Umzugsrechnung nach über 2 Jahren

Hallo Ihr Wissenden;

stellen wir uns mal folgendes vor:

Eine junge Frau ist um den Jahreswechsel 2009/2010 aus einer Wohnung ausgezogen, zwar gab es Abrechnungsprobleme, die damals aber gelöst worden sind.
Heute findet die Frau einen Brief der Stadtwerke im Postkasten, in dem es um damals geht.
Den Stadtwerken war damals die neue Adresse bekannt, inzwischen ist sie noch einmal umgezogen, der Brief hat sie trotzdem erreicht.

Man berechnet eine Umzugsrechnung in Höhe von etwas über 200 Euro. Dazu kommen noch einmal um die 100 Euros Verzugszinsen und Mahngebühren.

Kann das wirklich sein, nach so langer Zeit? Vor allem, weil man nie wieder was gehört hat in der ganzen Zeit?

Was meint ihr?

Danke euch und einen schönen Abend!
Uta

Waren die Stadtwerke der Vermieter oder der Versorger oder was sonst?
Was ist denn eine „Umzugsrechnung“?

Grundsätzlich kann es natürlich sein, dass Jemand, der einen Geldanspruch hat (z.B. aus einer Leistung die der Zahlungspflichtige beansprucht hat), nicht freiwillig darauf verzichten möchte. Der Gläubiger ist i.d.R. nicht einmal zu einer Mahnung verpflichtet - er könnte schon gleich gerichtliche Schritte einleiten.

Die Ausnahmen, die das Deutsche Recht hier kennt, nennen sich Verjährung und Verwirkung. Die „regelmäßige Verjährungsfrist“ beträgt z.B. 3 Jahre
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Auch Anspruch auf Ersatz von Verzugsschaden (z.B. Mahngebühren, Auslagen für gerichtlichen Mahnbescheid/Gerichtskosten/Anwaltskosten) und Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt.

Hallo Rudi,

Waren die Stadtwerke der Vermieter oder der Versorger oder was
sonst?

Die Stadtwerke waren der Versorger, der Vermieter hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.

Was ist denn eine „Umzugsrechnung“?

Das möchte ich auch gern wissen, keinen Schimmer.

Die Ausnahmen, die das Deutsche Recht hier kennt, nennen sich
Verjährung und Verwirkung. Die „regelmäßige Verjährungsfrist“
beträgt z.B. 3 Jahre
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Ist mir bekannt.

Auch Anspruch auf Ersatz von Verzugsschaden (z.B.
Mahngebühren, Auslagen für gerichtlichen
Mahnbescheid/Gerichtskosten/Anwaltskosten) und Verzugszinsen
sind gesetzlich geregelt.

Schon klar, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle, kommt mehr auf mich zu. Aber wenn ich nicht mal eine Rechnung habe?
Deshalb doch meine Frage, wenn ich keine Rechnung bekomme, muss ich 3 Jahre später Mahngebühren und Co zahlen?

LG Uta

Hallo,

Schon klar, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle, kommt mehr
auf mich zu. Aber wenn ich nicht mal eine Rechnung habe?
Deshalb doch meine Frage, wenn ich keine Rechnung bekomme,
muss ich 3 Jahre später Mahngebühren und Co zahlen?

Könnte sich denn der Schuldner auch ohne Rechnung bereits in Verzug befunden haben? Mein Vermieter schcikt mir ja auch nicht jeden Monat eine Rechnung.

LG
Der Kater

Wie „der Kater“ (netter Name :wink:) schon schrieb > es gibt durchaus Forderungen, die fällig sind, ohne dass jedesmal eine Rechnung geschrieben werden muss

Aber wenn ich nicht mal eine Rechnung habe?

Das konnte ich bisher nicht aus der Fragestellung entnehmen

Deshalb doch meine Frage, wenn ich keine Rechnung bekomme, muss ich 3 Jahre später Mahngebühren und Co zahlen?

Da kommt es eben drauf an, ob der Schuldner es sich anlasten lassen muss, dass keine Rechnung zugestellt werden konnte. Im vorliegenden Fall scheint das ja nicht so. In anderen Fällen könnte z.B. der Rechnungssteller den Briefumschlag, der mit dem Vermerk „unzustellbar/Empfänger verzogen“ zurückkam, zu den Akten genommen haben - damit wäre dann eindeutig klar, dass der Empfänger die nicht erfolgte Rechnungs-Zustellung selbst verursacht hat.

Aber um die Sache abzukürzen: wenn man Versorger-Leistungen in Anspruch genommen hatte und bisher noch keine Schlussrechnung erhalten hat, dann weiss man ja, dass da noch was ansteht - sei es Erstattung oder Nachzahlung.
Wenn dann noch in einer Mahnung auf eine Rechnung Bezug genommen wird, die einem nicht vorliegt > dann ist es doch am einfachsten man meldet sich direkt beim Gläubiger, teilt eben diese Sachumstände mit und bitte zunächst einmal um Zusendung der Rechnung.

Gruß Rudi