ich bin kürzlich aus einer Wohnung ausgezogen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich den Umzug nicht selbst machen, ich habe ein Umzugsunternehmen beauftragt. Der Umzugsunternehmer Herr V kam vorbei um sich den Umfang des Umzugs anzusehen. Das vor Ort erstellte Angebot trug die Überschrift „Angebot - Auftrag“, den ich gleich unterschreiben sollte. Somit hatte ich einen Vertrag abgeschlossen. Für eine 1-Zi-Wo mit 43 qm im 5. OG mit Aufzug wurden 1050.- Euro fällig. 2 Mitarbeiter und Herr V haben in 2,5 Stunden die Wohnung ausgeräumt. Wegen „erhöhten Aufwand“ hat Herr V nach dem Einpacken den Kostenvoranschlag um 270 Euro auf 1320 Euro erhöht. Ich musste eine Anzahlung von 750 Euro leisten und bekam keine Quittung für die Zahlung. Mein Hausrat wurde zur Einlagerung gefahren, die Lagerung kostet pro Monat 100 Euro.
Ich sollte innerhalb einer Woche die restliche Summe von 590 Euro überweisen. Per E-Mail kam die Rechnung, in der die Anzahlung von 750 Euro vermerkt war.
Ich ging auf die Bank und wies die Zahlung von 590 Euro an. Ich konnte allerdings nicht nach einer Woche zahlen. Die Zahlung der restlichen 590 Euro erfolgte 3 Wochen später.
Jetzt habe ich eine neue Wohnung gefunden. Der Liefertermin wurde so vereinbart, dass für die Lagerung auf jeden Fall nochmal 100 Euro fällig werden. Außerdem soll für die Lieferung des gesamten Hausrats nochmal 1320 Euro bezahlt werden. Die neue Wohnung liegt ca. 1 km von der alten Wohnung entfernt und liegt im 1. OG ohne Aufzug. Ich soll die 1320 Euro für die Lieferung in Bar bezahlen.
Frage:
Ist die Summe von 2740 Euro für einen Umzug einer 1-ZiWo mit 5 Wochen Einlagerung normal? Ich bewohnte eine 43qm Wohnung und keine Villa.
Aus dem Zettel „Angebot - Auftrag“ steht die Summe von 1050 Euro drauf. Da steht aber nicht drauf, dass die Summe zweimal fällig wird.
Ich habe Schwierigkeiten, die Summe von 1320 Euro ein zweites Mal zu bezahlen. Außerdem stört es mich, dass ich in Bar bezahlen soll. Am liebsten bezahle ich meine Rechnungen per Überweisung auf Rechnung.
Ich meine, dass ich einem Halsabschneider auf den Leim gegangen bin.
Wie soll ich ab sofort vorgehen?
zu den Preisen kann ich nichts sagen, da ich meine Umzüge bisher immer komplett in Eigenregie über die Bühne gebracht habe. Aber ich denke mir, das die Barzahlung jetzt eine Reaktion darauf ist, das du die zuvor vereinbarten Überweisungstermine nicht eingehalten hast und der Unternehmer jetzt kein Risiko eingehen will.
interessant.
noch interessanter wäre aber, was denn eigentlich genau drin stand in diesem auftrag. ist das geheim oder hältst du das uns alle für hellseher?
Der Beitrag ist nicht sinnlos, sondern trifft des Pudels Kern: was stand denn in dem Auftrag drin?
Zahl der Arbeitsstunden
Zahl der Kartons
enthaltene Dienstleistungen (Ab-/Aufbau von Schränken u.ä., Einpacken der Kartons, Montage von Lampen etc.)
Üblicherweise kann man anhand eines solchen Auftrages/Voranschlages die Gesamtkosten nachvollziehen (Zahl der Arbeitsstunden * Preis je Einheit, Zahl der Kartons * Preis je Einheit, Zahl der Monteurstunden * Preis je Einheit usw.).
Ohne darüber mehr zu wissen, kann man auch nicht beurteilen, ob die Veranstaltung (zu) teuer war oder nicht. Im übrigen zahlst Du die 2700 Euro nicht für einen Umzug, sondern für zwei.
Und natürlich kannst Du die Rechnung auch per Überweisung zahlen (was sich schon allein aus steuerlichen Gründen empfiehlt), allerdings wird der Unternehmer dann auf Vorkasse bestehen. Etwaige Über- oder Nachzahlungen wird man dann nach dem Umzug ausgleichen.
Sei mir nicht böse, aber Du bist doch 2 x umgezogen, nicht nur 1 x !
Umzug v. alter Whg. zum Möbellager, dann Lagerzeit und danach Umzug vom Lager in die neue Whg. Das sind 2 komplette Umzüge.
Soweit halte ich das doch für einsichtig.
Da die Sachen aber alle schon eingepackt sind, fällt natürlich für diese Dienstleistung nichts mehr an. Nur für das eigentliche Einladen, Transportieren und Tragen in neue Wohnung. Oder das Auspacken, wenn das auch gewünscht wurde.
In soweit sollte das klar sein. Worin unterscheidet sich denn Dein Umzug mit Zwischenlagerung von 2 getrennten Umzügen von 2 Personen ?
In gar nichts . Also muss man auch 2 Umzüge bezahlen.
Und das alles muss man doch vorher absprechen und am besten einen Festpreis aushandeln. Dann gibt’s auch keine Überraschungen am Ende.
Und wenn das Angebot auf 1050 € lautet und das auch nach Ortsbesichtigung festgelegt wurde, woher kommt dann der Mehrpreis ? Der muss ja begründet sein. Und zwar so begründet sein, das es unerwartete Kosten sind, die beim Angebot/Besichtigung nicht erfasst werden konnten.
War das denn so ? Das muss man klären.
Und solange bezahlt man auch nicht alles oder nur unter Vorbehalt.
Also 2, S Stunden + 3 x 2 Stunden ausladen Möbellager für 3 Leute entspricht einem Stundenlohn von 97,77.-€!
Und selbst wenn der Spediteur jetzt noch Fahrtzeit, Sprit und LKWverschleiß, Versicherung, davon abzieht von, sagen wir mal 300.-€, dann ist´s ein Stundenlohn von 75,55€ und das ist ein Traumstundenlohn.
Der Stundenlohn für Möbelpacker liegt bei max. 20.-€. ramses90
du hast vergessen zu rechnen, dass der lkw den ganzen tag belegt ist.
du hast auch vergessen, dass die leute nicht am restlichen tag einen zweiten umzug machen können - vielleicht wird da tageweise gerechnet?
du hast auch vergessen, dass die klamotten im lager ausgeräumt und ins regal gebracht werden müssen.
du hast vergessen, dass die kartons evt. gekauft werden mussten wegen der lagerung.
vielleicht gab es einen heftigen zuschlag, weil die up einen besondern termin verlangt hat oder das ganze zu kurzfristig oder am sonntag oder nachts passieren sollte.
und wer weiß, was die up genau unter 2,5 stunden versteht. oder wo sich das lager befindet.
für den zweiten teil:
das lager kostet geld. und versicherung. worauf sich die angeblichen 100€ beziehen weiß niemand. pro tag? pro woche? pro regalmeter?
für den dritten teil:
die klamotten müssen aus dem lager wieder in den lkw kommen, der lkw zur neuen wohnung und dort wieder ausgeräumt.
anyway: solange die up ihren vertrag und alle weiteren wichtigen informationen geheim hält…
versuch’s doch mal mit einer berechnung nach den kosten des arbeitgebers.
im übrigen ist es aber sowas von egal, wie der kalkuliert, wenn der auftraggeber unterschreibt…