Umzugsschaden - Transporteur reagiert nicht

Hallo Wissende.

Mal angenommen bei einem Umzug, durchgeführt von einem erfahrenen Transportunternehmen, entsteht ein Schaden am Eigentum des Umziehenden / Auftraggebers, beispielsweise fällt einem Umzugshelfer etwas von der LKW-Rampe.Der beschädigte Gegenstand wird fotografiert und alles entsprechend ins Protokoll eingetragen. Später wird dem Auftraggeber auch per Mail versichert, der Schaden wurde an die Versicherung weitergeleitet.
Wie lange muss der AG auf eine Reaktion seitens der Versicherung warten?? Es wird nämlich bezweifelt seitens des AG, dass überhaupt eine Schadensmeldung an die Versicherung herausgegangen ist. Inzwischen sind 8 Wochen vergangen…Danke und Grüße,
funracer

Hallo,

Wie lange muss der AG auf eine Reaktion seitens der
Versicherung warten?? Es wird nämlich bezweifelt seitens des
AG, dass überhaupt eine Schadensmeldung an die Versicherung
herausgegangen ist. Inzwischen sind 8 Wochen vergangen…

Den Auftraggeber interessiert es nicht ob der Transporteur eine Versicherung hat.
Der Auftraggeber soll dem Transporteur die Kosten in Rechnung setzen.
Dieser muß zahlen.

Gruß:
Manni

hier

http://www.frag-einen-anwalt.de/Umzug-mit-Umzugsunte…

absoluter Bullshit

Den Auftraggeber interessiert es nicht ob der Transporteur
eine Versicherung hat.
Der Auftraggeber soll dem Transporteur die Kosten in Rechnung
setzen.
Dieser muß zahlen.

Hi

angenommen, du hast eine Riesenvase aus der ersten Ming-Zeit - richtig viel Geld wert… und angenommen, du beauftragst mich mit dem Transport, und beim Ausladen fällt die Vase runter und zerspringt in tausend Stücke…

Dann ist zuerst nur mal völlig klar, dass du die kompletten Transportkosten bezahlen musst!
Wenn du eine Transportversicherung angeboten und beauftragt hast, dann wird die das regeln - sonst müsstest du dem Spediteur eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen, und auch dann kuckst du in die Röhre, wenn er nix hat…

Gruß

Hummel

angenommen, du hast eine Riesenvase aus der ersten Ming-Zeit -
richtig viel Geld wert… und angenommen, du beauftragst mich
mit dem Transport, und beim Ausladen fällt die Vase runter und
zerspringt in tausend Stücke…

Dann ist zuerst nur mal völlig klar, dass du die kompletten
Transportkosten bezahlen musst!

Na klar, wieso nicht?
Das hat doch auch niemand bestrritten.

Wenn du eine Transportversicherung angeboten und beauftragt
hast,

Ich soll dir als Transporteur eine Transportversicherung anbieten?
Was redest du da?

dann wird die das regeln - sonst müsstest du dem

Spediteur eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen, und auch dann
kuckst du in die Röhre, wenn er nix hat…

Na wohl nicht in die Röhre, sondern in die Vase:wink:

Wenn der Transporteur keine Betriebshaftpflicht hat und auch selbst nicht hat, geht man u. U. leer aus.
Wenn eine wertvolle Vase „herunterfällt“ ist das bereits grobe Fahrlässigkeit.
Du haftest im übrigen verschuldensunabhängig, wenn du jemanden schädigst.

Und was soll uns deine wirre Story eigentlich sagen ?

Gruß:
Manni

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Hallo,

wenn du eine Transportversicherung abgeschlossen hast (diese sollte dir normalerweise angeboten worden sein), bekommst du den Schaden, gemäß deinen Wertangaben bei Versicherungsabschluss, normalerweise ersetzt.

Ohne Versicherung:
Ist das Umzugsgut durch dich oder in andererweise nicht durch den Umzugsspediteur verpackt worden, haftet dieser nicht.
Hast du das Umzugsgut selbst be- oder entladen, haftet der Spediteur ebenfalls nicht.
Außer es gibt einen Beweis für die Beschädigung durch den Spediteur.

