Umzugsunternehmen beschädigt Treppenhaus

Hi liebe Experten!

Ich bin gerade umgezogen und hatte dafür ein Umzugsunternehmen beauftragt.
Beim Umzug wurden die Wände im Treppenhaus beschädigt. Es waren zwar schon vorher Schäden an den Wänden (es sah bestimmt nicht perfekt aus), aber es ist nun noch stärker beschädigt nach dem Umzug.

Der Vermieter möchte, dass ein Malerunternehmen die Schäden fachgerecht beseitig.
Der Umzugsunternehmer hatte mir gestern 2 Leute geschickt, die die Macken übermalt haben. Das hat relativ gut funktioniert, aber natürlich sieht man, dass an den übermalten Stellen ein helleres Weiß ist.

Der Vermieter ist mit dieser weniger fachgerechten Lösung nicht einverstanden und will weiterhin eine fachgerechte Instandsetzung.
Der Umzugsunternehmer meint, er sei nicht zuständig das Treppenhaus in einen perfekten Zustand zu versetzen, wenn es vorher schon Macken hatte.

Meine Fragen:

  1. Kann der Umzugsunternehmer nicht seine Betriebshaftpflicht in Anspruch nehmen?
  2. Ist der Anspruch des Vermieters überzogen?
  3. Kann der Umzugsunternehmer argumentieren, dass es ja vorher auch nicht perfekt aussah?
  4. Inwiefern kann ich da zur Verantwortung gezogen werden?

Falls ihr mir ein paar erhellende Tipps und Einschätzungen geben könnt, die natürlich keine Rechtsberatung darstellen, würde ich mich freuen.

Gruß, Diva

Das ist die einzige Frage, die sich angesichts der Datenlage leidlich genau beantworten lässt: der Mieter haftet grundsätzlich für Schäden ggü. dem Vermieter, auch wenn ein Umzugsunternehmen im Spiel war.
Schäden im Treppenhaus durch Umzug - Ratgeber für Vermieter und Mieter - Mietrecht.org

1 Like

Der geltend gemachte Anspruch bezieht sich doch ausdrücklich auf die Behebung der von dem Umzugsunternehmen verursachten Schäden. Das, die sogenannte Naturalrestitution, ist es, was man unter Schadensersatz versteht. § 249 Abs. 1 BGB sagt:

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Wenn der Vermieter mehr verlangt als das, ist der Anspruch überzogen.

Hier ist die Geschichte etwas vage. Offenbar haben die Leute vom Umzugsunternehmen gewusst, welche der sichtbaren Schäden sie selbst verursacht hatten und welche nicht, zumindest teilweise. Grundsätzlich ist es so, dass man vor Gericht mit Nichtwissen bestreiten kann, dass die vom Vermieter behaupteten Schäden von deinem Umzug kommen. Das ist natürlich nur erlaubt, wenn man es wirklich nicht weiß.

Du hast die Pflicht, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen und damit auf das Eigentum des Vermieters Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Hinsichtlich dieser Pflicht hast du dich des Umzugsunternehmens als Erfüllungsgehilfen bedient, weshalb auch du haftest (§ 278 S. 1 BGB). Allerdings kann der Vermieter genauso gut das Umzugsunternehmen in Haftung nehmen, so wie du das Unternehmen in Regress nehmen kannst.

1 Like

Hi Milan!

Also, das Treppenhaus hatte vorher definitv schon Macken.

Nach dem Umzug sind aber genauso definitiv weiter Macken hinzugekommen.

Ein Malerunternehmen wird immer alle Macken wegmachen und somit nicht den vorherigen Zustand herstellen (wie sollte das denn auch gehen?), sondern einen wesentlich besseren.

Der Umzugsunternehmer hat die Stellen ja übermalen lassen von 2 seiner Leute und auch wenn man bei genauerem Hinsehen die unterschiedlichen Weißtöne erkennt: Es sieht jetzt deutlich besser aus als vor dem Umzug mit den alten Macken.

Ich meine: Jetzt sind ja alle Macken auch übermalt.
Ein Unternehmen das machen zu lassen, das dafür bestimmt 800€ berechnet, finde ich unangemessen, weil das viel zu teuer ist dafür, dass die Wände schon Schäden hatten.

Letztlich hab ich natürlich überhaupt keine Lust, dass ich da für geradestehe.

Hat ein Umzugsunternehmen dafür nicht ohnehin eine Haftpflichtversicherung? Sowas passiert doch jeden Tag…

Grüße, Diva

Noch einmal: Die Beseitigung der von dem Unternehmen verursachten Schäden kann der Vermieter verlangen. Mehr nicht.

Wegen der Versicherung müsstest du das Umzugsunternehmen fragen.

2 Like