Umzugspauschale

Moinsen!

es geht um eine hypothetische steuererklärungsrelevante Frage:

Herr X beginnt im Dez 2011 ein neues Arbeitsverhältnis in einer neuen Stadt. Aufgrund dessen zieht er von seiner 500km entfernten Studienstadt in die Stadt seines Arbeitsverhältnisses. Sprich, der Umzug war arbeitsbedingt. Der Umzug (privates Auto, keine Spedition) hat aber erst im Februar 2012 stattgefunden. In der Zeit Dezember 2011 bis Ende Januar 2012 konnte Herr X bei Freunden unterkommen, bis er dann im Februar seine eigene Bude bezogen hat.

Nun die Frage: Kann man diesen Umzug in der Steuererklärung für 2012 geltend machen? Was ist für das Finanzamt relevant? Beginn des Arbeitsverhältnisses oder seine Anmeldung bei der Stadt Hamburg (2012 erfolgt…)

Danke schoneinmal für eure Antworten!
Beste Grüße
aubinger

Hallo,

Der Umzug (privates Auto, keine Spedition) hat aber erst im
Februar 2012 stattgefunden. In der Zeit Dezember 2011 bis Ende
Januar 2012 konnte Herr X bei Freunden unterkommen, bis er
dann im Februar seine eigene Bude bezogen hat.

Nun die Frage: Kann man diesen Umzug in der Steuererklärung
für 2012 geltend machen?

Ja, angeben kann man vieles (was meinst du was viele Leute als „außergewöhnliche Belastung“ ansehen :smile: )

Was ist für das Finanzamt relevant?

* Das der Umzug tatsächlich stattfand
* Nachweise über zb Benzin

Beginn des Arbeitsverhältnisses oder seine Anmeldung bei der
Stadt Hamburg (2012 erfolgt…)

Der Zeitraum des Umzugs und Beginn Arbeitsverhältnis (damit man einen Zusammenhang erkennen kann).

Danke schoneinmal für eure Antworten!

Bitte

Tobi@s

Danke für die schnelle Rückmeldung!

Da der Umzug arbeitsbedingt war und man ja nicht täglich 500km von A nach B fahren will ist ein Umzug ja unvermeidlich… Denke mal dass da das Finanzamt nichts entgegenzusetzen hat und die Pauschale anerkennt (da ich natürlich leider keine Rechnungen aufbewahrt habe). Das sehen die ja auch an der Ummeldung der Adresse.

Beste Grüße!

Hallo,

nach BFH und FG-Rechtsprechung erkennen die Finanzämter Umzüge an, sobald sich eine tägliche Fahrzeitersparnis von einer Stunde ergibt. Ist dieses Kriterium erfüllt, sind gleichzeitige private Interessen nicht zu prüfen.

Bei einer Entfernung von 500 Km ist der Umzug definitiv und unzweifelhaft beruflich.
Die Umzugskosten können in dem Jahr angesetzt werden, in dem der Umzug tatsächlich durchgeführt wird.

Sind keine Belege mehr vorhanden, so kann die Umzugskostenpauschale nach Bundesumzugskostengesetz angesetzt werden. Diese beträgt für 2012 € 657 für Ledig, € 1.314 für Verheiratete und € 289 für jede weitere haushaltsangehörige Person.

Gruß
Lawrence