Umzugsservice innerhalb Spk. erzeugt Überziehung

Hallo zusammen!

Was könnte man einer Person raten, die folgende Erfahrung macht:

Vor 7 Monaten Umzug innerhalb NRWs von Ort A nach B, Entfernung ca. 300 km.
Bei der örtlichen Spk. wurde der Umzugsservice beantragt, man versprach, alles nach Ort B zu verlegen und Konto in Stadt A zu löschen.

Das ist aber offenbar nicht passiert, denn vom Konto in Stadt A wurden Beträge abgebucht, sodass das Konto im Minus ist.

Die Spk in Stadt B versprach alles zu regeln, doch passiert ist nichts.
Das „alte“ Konto ist weiterhin im Minus, und alle persönlichen Gespräche am neuen Wohnort laufen ins Leere. Es passiert einfach nichts!

Die Person ist alleinerziehend und soll nun (so sagt sie) für die Überziehungszinsen aufkommen.

Da sie zudem noch Ausländerin ist (die aber sehr gut Deutsch spricht) hat sie das Empfinden, dass man die Sache komplett in ihre Verantwortung geben will, obwohl der interne Umzugsservice der Sparkasse nicht funktioniert hat.

Danke,
Angelika

Servus,

Das ist aber offenbar nicht passiert, denn vom Konto in Stadt
A wurden Beträge abgebucht, sodass das Konto im Minus ist.

da hat sie aber Glück gehabt: Wenn das Konto vorher gelöscht worden wäre, hätte sie jetzt noch die Mahngebühren am Hals und müßte bei den Zahlungsempfängern ggf. künftig auf diesen Zahlungsweg verzichten.

Das „alte“ Konto ist weiterhin im Minus, und alle persönlichen
Gespräche am neuen Wohnort laufen ins Leere. Es passiert
einfach nichts!

Vielleicht, wenn sies mal mit einer Überweisung probiert? Ein ausgeglichenes Konto löscht sich leichter. Und eine Überweisung kann man schneller veranlassen als viele wortreichen Telefonate.

Welche Leistungen genau sollte denn der Umzugsservice enthalten? War hier von der abgebenden Bank tatsächlich zugesagt, allen Empfängern von Lastschriften die neue Bankverbindung mitzuteilen? Woher kannte die abgebende Bank die Daten zum neuen Konto, das bei einer ganz anderen Bank geführt wird?

Schöne Grüße

MM

Verantwortung des Geldinstitutes
Hallo!

Soweit mir bekannt, hat die Frau den Sparkassen internen Umzugsservice angeboten bekommen und genutzt.

http://www.sparkasse.de/privatkunden/konto-karte/umz…

Dass das nicht funktioniert hat, liegt nach meinem laienhaften Verständnis aber doch nicht in der Verantwortung der Konto-Inhaberin.

Schließlich wohnt sie so weit entfernt, dass sie nicht mal eben hinfahren und vor Ort mit der „alten“ Sparkasse das Problem lösen kann.

Die Abbuchungen sollten natürlich nicht mehr vom alten, sondern vom neuen Konto vorgenommen werden.
Daher rührt ja der ganze Trouble…

Angelika

Hallo angelika,

auf dem Formular „Umzugsservice“ muss die neue Bank eintragen, ob und wieviel Sollsaldo des alten Kontos übernommen wird.

Das alte Konto war ja bei Auflösung im Soll. Ergo…wenn der Sollsaldo mit übernommen wird, dann ist vllt. das neue Konto auch gleich im Soll und das wollte die neue Bank vllt. nicht.

Was ich nicht verstehe: Warum hat die Kundin denn nicht vom neuen Konto Geld auf das alte Konto überwiesen bzw. wenn die neue Bank angeblich nicht schafft, das alte Konto löschen zu lassen, sich selber mit der alten Bank schriftlich in Verbindung gesetzt?

Ich denke, wie ich bereits beschrieben habe, dass die neue Bank das Konto nur auf Guthabenbasis einziehen wollte.Ist denn ein entsprechendes Guthaben auf dem neuen Konto um das neue auszugleichen?

LG
Sabine

Korrektur!

Ich denke, wie ich bereits beschrieben habe, dass die neue
Bank das Konto nur auf Guthabenbasis einziehen wollte.Ist denn
ein entsprechendes Guthaben auf dem neuen Konto um das neue : alte auszugleichen?

LG
Sabine

Servus,

Die Abbuchungen sollten natürlich nicht mehr vom alten,
sondern vom neuen Konto vorgenommen werden.

Geht es denn überhaupt um Abbuchungen, die auf irgendwann früher unter Angabe der alten Bankverbindung erteilten Einzugsermächtigungen beruhen?

Und woher ist bekannt, daß die Einzugsermächtigungen nicht durch die Sparkasse widerrufen wurden?

