Umzugskredit Hartz IV

Liebe/-r Experte/-in,

welche Möglichkeit habe ich,
vom Jobcenter einen Umzugskredit für notwendige Anschaffungen zu beantragen.

Mit freundlichem Gruß
Oliver Becks

Hallo Oliver,
Du bringst hier etwas durcheinander:
Ein Umzugskredit betrifft ausschließlich den Umzug als solchen. Wenn der Umzug von dem Jobcenter genehmigt und angeraten wurde. Erhälst Du die Kosten des Umzuges (Möbeltransport etc.) darlehenslos.
Wenn Du eine Anschaffung tätigen musst, die dringend und absolut notwendig ist, kannst Du einen Anschaffungskredit erhalten.
Ob die Anschaffung notwendig ist, beurteilt allerdings Dein Fallmanager und sein Team.
Einfach versuhen!
Gruß - Ernst

Hallo Oliver,

grundsätzlich kann man für alles ein Darlehen vom Jobcenter (JC) erhalten, sofern es sich um einen anerkannten Bedarf handelt.

Zunächst sind folgende Fragen zu klären:

  1. Ist der Umzug notwendig?
  2. Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC; hat das neue JC auch einem Umzug zugestimmt, damit am neuen Wohnort Leistungen weitergezahlt werden.
  3. Hat man selbst alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um ein Darlehen zu vermeiden?

Zu 1. ist es natürlich am Einfachsten, wenn der Umzug vom Amt „befohlen“ wurde. Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bessere Erreichbarkeit von Schulen für die Kinder u.a. können weitere Gründe sein.
Zu 2. erklärt sich von selbst.
Zu 3. ist zu sagen, dass seit Einführung von Hartz 4 alle Zusatzleistungen gestrichen wurden. Statt dessen wurde der Hartz-4-Satz etwas angehoben und gesagt, dass jeder jetzt von dem leicht erhöhten Satz Gelder für diese Leistungen ansparen muss. Es könnte also sein, dass das Amt die entsprechenden Ansparraten hochrechnet. Weitere Möglichkeiten könnten sein, dass Freunde und Bekannte den Umzug kostenlos oder zumindest preiswerter durchführen als ein Unternehmen. Entsprechende Angebote sind meines Wissens vorzulegen. Oftmals helfen auch karitative Einrichtungen.

Inwieweit alle Fragen geklärt sein müssen entscheidet wohl der Sachbearbeiter. Auf jeden Fall Antrag stellen und folgendes in eine Begründung sinngemäß aufnehmen:

Das Darlehen benötige ich, weil:

  1. der Umzug für mich notwendig und dringlich ist,
  2. ich keinen genügend hohen Betrag ansparen konnte und
  3. es mir nicht möglich ist diesen Bedarf anderweitig zu beschaffen.
    Bei Problemen helfen mit Sicherheit (auch eventuelle Begleitung zum Amt) örtliche Vereine wie ALZ (Arbeitslosenzentrum), Caritas etc.
    LG
    Franz57

hallo lieber Oliver,
einen Umzugskredit beim Jobcenter kann mann nicht erhalten.
Du bekommst nur 180 .-Euro Umzugskosten für Umzugsausto und den Sprit dazu, wenn du vcm Jobcenter aufgefordert worden bist in eine kleinere und preisgünstiger Wohnung zu ziehen. Aber da mußt du rechtzeitig einen Antrag stellen. Ansonsten stellen sie sich auch noch bockig und du gehst leer aus.
Ich kenn es aus eigener Erfahrung.
Wir mußten auch in eine kleinere und preisgünstigere Whg. umziehen.Da hat einiges nicht gepaßt, wie zum Beispiel die Gardinen /die Fenster waren breiter wie die in der alten Whg., das Bad war kleiner da paßte nicht mehr der Badschrank rein.
Von meinem Arbeitskollegen die Tochter hatte mir gesagt, sie arbeitet bei einem Jobcenter,bevor du den Mietsvertrag unterschreibst, kläre das ab ob sie die Kaution und event. die Doppelmiete übernehmen falls du eher in die neue Whg. einziehen kannst.
Falls du auch noch renovieren muß bei deiner alten Wohnung, mußt du von deinem alten Vermieter ein schreiben vorliegen, das die Wohnung weiß gestrichen werden muß (aufgeschlüsselt nach Wände und Decken,Fenster und evtl. Heizung)
Also noch einmal alles kurz aufgeschlüsselt.

