Umzugsschaden - Unternehmen insolvent

Hallo in die Runde,

ich bin im März umgezogen und habe mir dazu Angebot über die Plattform Myhammer eingeholt und letztendlich ein Unternehmen beauftragt.

Der Umzug lief bis auf drei Kratzer im Fußboden unkompliziert. Den Schaden habe ich kurz darauf an das Unternehmen schriftlich gemeldet.

Diese Woche habe ich vom Eigentümer das Angebot für das auspolieren der Kratzer im Fußboden erhalten. Das Angebot habe ich an das Umzugsunternehmen weitergeleitet, musste jedoch feststellen, das die Unternehmung nicht mehr existiert.

Einen Mitarbeiter habe ich telefonisch erreicht. Er versicherte mir, dass er den Kontakt der ehemaligen Geschäftsführung hat und sich dort für mich erkundigen wird. Ich erwarte hier jedoch nicht allzu viel.

Besteht die Möglichkeit herauszufinden, wo das Unternehmen versichert war? Ich würde sonst direkt an die Versicherung herantreten.

Vielen Dank

Stefan

Servus,

das ist nicht der passende Weg. Wende Dich an den Insolvenzverwalter, nur dieser darf noch im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, tätig werden. Dieser hat auch Zugang zu allen Einzelheiten betreffend die (vermutlich zum Zeitpunkt Deines Umzugs nicht mehr gedeckte) Versicherung.

Sieh zu, dass Du den Kontakt zum Inso-Verwalter sehr schnell kriegst, es sind Fristen im Spiel.

Schöne Grüße

MM

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Hat es Insolvenz angemeldet oder ist es „einfach so“ verschwunden?

Es hat ja eine gewisse Tradition, dass sich dort Firmen tummeln, von denen kein Finanzamt je gehört hat.

Hier kannst du selber recherchieren:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/

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Zunächst wäre zu prüfen, ob das Unternehmen versichert war. Im Zweifel ist es egal, bei welcher Versicherungsgesellschaft das Unternehmen nicht versichert war.

Shit happens.

Wer billig kauft, kauft zweimal.

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Das ist deswegen nicht notwendig, weil sich der Anspruch des Geschädigten gegen das Umzugsunternehmen richtet, nicht gegen dessen Versicherung.

Der Geschädigte steht mit einer eventuellen Versicherung des insolventen Umzugsunternehmens in keinerlei Beziehung. Daher kann es ihm grad schnurzpiepe sein, ob es eine Versicherung gab, ob die gedeckt war usw. usw.

Schöne Grüße

MM

Hast du schon einmal versucht, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen? Hier ist ggf. schon von Interesse, ob ein Versicherungsschutz besteht. Ggf. können Ansprüche aus einer Haftpflichtversicherung auch unter Umgehung des Versicherten direkt bei der Versicherung geltend gemacht werden, das kommt aber auf die konkreten Umstände an.

Dann beschreib doch mal die Umstände, unter denen das geht. Idealerweise mit ein bisselchen Quellen zum einschlägigen Zivilrecht unterfüttert, aber gerne auch ohne rechtliche Begründung, sondern nur mit Schilderung der konkreten Bedingungen, wann, wo und wie eine Forderung des Geschädigten unmittelbar gegen die Versicherung des Schädigers besteht.

ist eine ziemlich eigenartige Auffassung von einem Insolvenzverfahren. Hast Du sowas denn eigentlich mal außerhalb vom Fernsäh als Gläubiger aus der Nähe erlebt?

Falls überhaupt eine gedeckte Versicherung bestanden hat (und das geht, wie gesagt, keinen außer dem Insolvenzverwalter was an - schlicht, weil sich die Ansprüche des Geschädigten ausschließlich gegen den Schädiger richten), wird die Forderung von @stefpiecho nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern ausgesondert werden, da die Leistung der Versicherung zweckgebunden ist.

Es ist Unsinn, den Fragesteller hier im Kreis herum von Pontius zu Pilatus zu schicken, während, wie bereits angedeutet, Fristen laufen, die er leicht versäumen kann, wenn er sich statt seine Forderung geltend zu machen mit Firlefanz beschäftigt.

Schöne Grüße

MM

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Der Geschädigte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen,

  1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt oder

  2. wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist oder

  3. wenn der Aufenthalt des Versicherungsnehmers unbekannt ist.

(§ 115 Abs. 1 S. 1 VVG)

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Danke Dir!

  1. ist der „Kfz-Haftpflicht-Fall“, mit dem ich ueguegueck gerne hätte auflaufen lassen, wenn da nicht 2. wäre.

  2. ist ein wertvoller Hinweis, der es @stefpiecho möglich macht, die Option zu wählen, die für ihn den geringeren Aufwand ausmacht.

Schöne Grüße

MM

Das Unternehmen existiert nicht mehr. Das ist etwas anderes als Insolvenz. Vielleicht haben wir es hier mit einer Unternehmensbeerdigung zu tun.