Falls sie nicht durch die Sparkasse widerrufen worden sind: War die Sparkasse denn dazu überhaupt ermächtigt? Und woher waren ihr die Einzugsermächtigungen bekannt, die zu widerrufen waren?

Schöne Grüße

MM

Falsch
Hallo Martin,

seit wann können denn Sparkassen oder Banken die Einzugsermächtigungen von Kunden widerrufen? Das geht ja wohl gar nicht! Habe ich da in meiner Banklehre was verpasst?

Die können höchstens die Lastschriften z.B. mangels Deckung oder sonstigem zurückgeben.

Sabine

Servus,

in dem „Umzugsservice“ bieten die Sparkassen an, namens und im Auftrag des Kunden bestehende Einzugsermächtigungen zu kündigen:

http://www.sparkasse.de/privatkunden/konto-karte/umz…

Wenn die Bank mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist, kann sie das für den Kunden besorgen. Der „Service“ dürfte darin bestehen, daß aus den Belastungen diejenigen gefiltert werden, die regelmäßig an die gleichen Empfänger gehen, dann festgestellt wird, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt, und dann die Adresse des Empfängers ermittelt wird und dieser mit einem entsprechenden Schreiben zum Widerruf versehen wird. Was er damit macht, bleibt freilich ihm überlassen. Mir wäre das zu heikel - ich würde den Widerruf betreffend altes Konto und die Ermächtigung betreffend neues Konto lieber selber eintüten, schlicht um zu wissen, wo ich stehe.

Im entsprechenden Online-Formular der Sparkassen (ich hab da neugierhalber reingeschaut) wird die Kontaktadresse des Kunden abgefragt. Im vorgelegten Fall, über den wir leider nicht viel wissen, ist es u.a. möglich, daß der Kundin eine vorbereitete Vollmacht an eine nicht mehr zustellfähige Adresse zur Unterschrift übersandt wurde. Vielleicht hat sie auch geglaubt, wenn sie mit der Karte zum alten Konto irgendwo im Laden bezahlte, würde das Lesegerät irgendwie riechen, daß sie künftig eine andere Karte mit anderen Daten haben wird, und automatisch die Daten dieser erst noch zu erstellenden Karte errechnen.

Nun, wir wissen es nicht; seisdrum.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Das alte Konto war im Plus. Es sollte alles von Ort A nach Ort B umziehen.
Die Sparkasse in Ort A hat aber wohl vergessen, das Konto zu löschen und die entsprechenden Abbuchungsaufträge an Ort B weiterzuleiten.

So ist es dann zu Abbuchungen vom Konto in Ort A gekommen, woraufhin natürlich das Konto (das eigentlich nicht mehr existieren sollte) von Null ins Minus gerutscht ist.

Das Konto an Ort B hat Guthaben, und man erwartet von der Kundin, dass sie den Fehlbetrag an Ort A zahlt.

Da ich die Frau nicht *so* gut kenne (wir machen eine Fortbildung zusammen) kann ich nicht alles 100%ig detailliert beantworten, sondern nur das wiedergeben, was sie erzählt hat.

Es hat nur den gesamten Kurs gewundert, dass die Spk. sich so stur stellt und kein Gespräch anbietet.
Die Aktion zieht sich nun schon über Monate hin.

Angelika

Servus,

also dieses:

die entsprechenden Abbuchungsaufträge an Ort B weiterzuleiten.

kann sie beim besten Willen nicht, und das wurde auch nicht angeboten. Eine Einzugsermächtigung erteilt derjenige, dem das Geld gehört (das ist nicht die Bank) demjenigen, der Geld von ihm haben will (das ist auch nicht die Bank).

Im „Umzugsservice“ wird lediglich angeboten, namens und im Auftrag des Kunden bestehende Ermächtigungen zu kündigen, d.h. demjenigen, der das Geld haben will, zu schreiben „Du darfst künftig nicht mehr von Konto xy einziehen“. Der Kunde muß zu diesem Zweck eine entsprechende Vollmacht erteilen. Ist das denn geschehen?

Das Konto an Ort B hat Guthaben, und man erwartet von der
Kundin, dass sie den Fehlbetrag an Ort A zahlt.

Jo. Außer ihr kann das nämlich niemand veranlassen. Zumal vermutlich die Sparkasse an Ort B eine andere als die an Ort A ist.

Die Aktion zieht sich nun schon über Monate hin.

Seltsam. Ich brauche auch für das große Überweisungsformular für meldepflichtige internationale Überweisungen normalerweise maximal zehn Minuten, für eine Inlandsüberweisung online ein bis zwei Minuten. Daß das Beauftragen einer Überweisung Monate dauert, kommt mir eigenartig vor.

Schöne Grüße

MM