Ist das Umzugsgut durch den Spediteur verpackt, beladen, transportiert und entladen worden besteht die Regelung Obhutshaftung und er muss bis zur Haftungsbeschränkung (festgesetzter Betrag) haften.
Im besten Fall ist es auch ausgepackt worden, sonst gibt es häufig Unklarheiten.

Vorraussetzung für die Haftung ist, dass der Schaden dem Spediteur (im Fall eines verdeckten Schadens - von außen nicht zu erkennen) innerhalb von 2 Wochen schriftlich angezeigt wurde, (im Fall eines offenen Schadens - deutlich sofort zu sehen) umgehend schriftlich angezeigt wurde.
Der Vermerk auf den Transportpapieren reicht hierfür normalerweise aus, zur Sicherheit sollte der Schaden aber immer noch einmal extra durch den Kunden schriftlich (am besten mit Fotos) mitgeteilt werden. Dadurch werden Missverständnisse vermieden.

Es besteht keine Haftung hinsichtlich der Funktion von Elektrogeräten, für lebende Tiere oder Pflanzen, verderbliches, etc.

Bei klaren Fällen in denen bereits ein Schadensersatz zugesagt wurde, sollte es keine 8 Wochen dauern.
In vielen Firmen wird es zum Monatsende/ -anfang bei der Buchung mitgemacht. Da wir jetzt Monatsende haben, würde ich einfach nochmal unvebindlich anfragen und mich ein paar Tage gedulden.

Wenn sich niemand meldet, am besten nochmal ‚schriftlich‘ anfragen.

liebe Grüße
Killermiau

Eine besondere Form der Argumentation
Hallo!

Du beschreibst einen anderen Sachverhalt als der Fragesteller. Wenn man Deine Überschrift nicht als Antwort, sondern als Inhaltsangabe versteht, kann man’s so stehenlassen.

5 „Gefällt mir“

Ich soll dir als Transporteur eine Transportversicherung
anbieten?

Ja, das ist üblich.

Wenn eine wertvolle Vase „herunterfällt“ ist das bereits grobe
Fahrlässigkeit.

Wie kommst du darauf? Hast du dafür irgendeinen Paragraphen griffbereit?

Du haftest im übrigen verschuldensunabhängig, wenn du jemanden
schädigst.

Wie kommst du darauf? Hast du dafür irgendeinen Paragraphen griffbereit?

Und was soll uns deine wirre Story eigentlich sagen ?

Gruß:
Manni

Hi

die wilde Story versucht folgendes zu erklären:

Eine Betriebs- oder sonstige Haftpflicht hat fast Nichts mit einem verursachten Transportschaden zu tun!

Für mögliche Transportschäden gibt es dann eine spezielle Transportversicherung.

Viele gewerbliche Auftraggeber haben eine eigene Transportversicherung gezeichnet, private einmalige Auftraggeber haben so was in der Regel nicht!

Für diese Fälle hat der Spediteur eine Generalpolice, über die er auf Bestellung des Auftraggebers den beauftragten Transport eindecken kann - das bedarf einer eindeutigen Willensbekundung des Auftraggebers!

Manche Spediteure inkludieren im Transportangebot generös eine Versicherung bis zu einer bestimmten Deckungssumme, da die Kosten marginal sind, wenn es aber um hohe Werte geht, wird kein Auftragnehmer Deckung ohne exakte Wertangabe und konkreten Auftrag vornehmen!

Kleines Schmankerl noch am Rande: Bei nationalen Transporten kommt auf die Deckungsprämie 19% Versicherungssteuer - und darauf dann nochmal auf das Gesamte 19% Umsatzsteuer! Das ist einigen Leuten schwer zu vermitteln…

Gruß

Hummel

Kleine Nachhilfe
Hi
auch dir scheint das Thema insofern fremd zu sein, was der Unterschied der Deckungen bei einer Haftpflicht- und Transportversicherung ist:

Wenn der Herr Gurlitt demnächst seine Bilder zurückbekommt, dann werden die sehr wahrscheinlich in einem LKW transportiert.
Wenn dann dieser LKW wegen einer defekten Dieselpumpe Feuer fängt, dann wird Herr Gurlitt über die normale Betriebs-und KFZ-Haftpflicht außer umfangreichen ablehnenden Schriftverkehr nichts bekommen.
Bei einer willentlich eingedeckten Transportversicherung schon!

