Umzugsschaden

Hallo habe eine Frage

bei einem Umzug wird das eigene Auto beschädigt. Kann man diesen Schaden von der Steuer absetzen und wie geht das. Ist da ein Gutachten notwendig und wie kommt man an ein kostenloses bis günstiges Gutachten ?

Was macht man bei einem bei Umzug kaputtgegangenen Fernseher ?? Wie weisst man den Schaden bei der nächsten Steuererklärung nach ??

[MOD] Komplettzitat gelöscht

es müsste zunächst mal eine außergewöhnliche belastung sein, dann kann es in der steuer berücksichtigt werden, d.h. die reparaturkosten !!! abrechnug nach gutachten geht in der steuer nicht, nur bei versicherungssschäden. d.h. keine reparatur = keine außergewöhnliche belastung
außnahmen: der pkw ist wirtschaftlich totalschaden

Ich würde mal sagen, hier liegt kein Sachverhalt vor, der in der Steuererkärung irgendwie berücksichtigt werden könnte. Zumindest sind das keinesfalls außergewöhnliche Belastungen.

Hi,

und woher hast du diese Erkenntnis? Irgendwelche Fundstellen?

Das sind reine Lebenshaltungskosten und diese sind steuerlich nicht absetzbar.

Schöne Grüße
C.

die kosten einer rparatur des eigenen kfz., welches für die arbeit, auch weg zur arbeit, genutzt wird können sehrwohl eine außergewöhnliche belastung darstellen, welche dann in ihrer summe steuermindernd geltend gemacht werden können.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

  • kann es sein, dass Du da arg was durcheinanderbringst? Und zwar die hier überhaupt nicht anstehende Frage des Ansatzes von Unfallfolgekosten bei einem Unfall auf dem Weg von/zur Arbeit als Werbungskosten einerseits und die Frage des Ansatzes von außergewöhnlichen Belastungen andererseits?

Lies bitte nochmal den Sachverhalt. Und wenn Du irgendeine Möglichkeit findest, die Kosten, von denen dort die Rede ist, steuerlich wirksam geltend zu machen, beschreib das bitte konkret, begründe es und gib eine Quelle dazu.

Schöne Grüße

MM

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Sagen wir mal so, eine außergewöhnliche Belastung im privaten Bereich muss nicht zwangsläufig als außergewöhnliche Belastung im steuerlichen Sinne absetzbar sein.

Da wird wohl etwas ganz schön durcheinander gebracht. Und nicht zuletzt leidet die Qualität des Forums.

Servus,

weiteres kann man bei Ralf Sikorski dazu nachlesen:

http://www.libri.de/shop/action/productDetails/21568…

In diesem Sinne

MM