Umzugsunternehmen - Rechtslage für Kunden bei Festpreisen?

Angenommen, man verhandelt z.T. mündlich als auch schriftl. mit einem Umzugsunternehmen einen Festpreis für einen Umzug aus, kann aber als Laie nicht 100% bestätigen, ob die vom Unternehmen geplante LKW-Größe reicht, und hat schlimmstenfalls auch eine kleinere Sache vergessen anzugeben. Der Dienstleister ist aber von außerhalb und kann die Wohnung nicht vorher besichtigen für die Kostenaufstellung. Die AGBs im Angebot schreiben aber sowas in Richtung, dass Mehrkosten entstehen können bei unerwartetem Mehraufwand zB durch Mißverständnis…Die Frage wäre also, wieviel Prozent darf die Firma rein rechtlich aufschlagen? Oder gibt es Erfahrungswerte?

Angenommen man hat einen Preis für das Volumen ausgehandelt, das in EINEN LKW passt, und nun kommt noch ein winziger Karton dazu, dann braucht man ein zweites Fahrzeug!! Und wenn die Firma nun mal nur LKWs hat, dann wird sie vielleicht 100% draufschlagen - weil nämlich ein zweiter LKW nötig ist.

Allerdings habe ich das in mehreren Jahrzehnten Berufserfahrung mit Umzugsunternehmen noch nie erlebt, dass ein Umzug ohne Besichtigung stattfindet und man die Einschätzung dem Kunden überlässt…

Da wollte wohl Jemand mächtig sparen…

Hi,

Allerdings habe ich das in mehreren Jahrzehnten
Berufserfahrung mit Umzugsunternehmen noch nie erlebt, dass
ein Umzug ohne Besichtigung stattfindet und man die

meine 2¢: von sechs Unternehmen, die auf myhammer mitgeboten haben, um meinen vorletzten Umzug zu machen (eigentlich waren das sogar zwei Umzüge), wollte nur eines tatsächlich die Wohnung sehen und der hat dann auch den Zuschlag bekommen (obwohl nicht der Günstigste). Ach und ja, vier der fünf anderen waren auch Fachbetriebe…

Gruss
S.

Hi

generell will ich die Unternehmen, die bei Myhammer in den Preiskampf gehen, nicht verurteilen, ABER:

Es gab da bei uns mal eine Testphase, wo wir auch Subunternehmer über Myhammer rekrutierten - das war überwiegend sowohl preis-, als auch leistungsmäßig o.k.

Aber wenn man dann z.B. von den Ausführenden angebettelt wurde, ob man nicht einen festen Job für die hätte, dann macht man sich schon Gedanken…
Und endgültig gekippt wurde Myhammer, nachdem uns ein beauftragter „Unternehmer“ fragte, ob wir tatsächlich eine Rechnung benötigen, oder ob man das nicht lieber „so“ regeln könnte…

Gruß

Hummel

Tasächlich darf das Unternehmen den tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen, wenn aufgrund mangelhafter Angaben eine weitere Fahrt oder zusätzliches Fahrzeug erforderlich wurde, das Umzugsgut nicht ausreichend sicher verpackt wäre oder sich die Beladung verzögert, weil Gegenstände erst transportfähig gemacht werden müssen.

Tatsächlich ist es eine beliebte Masche der Billigheimer, mit Festpreisen auf Kundenfang zu gehen, dem Kunden aber das Risiko des Auftragumfangs aufzubürden und ein scheinbar günstiges Angebot zu unterbreiten, dass so nur niemals ausreicht :frowning:

Nur wenn ein Unternehmen nach Besichtigung und Klärung aller vorzunehmenden Vorarbeiten einen Festpreis vereinbart, kann man sich darauf berufen :smile:

G imager

Danke schonmal. Angenommen, die Besichtigung ist nunmal leider nicht möglich, die Klärung der Gegenstände (Maße, Menge) wird aber so gut wie möglich gemacht, gibt es eine Art der Absicherung seitens des Kunden?

Ja, indem er sich einen Pauschalpreis ohne Einschränkungen geben lässt. Man könnte aber auch von vornherein ein paar Euro mehr ausgeben, und einen Unternehmer beauftragen, der vorher besichtigt und das nötige Ladevolumen selbst bestimmt.

…und zu dem man dann sagen kann „Du warst hier, ich habe Dir alles gezeigt, Du hast gesagt kostet X und wenn Du jetzt doch einen 2. LKW brauchst ist das allein DEIN Problem und nicht meins“