Bei seinem letzten Umzug hatte A. bei der Spedition das „rund um
Sorglos Paket“ gebucht (d.h. alte Wohnung alles abbauen und
einpacken, Transport zur neuen Wohnung, alles auspacken, einräumen
und aufbauen).
Der Teil in der alten Wohnung hat super geklappt. In der neuen Wohung
wurden auf Grund des Zeitdruck der Spedition nur die Hälfte der
Umzugskartons ausgeladen, sämtliche handwerklichen Tätigkeiten
(Lampen, Regale usw.) wurden nicht aufgeführt und die Küche wurde nur
zu ca. 70% montiert.
A. hat der Spedition zweimal die Möglichkeit gegeben die Arbeiten
abzuschließen. Dies ist jedoch seitens der Spedition nicht erfolgt
(keine Termine frei).
Die Arbeiten hat A. mittlerweile alle selbst ausgeführt. Um wieviel
kann A. in so einem Fall die Rechung kürzen? Sollte A. pauschal
einen gewissen Prozentsatz (ca. 30%) abziehen, oder sollte A. einen
Stundenlohn zu Grunde legen (wenn ja, wie hoch sollte der sein)
Hallo,
ich hoffe, dass alle Fristsetzungen und Antworten zu Beweiszwecken schriftlich etrfolgt sind.
Hat man denn eine schriftliche Bestätigung von den Möbelpackern, dass die bestimmten Arbeiten nicht ausgeführt wurden… bzw. dass nur bestimmte ausgeführt wurden ?
Zur Rechnungsstellung der Firma:
Da man ja nie Votrab bezahlt, würde ich den prozentualen Anteil der nichterledigten Arbeiten zurück behalten und est zahlen, wenn sie erledigt sind.
Dieses hätte ich in der schriftlichen Fristsetzung angekündigt und für jeden weiteren Verzugzeitraum (Tag/Woche) einen prozentualen Abzug vom Rechnungsbetrag angekündigt.
Dieses hätte die Firma gewarnt und ihr den Verlust deutlich gemacht.
Beispiel einer Fristsetzung nach meiner Idee:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider wurde der Vertrag nicht vollständig erfüllt. Da die Erfüllung erst zu ca. 60% vorliegt, werde ich vom Rechnungsbetrag dementsprechend erst 60% überweisen. Der Rest wird sofort nach Vertragserfüllung bezahlt.
Ich möchte Sie bitten, die noch ausstehenden vertraglichen Arbeiten binnen 4 Tagen zu erledigen. Nach Ablauf dieser Frist werde ich für jeden erfolglos verstrichenen 4-Tages-Zeitraum 5% der Rechnungssumme als Schadenersatz kürzen.
Nach Ablauf von insgesamt 12 Tagen ab heute werde ich zur Selbsthilfe greifen müssen und eine andere Firma beauftragen.
Die entstehenden Kosten werde ich vom verlbleibenden Rest des fälligen Recnungsbetrag in Abzug bringen bzw. die Mehrkosten Ihnen in Rechnung stellen lassen.
ICh peersönlich hätte die Arbeit nicht selbst gemacht, sondern eine Firma damit beauftragt. So wäre der entstandene Schaden objektiv zu beurteilen gewesen.
Es ist jetzt alles eine Frage des Nachweises.
Hat man zeugen für die unvollständige Ausführung oder schriftliche Unterlagen ?
Falls ja, würde ich persönlich warten mit der Bezahlung der Restsumme.
Die Firma kann keine Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erwarten. Einer Klage würde ich persönlich dann gelassen entgegen sehen.
Ich betone ICH würde… und nur wenn ich eindeutige Beweise für die Nichterfüllung habe.
Wenn diese Beweise nicht vorliegen, würde ich mich mit der Firma außergerichtlich einigen… notfalls einfach als „Lehrgeld“ verbuchen.
Ohne Beweise steht das Wort von diversen Aufbauern und Möbelpackern gegen das eigene. Das wird dann nicht gut ausgehen 
Gruß
BJ
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Hi Big John,
zu deiner Formulierung der Fristsetzung würde mich interessieren, ob es wirklich zumutbar ist, 4 oder gar 12 Tage zu warten bis die nicht erledigten Arbeiten erledigt werden. In einer nicht komplett aufgebauten Küche läßt es sich nicht gerade gut leben. Insbesondere, wenn vielleicht kleine Kinder im Haushalt leben. Und auch die Kartons sollten doch wohl ausgepackt werden.
Mir ist schon klar, dass man dem Umzugsunternehmen Gelegenheit zur Nachbesserung bzw Erledigung geben muss, aber sooo lange warten?
LG Caroline