ich bin im vergangenen Jahr umgezogen und wohne jetzt nur ca. 300 m von meinem Arbeitsplatz entfernt.
Den Umzug habe ich privat organisiert, d. h. mir sind fast keine Kosten entstanden.
Kann ich trotzdem bei meiner Einkommenssteuererklärung eine Pauschale für Umzugskosten geltendmachen, da anschließend doch die Fahrtkosten weggefallen sind.
bin zwar kein Steuerexperte, aber auch schon berufsbedingt umgezogen.
Die Anrechnung von Umzugskosten richtet sich nach dem Bundesumzugskostengesetz. Das regelt zwar eigentlich die Erstattung von Umzugskosten an Beamte, Soldaten etc., wird aber auch für normal sterbliche angewendet.
Du kannst steuerlich geltend machen: Kosten für die Beförderung Deiner Möbel, Reisekosten, Mietentschädigungen (wenn Du für eine gewisse Zeit zwei Wohnungen gemietet hast), Auslagen für die Wohnungssuche (Makler, Anzeigen), einen Kochherd (bis 450 Mark), Unterrichtskosten für Kinder und allerlei Kleinkram (z. B. Telefonanschluss, neue Gardinen etc.).
Statt den Kleinkram einzeln abzurechnen kannst Du auch die Pauschale (§ 10 BUKG) abrechnen (Ledige 1027 Mark, Verheiratete 2054 Mark, jede weitere Person 452 Mark). Wenn Du in den vergangenen 5 Jahren mehrmals berufsbedingt umgezogen bist, erhöht sich die Pauschale prozentual.
Also: Du kannst die Kosten für die Fahrerei etc. plus die Pauschale angeben. Vorausgesetzt natürlich immer, das FA erkennt Deinen Umzug als berufsbedingt an.
Mail mich an, wenn Du weitere Fragen hast (ich zackere seit knapp einem Jahr erst mit meinem alten, inzwischen mit meinem neuen Finanzamt herum; inzwischen kann ich das BUKG aufsagen).