat man nur eine 4 Wochen Frist um Einspruch beim Finanzamt einzulegen!