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ist zunächst die Aussage von @stefpiecho, der trotz inständiger Bitten bisher nichts Näheres darüber gesagt hat, was genau Sache ist.

Der (vage) Hinweis auf einen Geschäftsführer lässt an eine GmbH denken. Die kann nicht mal eben in ein paar Wochen liquidiert werden, und sowas wie Löschung wegen Vermögenslosigkeit dauert auch einen kleinen Moment.

Schöne Grüße

MM

Geschäfte müssen auch geführt werden in einer GbR, oHG, KG … Das ist jetzt alles hochspekulativ.

Je nun - nicht der erste und nicht der letzte Thread, der anompfirsich interessant wäre, wenn er nicht im Ungewissen versacken würde…

Glück auf!

MM

Hallo an Alle und vielen Dank für Eure Antworten,

ich konnte das „neue“ Unternehmen ausfindig machen. Es war relativ einfach, da die Postadresse unverändert ist.

Den Herren, welchen ich telefonisch erreicht habe, hörte sich stark nach dem von mir erwähnten Mitarbeiter an, welcher scheinbar nicht mehr in diesem Unternehmen arbeitet.

Am Telefon habe ich mein Fall kurz geschildert, darauf verstand er mich aufgrund eines „schlechten“ Funknetzes nicht mehr. Auch ein Anruf vom Festnetz war für ihn nicht ausreichend. Er blockt also komplett ab.

Aktuell habe ich einen Mediator beauftragt, hier eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Eine Frist zu einer Kontaktaufnahme oder Überweisung des geforderten Geldbetrags läuft nächste Woche ab.

Servus,

konntest Du denn was zu der wesentlichen Frage rauskriegen, was denn eigentlich aus dem Unternehmen geworden ist, das bei Dir den Schaden angerichtet hat? Ist es insolvent? Hat es einen Rechtsnachfolger? Was bedeutet „neues“ Unternehmen? In welcher rechtlichen Beziehung steht dieses zu dem, das Dich geschädigt hat?

Weiß der Mediator denn, dass das „neue“ Unternehmen Dich nicht geschädigt hat und Du keine Ansprüche unmittelbar dort geltend machen kannst, oder hast du ihm das gar nicht erzählt?

Schöne Grüße

MM

Welche Unternehmensform hatte denn derjenige, mit dem der Vertrag geschlossen wurde? War das etwa eine GbR, würden die Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Dann käme es nicht mehr so sehr darauf an, ob die Gesellschaft insolvent war oder ist oder ob sie aufgelöst wurde.

Haben wir es eventuell mit einer Firmenfortführung zu tun? Dann würde vielleicht § 25 HGB weiterhelfen.

Vielleicht sind es lediglich Vorurteile,

aber wenn ich Myhammer lese und wenn es um „Umzug“ geht, dann denke ich im Stillen an „Maike Schmidt Umzüge, Bahnhofstraße 2“, welche lediglich aus Unwissenheit versäumt hatte, ihr Gewerbe anzumelden, Steuern zu bezahlen und eine Versicherung abzuschließen.
Als man ihr das sagte, hat sie gemerkt, dass ihre Preise dann ja gar nicht kostendeckend sind.
Ihr Sohn hatte dann die selbe Idee und den selben unglücklichen Fehler gemacht. „Jörg Schmidt Umzüge, Bahnhofstraße 2“ war dann auch bald wieder vom Markt verschwunden.
Ganz und gar zufällig wurde dann „Hans Meier Umzüge, Bahnhofstraße 2“ gegründet, der Inhaber ist der Schwager von Maike Schmidt - und wie es der Zufall so will, auch Hans wusste nichts von Gewerbeanmeldung, Finanzamt und Versicherungen…

Ja, kamman das denn nicht auf Prifat laufen lassen, wenn man sowas bloß bei Myhammer einstellt?

Hallo, ich konnte tatsächlich nicht den Grund herausfinden aus welches Gründen das Unternehmen nicht mehr tätig ist. Eine Gesellschaftsform ist bei der alten und neuen Firmenbezeichnung nicht zu erkennen. Man kann nur darauf schließen das es sich um ein Umzugsunternehmen handelt. Interssant finde ich auch Tatsache das er in den aktuellen AGBs vergessen hat einmal die alte Firmenbezeichnung zu entfernen.

Servus,

was bedeutet

?

Steht da einfach nur „Transfix Umzüge“?

Sowas wäre eine Scheinfirma und einem Einzelunternehmen des Inhabers gleichgestellt. In diesem Fall kann der Einzelunternehmer die Namen seiner Scheinfirmen wechseln so oft er mag, er bleibt als Sven-Erich Sawitzki haftbar für alle Schäden, die er mit den vorigen Scheinfirmen verursacht hat - Unternehmer war er von Anfang an mit seiner natürlichen Person, und die wechselnden Namen haben daran nichts geändert.

Schöne Grüße

MM