  1. Genehmigung einholen ob die Whg. angemessen ist und ob die Miete nicht zu hoch ist, ansonsten übernimmt das Jobcenter nicht die Miete
  2. Übernahme Kaution klären und beantragen
  3. Klären Doppelmieteübernahme
  4. Umzugkosten Antrag stellen
  5. evtl. Einzugskosten für neue Möbel und Gardinen, Badmöbel usw.
    vielleicht habe ich dir ein wenig helfen können.
    Mit freundlichem Gruß
    qualle2008 (Carola)

Hallo,

wenn die Anschaffungen nicht mit einem neuen Job zusammenhängen, dann gibt es keine Möglichkeiten.

mfg,

Hallo Olliver,
es gibt die Möglichkeit im Rahmen einer Arbeitsaufnahme eine Kostenübernahme für einen notwendigen Umzug zu beantragen. Für weiterführende Infos, müsste ich mehr Infos über die Konstellationen wiessen.
Grüße
Almut

Lieber Herr Becks,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute sehe und daher wohl Schnee von gestern ist, also sich erledigt hat.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Ist noch aktuell !!

Lieber Herr Becks,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Nov. 2011, dass Ihre Anfrage für Sie weiterhin aktuell ist. Ihre Anfrage verstehe ich dahin gehend, dass es Ihnen nicht um Umzugskosten im engeren Sinne geht, sondern Sie Anschaffungen nach dem Umzug machen und dafür vom JobCenter ein Darlehen haben wollen. Vom JobCenter ein Darlehen zu bekommen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, die durch das Regelbedarfsgesetz zum 1. April 2011 erheblich verschärft wurden. Voraussetzung ist nach § 24 Abs. 2 SGB II, dass ein unabweisbarer Bedarf gegeben ist. Ein Darlehen vom JobCenter zu bekommen ist daher nur noch dann möglich, wenn das gesamte verfügbare Barvermögen nicht ausreicht, den Bedarf abzudecken (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB II). Dies gilt nicht für vor 1948 Geborene, denen weiterhin ein Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr, maximal 33.800,- Euro zugestanden wird (§ 65 Abs. 5 SGB II). Überdies ist ein Darlehen zu gewähren, wenn das einzusetzende Vermögen nicht sofort verwertbar ist (§ 24 Abs. 5 SGB II). Unabwendbarer Bedarf über den Regelsatz hinaus liegt vor in Bezug auf Ihre Anfrage bei einer Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II), bei unter 25jährigen aber nur, wenn der Auszug erlaubt wurde. Bei einem von einer Erstausstattung unabhängigen Bedarf, etwa Ersatz an Hausrat und Möbel oder entsprechende Reparaturkosten, soll die Voraussetzung für einen unabweisbaren Bedarf regelhaft nicht gegeben sein. Dies soll auch gelten für Gebrauchsgüter mit hohen Anschaffungswert wie Fahrrad und Fernseher oder Computer. Einfach nur zu wenig Geld zu haben, reicht demnach nicht, um ein Darlehen vom JobCenter zu bekommen. Unabweisbar ist der Bedarf, wenn er nicht aufschiebbar ist. Es muss sich um einen notwendigen, nicht aufschiebbaren Bedarf handeln, dann ist er regelmäßig auch unabweisbar, es sei denn, er ist aus verfügbaren Vermögen zu decken.
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch