Umzugsthema

Wie funktioniert normalerweise mietrechtlich gesehen ein Umzug innerhalb derselben Stadt?

Wenn die neue Wohnung angemietet wird, bevor die alte gekündigt wurde, ist es also ja theoretisch möglich, in zwei Wohnungen Hauptmieter zu sein? Bezüglich des Ummeldens beim Bezirksamt - würde einer der beiden Wohnungsorte dann zum Zweitwohnsitz? Ist es üblich und / oder möglich, einen Zwischenmieter bis zum Ende des alten Mietvertrages einzusetzen?

Man kann Mieter beliebig vieler Wohnungen sein.

Das Melderecht geht von den tatsächlichen Gegebenheiten aus, weitgehend ohne Rücksicht auf die mietrechtlichen Verhältnisse. Hauptwohnsitz ist die Wohnung, in der man seinen Lebensmittelpunkt hat, d.h. wo man sich überwiegend aufhält. Andere Wohnungen sind Nebenwohnsitze, wenn man sich in ihnen überhaupt aufhält, wenn auch nur gelegentlich. Wohnungen, in denen man sich nicht aufhält, sind keine Wohnsitze.

Man darf eine gemietete Wohnung einem Anderen nur überlassen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.

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Hallo,

nach der Ummeldung kräht normalerweise kein Hahn. Zeit hierfür hast Du ohnehin genug. D.h. mit der Anmietung der neuen Wohnung macht man meldetechnisch erst einmal gar nichts, solange das kein Dauerzustand mit den beiden Wohnungen werden soll. Ist der Umzug dann gelaufen, meldet man sich offiziell um.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

nach der Ummeldung kräht normalerweise kein Hahn. Zeit hierfür
hast Du ohnehin genug.

In NRW muss man sich innerhalb 1 Woche anmelden, wenn man umzieht, auch Innerorts! Also nichts is mit Zeit ohne Ende!

(Meldegesetz)

Hallo,

In NRW muss man sich innerhalb 1 Woche anmelden, wenn man
umzieht, auch Innerorts! Also nichts is mit Zeit ohne Ende!

Einerseits nach dem Buchstaben des Gesetzes richtig, andererseits in der Praxis und gerade in diesem speziellen Fall ohne Relevanz. Denn es existiert ja weiterhin der angemeldete bisherige Wohnsitz. Nur durch den Mietvertrag für die neue Wohnung, dort laufende Renovierungen oder einen schrittweise erfolgenden Umzug ziehe ich ja noch nicht ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Leute auf die grandiose Idee kommen würden, während so einer Phase einen Zweitwohnsitz anzumelden. Das Gesetz spricht doch auch selbst von „beziehen“ und nicht von anmieten und renovieren.

Da es eine Abmeldung in klassischer Form heute eigentlich nicht mehr gibt, sondern behördenintern durch die neue Anmeldung angestoßen wird, hat man in so einem Fall durchgängig einen gültigen und ausreichenden Hauptwohnsitz. Mehr wird nicht verlangt. Und ob der Einzug in die neue Wohnung binnen einer Woche, oder eines Monats, oder eines halben Jahres erfolgt, interessiert insoweit niemanden, wenn die alte Wohnung noch existiert und bewohnt wird. Es wird auch niemand nach der Anmeldung raus kommen, und die Nachbarschaft ausfragen, ob da jemand tatsächlich erst seit vorgestern in der neuen Wohnung schläft, oder dies ggf. schon seit zwei Monaten macht (wenn er Abends nach dem Anstreichen zu müde war noch nach Hause zu fahren).

Gruß vom Wiz

Hallo,

In NRW muss man sich innerhalb 1 Woche anmelden, wenn man
umzieht, auch Innerorts! Also nichts is mit Zeit ohne Ende!

Guckst du: WENN MAN UMZIEHT! Nicht wenn man renoviert!

So ist das Gesetz. Und ich rate hier bestimmt niemanden das ausser acht zu lassen!

Innerorts (vll. auch von Stadt zu Stadt) muss man nur zu den netten Menschen im Bürgerbüro gehen und sagen: Das ist meine alte Adresse und das meine Neue, hier mein Perso. (Wenn man umgezogen ist, nicht schon beim Renovieren)

Hallo nochmal,

Guckst du: WENN MAN UMZIEHT! Nicht wenn man renoviert!

Sag ich doch. Aber vielleicht verstehen wir auch die Ausgangsfrage unterschiedlich. Bei Anmietung der neuen Wohnung vor Umzug sehe ich keine Notwendigkeit irgendetwas zu tun. Die Anmietung der neuen Wohnung alleine zwingt doch niemanden diese auch schon zu bewohnen/zu beziehen, und dies wird doch auch regelmäßig nicht stattfinden.

Ich habe meine bisherige Wohnung z.B. erst zum 31.12. kündigen können, muss aber den Mietvertrag für die neue Wohnung zum 01.11. unterschreiben. Jetzt kann ich ab dem 01.11. in die neue Wohnung rein, renoviere, mache, tue, schleppe erste Möbel und sonstigen Kram dort rein, schlafe vielleicht auch schon eine Nacht darin, … aber da passiert doch noch nichts mit Anmeldung. Zum 01.12. ziehe ich jetzt tatsächlich um, behalte aber den Schlüssel der alten Wohnung noch, weil da ggf. auch noch Dinge zu erledigen sind und ich schließlich auch Miete bis Ende Dezember zahle.

Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes müsste ich mich jetzt innerhalb einer Woche ummelden. Tatsächlich kräht aber doch solange kein Hahn danach, bis sich frühestens Anfang Januar der neue Mieter dort anmeldet. Also kann ich auch Mitte Dezember zum Amt gehen und mich ummelden und abgeben, dass ich gerade just gestern die alte Wohnung aufgegeben habe. Das juckt doch niemand, solange es einen nahtlosen Übergang gibt, und das Amt nicht gerade hellhörig wird, weil sich jemand vor meiner Ummeldung statt meiner an der alten Adresse anmeldet.

Gruß vom Wiz

Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes müsste ich mich jetzt
innerhalb einer Woche ummelden.

Nach dem Gesetz!!! (Nicht streng danach sondern einfach: laut Gesetz!)

Und deshalb habe ich das auch gemacht…

Nur, weil es niemand merkt, muss ich ja trotzdem nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sich ummelden ist ja jetzt kein Staatsakt!

Hallo nochmal,

Nur, weil es niemand merkt, muss ich ja trotzdem nicht gegen
das Gesetz verstoßen. Sich ummelden ist ja jetzt kein
Staatsakt!

Ganz sicher nicht, aber um die tatsächliche und endgültige Ummeldung geht es doch in der Ausgangsfrage gar nicht. Gefragt wurde, ob man meldetechnisch etwas tun muss, wenn man für einige Wochen zwei Wohnungen angemietet hat, also ob für diese Übergangszeit zusätzliche Behördengänge notwendig sind. Und dem ist nun mal nicht so, egal ob dieser Zustand eine Woche oder drei Monate anhält.

Und da der Umzug unter diesen Umständen (Vertrag für alte Wohnung läuft noch eine Weile, Vertrag für neue Wohnung ist schon abgeschlossen) oft „fließend“ abläuft, ist es auch mit der Wochenfrist kein so arges Problem, weil man zu dem Termin zu dem tatsächlich „der Einzug“ erfolgt ist durchaus verschiedene Ansichten haben kann. Insoweit wird rein praktisch niemand auf dem Meldeamt hiermit ein Problem haben, oder weitergehende Ermittlungen anstellen. Wenn ich unter obigen Umständen sage, dass ich zum 15.12. eingezogen bin, dann bin ich eben zum 15.12. eingezogen und gut ist.

Gruß vom Wiz