Hallo funracer,
vorab: bitte beachte nicht die bereits erfolgten Hinweise auf „Sonderziehungsrechte“, etc. Diese haben mit Deiner Frage nichts zu tun, ebenso wenig u.U. die Betriebshaftpflicht des Umzugsunternehmers.
Mal angenommen bei einem Umzug, durchgeführt von einem
erfahrenen Transportunternehmen, entsteht ein Schaden am
Eigentum des Umziehenden / Auftraggebers, beispielsweise fällt
einem Umzugshelfer etwas von der LKW-Rampe.Der beschädigte
Gegenstand wird fotografiert und alles entsprechend ins
Protokoll eingetragen. Später wird dem Auftraggeber auch per
Mail versichert, der Schaden wurde an die Versicherung
weitergeleitet.
Da hier die Rede von einem Schaden beim Be- oder Entladen ist (s. Hervorhebung oben), kann man gem. geltender Rechtsprechung davon ausgehen, dass es sich bereits um einen Transportschaden (und nicht um einen Schaden aus dem Bereich der Betriebshaftpflicht) handelt, da hier die Obhutshaftung greift.
Für derlei Schäden haftet der Unternehmer nach § 451e HGB mit einer Grundhaftung von 620,- € pro Kubikmeter Umzugsgut.
Hiergegen ist der Unternehmer verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen.
Häufig reicht aber dieser Schutz nicht aus, da die Haftungshöchstgrenze schnell erreicht ist. Daher ist der Unternehmer desweiteren verpflichtet, dem Kunden eine darüber hinaus gehende Transportversicherung anzubieten, die er - vorausgesetzt der Kunde möchte das - in dessen Auftrag abschließt.
Soweit der Ausflug in die Theorie; zurück zum konkreten Fall:
Es ist mehr als ungewöhnlich, dass eine Versicherung nach 8 Wochen noch keinen Kontakt zum Geschädigten aufgenommen hat, wenn der Schaden ordnungsgemäß gemeldet und die Ansprüche zumindest dem Grunde nach angezeigt wurden.
Wenn dem doch so ist, kann es hierfür viele Gründe geben:
- der Schaden wurde erst gar nicht der Versicherung gemeldet
- der Schaden wurde falsch der Versicherung gemeldet
- usw.
Da der Kunde Haftungsansprüche direkt gegen die Möbelspedition hat, empfiehlt es sich dort schriftlich - unter Nennung der Daten und Fakten - nachzuhören und eine Frist bis zur Regulierung zu setzen. Danach (aber auch davor) steht der Rechtsweg offen…
Viele Grüße
Loroth