Umzugsmeldung Einwohnermeldeamt

Kann ich mich, wenn ich am 01.08.00 eine neue Wohnung beziehen möchte, bereits jetzt ummelden?

Ich habe einen Termin mit dem DIrektor der Schule, in deren 1. Klasse mein Sohn nach den Ferien gehen soll und er möchte eine Meldebescheinigung haben, sonst muß mein SOhn in eine andere Schule. Diesen Aufwand (Wechsel nach ein paar Wochen ) möchte ich ihm natürlich ersparen.

Hängt vom Meldegesetz Deines Bundeslands ab
Der § 11 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz knüpft für die Anmeldepflicht an das „Beziehen“ der neuen Wohnung an. Wann wie wo die Meldung erfolgen muß, steht in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer.
Melde Dich einfach an und basta. Wer will nachprüfen, wie weit das „Beziehen“ fortgeschritten ist?

Django

Es gilt das Datum des Einzugs, welches der Vermieter auf die einzugsbescheinigung als Einzugsdatum geschrieben hat.Also, was der schreibt gilt, ab dem TAg kannst Du Dich anmelden, i.d.R. aber nicht im voraus