Umzugspauschale bei Auszug rechtens?

Hi @ll,

bräuchte einmal eine jurisitische Einschätzung zu folgendem Fall:
Ich bin kürzlich aus meiner Wohnung ausgezogen und nun fordert mein Vermieter eine Umzugspauschale von mir. Im Vertrag ist lediglich folgender Ausschnitt im Bereich der Betriebskosten zu finden (Betriebskosten hatten ich sowieso schon immer monatlich gezahlt).

" § x Betriebskosten:

  1. Der Mieter trägt die Betriebskosten […]. Neben der Miete werde daher alle auf dem Mietwohngrundstück anfallenden Betriebskosten […], umgelegt und durch Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung erhoben.
    Dazu gehören insbesondere:
    […]
  • die zusätzlichen Kosten bei Auzug (Umzugspauschale, Ablesegebühren, etc.)
    Die monatlichen Vorauszahlungen betragen: insgesamt X €."

Meines Erachtens, und die bisherige Internet-Recherche ergab dasselbe, ist ein derartiger Passus nichtens.
Wäre Euch super dankbar, wenn Ihr mir Eure Meinung geben könntet. Danke.

Hallo aus Bernburg,

das ist eine der (sehr)vielen unwirksamen Klauseln, die sogar manchmal in Formularmietverträgen zu finden sind.
Hier liegt eine eindeutige Benachteiligung der Mieter vor. Die Klausel ist einfach unwirksam, so als wenn drin steht, dass bei Regenwetter die Flöhe husten.
Unwirksame Klauseln braucht kein Mieter dem Vermieter mitzuteilen. Die stellen sich dann meist unwissend oder lassen die Klausel von Rechtsverdrehern in (scheinbar) wirksame Klauseln verwandeln.

LG aus Bernburg

Guten Morgen,

hört sich nach „Abzocke“ an… aber ich bin kein Jurist. Vertrag mit nehmen, Abrechnungen nehme und geh zum Mieterbund… oder zu einem spez. Anwalt. Die Auskunft, das Prüfen lohnt sich und kostet nicht die Welt. Aber Du bist auf der Sicheren Seite.

Trotz dem Ärger mit dem Vermieter… Frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches, erfolgeiches Jahr 2011.

Anne Sigmund

Hallo,
Ich finde es für eine Frechheit was ihr Ex-Vermieter alles verlangt,denn bestimmte Betriebskosten kann er ja selbst absetzen.
Wenn Sie ordnungsgemäß( 3monatige Kündigungsfrist) gekündigt haben und die Wohnung sauber verlassen haben,dann bin ich der Meinung das der Vermieter kein Recht mehr hat.
Die Heizungsablesegebühren müssen extra im Mietvertrag aufgeführt sein das Sie es bezahlen müssen.
Von einer Umzugspauschale für einen Vermieter habe ich noch nie etwas gehört und dagegen würde ich mich auch weigern.
Was will er den noch, er hatte doch schließlich genügend Zeit die Wohnung wieder neu zu vermieten.Sagen Sie im ihre Meinung und drohen Sie im mit einem Rechtsanwalt und das Sie an die Öffentlichkeit gehen was er für ein Abzocker ist.
Ich besitze selbst Objekte aber so etwas würde ich nie mit meinen Mietern machen.

Gruß
monika61

Ich weiß nicht, ob er keine Ablesegebühren etc. nehmen kann. Grundsätzlich empfinde ich das als unpassend. Aber ein Privatvermieter kann auch Gebühren für die Ausfertigung des Mietvertrages nehmen. Also…
Hier geht es eher darum, dass dies keine Betriebskosten sind. Auch die Formulierung „alle anfallenden Kosten des Grundstücks“ halte ich für bedenklich.
Als Betriebskosten zählen nur die im Gesetz genannten.

´Hallo,

so was habe ich ja noch nie gehört. Eine Pauschale die man beim Auszug bezahlen soll. Damit würde ich sofort zum Anwalt.

Gruß
Peter