Ich war (zum Glück nur) zwei Monate arbeitslos. Seit Juli arbeite ich wieder in einer anderen Stadt (über 500 km vom bisherigen Wohnort entfernt). Ab Oktober haben wir eine neue Wohnung. Nun habe ich beim Arbeitsamt angefragt, ob die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht.
Als Antwort bekam ich, dass ich den Antrag auf Kostenübernahme VOR Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags hätte stellen müssen.
Nun meine Frage: Stimmt das??? Man liest doch überall, dass man zum Antrag den unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen muss.