Umzugskostenpauschale Steuer

Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Werbungskosten in der Steuererklärung: man setzt die Umzugskostenpauschale für einen beruflich veranlassten Umzug an. Für diesen Umzug gab es jedoch von der Agentur für Arbeit schon Geld, da zum Zeitpunkt des Umzuges eine Arbeitslosigkeit vorlag.
Frage: darf die Pauschale trotzdem abgesetzt werden?
Wenn ja, muss die Erstattung vom Amt dann schon mit gegengerechnet werden und die Pauschale somit gemindert?
Im Detail ist es so, dass die Pauschale in der Steuererklärung 960,- € wäre und die vom Amt erstatteten Kosten knapp 400,- €. Es bleibt also eine Differenz von 470,- €.

Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Werbungskosten in der
Steuererklärung: man setzt die Umzugskostenpauschale für einen
beruflich veranlaßten Umzug an. Für diesen Umzug gab es
jedoch von der Agentur für Arbeit schon Geld, da zum Zeitpunkt
des Umzuges eine Arbeitslosigkeit vorlag.
Frage: darf die Pauschale trotzdem abgesetzt werden?

Ja, die Pauschale darf abgesetzt werden.

Wenn ja, muß die Erstattung vom Amt dann schon mit
gegengerechnet werden und die Pauschale somit gemindert?

Ja, die Pauschale wird gemindert.

Im Detail ist es so, daß die Pauschale in der Steuererklärung
960,- € wäre und die vom Amt erstatteten Kosten knapp 400,- €.
Es bleibt also eine Differenz von 470,- €.

Ach so. Na dann bleibt ja noch was an Werbungskosten übrig.