Umzugskosten: Belege *und* Pauschale gleichzeitig?

Umzugskostenpauschale
Hi,

Umzugskosten haben wir hier alle Nase lang, siehe
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

aber zuletzt hatten wir noch eine letztlich ungeklärte Frage, wie der Nachweis tatsächlicher Umzugskosten mit der Umzugskostenpauschale zusammenhängt
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Also:
Bei doppeltem Haushalt kann keine Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden
R 43 Abs. 10 LStH 2004.

Abzugsfähige Umzugskosten sind:
Transportkosten
Reisekosten
doppelte Mietzahlungen
Kosten der Wohnungsvermittlung
Einrichtungskosten (nur Kochherd bis 230,- € und neue Öfen, 164,-€ pro Zimmer, falls keine Heizung vorhanden)
Nachhilfe für Kinder
zusätzlich sonstige Umzugskosten

Sonstige Umzugskosten:
entweder mit den genannten Pauschalen oder
Einzelnachweis für:
Abbau und Geräte in der alten Wohnung
Aufbau in der neuen Wohnung (jeweils echte Kosten, nicht Eigenleistungen)
Telefonanschlusseinrichtung
Fahrten zu Behörden
neue KfzKennzeichen
Umschreiben amtlicher Dokumente
Umschulungsgebühren für Kinder
nicht abgewohnter Teil der Schönheitsreparaturen in alter Wohnung (EFG 1977, 417)
nicht abziehbar sind
neue Einrichtungsgegenstände (EFG 1981, 500)
Kosten der Renovierung der neuen Wohnung incl. neue Gardinen (BStBl 2003 II 314)

Viele Grüße
C.