Umzugskostenübernahme durch neuen AG

Guten Tag,

wer bekommt die Kosten des Umzugs an den Ort des neuen Arbeitgebers von diesem bezahlt; ggf. auch anteilig?

Das der AG, wenn er einlädt, die Kosten der Anreise zum Vorstellungsgespräch übernimmt ist klar. http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html Auch ist klar, dass es einige AG gibt, die dies bereits vorher ausschließen. Insbesondere die Zunft der Leiharbeit-AG, bei welchen dies nahezu 100% sein dürften.

Was ist mit den Kosten des Umzugs? Nur für Vorstände? Für leitende MA? Generell für Akademiker? Nur für Leute die abgeworben werden müssen? Oder für jeden, auch Lieschen Müller, die neue Kantinenfachkraft, welche quer durch Deutschland umzieht?
Betriebsvereinbarung? Verhandlungssache?

Wie sieht es in der Frage aus in Deutschland im Jahre 2010?

Hallo

Verhandlungssache. Ein Recht darauf gibt es nicht.

Gruß,
LeoLo

Was ist mit den Kosten des Umzugs? Nur für Vorstände? Für
leitende MA? Generell für Akademiker? Nur für Leute die
abgeworben werden müssen?

Für den, der es im Gehaltsgesrpäch entsprechend aushandelt.

Moin,:

wer bekommt die Kosten des Umzugs an den Ort des neuen
Arbeitgebers von diesem bezahlt; ggf. auch anteilig?

ich habs zwar weiter unten schon mal geschrieben, aber hier noch mal.

Es gibt AG, die zahlen die Umzugkosten (ev. anteilig), es gibt solche, die zahlen gar nichts.
Es gibt welche, die zahlen das nur bestimmten Mitarbeitern, es gibt andere, die sind großzügiger.
Es gibt welche, die zahlen das automatisch (z.T. weil es (haus)tarifliche Abmachungen gibt) es gibt welche, die zahlen nur, wenn man es erhandelt.

OK?

Gandalf

Hi,

wer bekommt die Kosten des Umzugs an den Ort des neuen
Arbeitgebers von diesem bezahlt; ggf. auch anteilig?

Der, welcher es dem AG Wert ist. Wenn ein AG einen Mitarbeiter unbedingt haben will, dann wird er in der Regel möglichst viel dafür machen, dass er ihn bekommt.
Bei Hilfskräften ist die Wahrscheinlichkeit gering, bei Fachkräften ist es nicht ungewöhnlich.

Bye
Guido