Gruß

Hummel

Man sollte sich nicht aus dem Fenster lehnen, wenn man keine Ahnung hat!
Hallo Hummelbrumm,

der Spediteur hat jederzeit die Möglichkeit eine Transportversicherung abzuschließen,
aber nicht der Kunde.

Der Kunde schließt lediglich einen Vertrag mit dem Spediteur ab, dass dieser sein Hab und Gut ohne Schaden an den neuen Wohnort transportiert.

Die Kosten stellt der Spediteur dem Kunden in Rechnung - mit oder ohne Transportversicherung - und die Entscheidung trifft er selbst.

Wenn beim Umzug was beschädigt wird, muss der Spediteur den verursachten Schaden zahlen.

Gruß Merger

Der Klassiker…
uner den Angeboten einer Spedition wirst du übelicherweise dieses Pamphlet finden - manchmal schon in dasd Geschäftspapier eingedruckt:

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen(ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,-- Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Und dazu kommt: Als gewerblicher Auftraggeber ist es nicht unüblich, dass man in seinem Versicherungspaket auch Transporte eindecken kann! Man braucht also nicht die „Hilfe“ des Spediteurs.

Gruß

Hummel

Fakten zur Versicherung
Hallo,

da es hier einige Wissende gibt, die zum Thema Versicherung im Nebel stochern, hier eine Aufstellung, was wann wo versichert ist, und was nicht…

SZR = Sonderziehungsrechte, TVS = Transportversicherungsschein

Ereignis Haftung Spediteur

Verlust/Beschädigung beim Trapo gewichtsabhängig nach SZR

Schäden beim Be-Entladen keine

Schäden beim Umschlag im Lager keine

Force majeur/höhere Gewalt keine

unabwendbares Ereignis keine

wenn jedoch ein TVS beauftragt und gezeichnet wurde, dann übernimmt diese dann in den genannten Fällen Ersatz bis zur Höhe des Versicherungswertes.

Für Folgeschäden gilt:

Bei Vermögensschäden auf Grund verspäteter Lieferung haftet der Frachtührer mit dem 1-3 fachen des vereinbarten Frachtbetrages - der TVS übernimmt bis 100k je Schadensereignis minus 10% Selbstbeteiligung - ( mindestens 250.- )

Bei Güterfolgeschäden ( z.B. Produktionsausfall ) einer zu liefernden Produktionsmaschine haftet der Frachtführer gar nicht, der TVS übernimmt bis 100k je Schadensereignis minus 10% Selbstbeteiligung ( mindestens 250.- )

Jetzt geht es bei Anerkennung von Vermögensschäden auch noch um eine Trennung zwischen Schadensfall und Schadensereignis, aber das wird dann für die Halb- und Viertelwissenden wirklich zu viel…

Gruß

Hummel

Hallo funracer,

vorab: bitte beachte nicht die bereits erfolgten Hinweise auf „Sonderziehungsrechte“, etc. Diese haben mit Deiner Frage nichts zu tun, ebenso wenig u.U. die Betriebshaftpflicht des Umzugsunternehmers.

Mal angenommen bei einem Umzug, durchgeführt von einem
erfahrenen Transportunternehmen, entsteht ein Schaden am
Eigentum des Umziehenden / Auftraggebers, beispielsweise fällt
einem Umzugshelfer etwas von der LKW-Rampe
.Der beschädigte
Gegenstand wird fotografiert und alles entsprechend ins
Protokoll eingetragen. Später wird dem Auftraggeber auch per
Mail versichert, der Schaden wurde an die Versicherung
weitergeleitet.

