Hallo,
ein Angetsellter des BGS’ verlegt seinen Wohnsitz von Ost nach West. Dienstliche Gründe sprechen hierfür. Bekommt er nun Umzugskostenvergütung (UKV) auch dann, wenn sein neuer Wohnsitz nur Zweitwohnsitz ist? Oder setzt UKV zwingend den Umzug zum Erstwohnsitz vorraus? Welches Gesetzt bzw. welche §§ greifen hier ?
Vorab vielen Dank und einen schoenen Nachmittag !!
MfG
Marzl