Umzugskostenpauschale nicht anerkannt

Umzugskostenpauschale doppelter Haushalt
Hallo,

Angenommen jemand hat über Jahre eine Zweitwohnung um nicht
jeden Tag über 130km einfach zum Arbeitsplatz fahren zu
müssen.

also liegt ein doppelter Haushalt vor

Für
die Steuererklärung 2006 wollte er 561.-Euro pauschal als
Umzugskosten anerkannt bekommen.
Das Finanzamt lehnt ihm dies ab:

Die Begründung ist falsch, das Ergebnis ist richtig. Ich vermute, dass ein maschineller Erläuterungstext benutzt wurde, der nicht richtig passt.
Beim Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung sind die Kosten eines Umzugs zwar abziehbar, aber nur soweit sie nachgewiesen werden. Die Umzugskostenpauschale wird bei doppeltem Haushalt nicht anerkannt
=>R 9.9 Lohnsteuer-Richtlinien 2008
http://195.243.173.120/
dort „Steuerrecht“ und dann Lohnsteuer-Richtlinien suchen

Frage: Kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt
werden

ja, natürlich, nur bei dieser eindeutigen Sachlage nutzt er nichts. Vielleicht könnte man überlegen, ob man doch noch einige Kosten nachweisen kann.

/t/umzugskosten-belege-und-pauschale-gleichzeitig/30…

Schöne Grüße
C.