Da hier die Rede von einem Schaden beim Be- oder Entladen ist (s. Hervorhebung oben), kann man gem. geltender Rechtsprechung davon ausgehen, dass es sich bereits um einen Transportschaden (und nicht um einen Schaden aus dem Bereich der Betriebshaftpflicht) handelt, da hier die Obhutshaftung greift.

Für derlei Schäden haftet der Unternehmer nach § 451e HGB mit einer Grundhaftung von 620,- € pro Kubikmeter Umzugsgut.
Hiergegen ist der Unternehmer verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen.

Häufig reicht aber dieser Schutz nicht aus, da die Haftungshöchstgrenze schnell erreicht ist. Daher ist der Unternehmer desweiteren verpflichtet, dem Kunden eine darüber hinaus gehende Transportversicherung anzubieten, die er - vorausgesetzt der Kunde möchte das - in dessen Auftrag abschließt.

Soweit der Ausflug in die Theorie; zurück zum konkreten Fall:
Es ist mehr als ungewöhnlich, dass eine Versicherung nach 8 Wochen noch keinen Kontakt zum Geschädigten aufgenommen hat, wenn der Schaden ordnungsgemäß gemeldet und die Ansprüche zumindest dem Grunde nach angezeigt wurden.

Wenn dem doch so ist, kann es hierfür viele Gründe geben:

  • der Schaden wurde erst gar nicht der Versicherung gemeldet
  • der Schaden wurde falsch der Versicherung gemeldet
  • usw.

Da der Kunde Haftungsansprüche direkt gegen die Möbelspedition hat, empfiehlt es sich dort schriftlich - unter Nennung der Daten und Fakten - nachzuhören und eine Frist bis zur Regulierung zu setzen. Danach (aber auch davor) steht der Rechtsweg offen…

Viele Grüße
Loroth

Hallo Hummel, bzw. Hummelbrumm,

was willst Du uns damit mitteilen ?

Eine Transportversicherung kann nur derjenige abschließen, dem das Fahrzeug gehört.

Mögliche Absicherung:
Umfang der Versicherung
Ersetzt werden Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter, entstanden durch • Unfall des Transportmittels,
• höhere Gewalt,
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse,
• Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung,
• Entwendung – insbesondere Diebstahl oder Unterschlagung –des Kraftfahrzeuges,
• Einbruch in das Kraftfahrzeug, Raub.

Nicht ersatzpflichtig sind Schäden ,z.B. verursacht durch
• Fehlen und Mängel handelsüblicher Verpackung,
• mangelhafte oder unsachgemäße Verladeweise.

Dies bedeutet, Beschädigungen des Personals des Spediteurs sind nicht versichert.
Dafür haftet der Spediteur selbst.

In diesem Fall handelt es sich um einen Umzug - und der Auftraggeber kann solch eine Transportversicherung nicht abschließen.

Wenn Du anderer Meinung bist, nenne uns einen Versicherer bei dem dies möglich ist und füge die Versicherungsbedingungen hinzu.

Für mich ist hier Schluß.

Gruß Merger

DANKE
Ihr habt mir ( fast ) alle sehr geholfen :wink:
Werd dann mal den Weg zum Anwalt antreten (müssen).

Greetings funracer

Hallo Merger,

Vorsicht, hier verrennst Du Dich.

Die genannten Ausschlüsse gelten i.a.R. nur, sofern das Be- und Entladen, etc. nicht vertraglich durch den Fuhrunternehmer geschuldet ist, was wiederum nach geltendem Recht (in der Theorie) Sache des Verladers ist.

Gerade bei Möbelspediteuren ist aber das Be- und Entladen i.a.R. Bestandteil des Vertrages (welcher Kunde schleppt das Umzugsgut schon gewollt alleine zum LKW, wenn er mittels eines Fuhrunternehmens umzieht).
Und gerade hierfür sind sowohl Verkehrshaftungs- als auch Transportversicherungen in diesen Bereichen entsprechend erweitert.

Die benannte Transportversicherung hat der Möbelspediteur seinem Kunden anzubieten, damit dieser einen eventuell über die Haftungsgrenze (620,- €/Kubikmeter Umzugsgut) Wert versichern kann.

Viele Grüße
Loroth