Umzugspauschale? - privatveeranlsster umzug

hallo,

wie verhält sich das mit der Umzugspauschale?

Nehmen wir mal an, jemand ist aus privatveranlassten gründen umgezogen. In dem steuerkompass 2008/2009 steht dass es eine Umzugspauschale gibt, jedoch handeln die passenden Fallbeispiele um beruflich veranlasste Umzüge.
Kann bei einem privatveranlassteten Umzug die Umzugspauschale angegeben werden?

Grüße Alex

Servus Alex,

Kosten der privaten Lebensführung sind generell nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzbar.

Zu den Kosten der privaten Lebensführung zählen unter anderem die Ausgaben für einen privat veranlassten Umzug, Ausgaben für Urlaubsreisen, für Kleidung, für die Möblierung der Wohnung, für Essen und Trinken usw.

Es sind Fälle denkbar, in denen die Kosten eines Umzuges außergewöhnliche Belastungen darstellen. z.B. wenn die Gemeinde Perl von Burmerange aus permanent mit Kassam-Raketen beschossen wird, so daß nur durch einen Wegzug die Sicherheit von Leib und Leben gewährleistet werden kann.

Schöne Grüße

MM

MM hat die Frage bereits (präzise wie immer) beantwortet.

Ergänzung:
Arbeitsleistungen von Handwerkern und Umzugsunternehmen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn dafür je eine Rechnung und ein Überweisungsbeleg existiert.

http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushal…

Gruß JK