Moinsen!
es geht um eine hypothetische steuererklärungsrelevante Frage:
Herr X beginnt im Dez 2011 ein neues Arbeitsverhältnis in einer neuen Stadt. Aufgrund dessen zieht er von seiner 500km entfernten Studienstadt in die Stadt seines Arbeitsverhältnisses. Sprich, der Umzug war arbeitsbedingt. Der Umzug (privates Auto, keine Spedition) hat aber erst im Februar 2012 stattgefunden. In der Zeit Dezember 2011 bis Ende Januar 2012 konnte Herr X bei Freunden unterkommen, bis er dann im Februar seine eigene Bude bezogen hat.
Nun die Frage: Kann man diesen Umzug in der Steuererklärung für 2012 geltend machen? Was ist für das Finanzamt relevant? Beginn des Arbeitsverhältnisses oder seine Anmeldung bei der Stadt Hamburg (2012 erfolgt…)
Danke schoneinmal für eure Antworten!
Beste Grüße
aubinger