Hallo,
wenn man sich von einem Umzugsunternehmen einen Umzugsvertrag zuschicken lässt, ist der dann tatsächlich verbindlich, kann man den nicht einfach ablehnen, indem man ihn einfach nicht unterschreibt?
In meinem Beispiel wurde ein Kostenvoranschlag ohne die Pauschale geschickt für die Halteverbotszone. Mündlich wurde für denselben Preis eine Halteverbotszone vereinbart, da war jemand da und hat mit dem Kunden persönlich gesprochen und hat selbst gesagt, dass die nötig wäre (der Kunde selbst hat das auch so verlangt. Im Vertrag steht „lt Uzugskostenvorkalkulation“ (also ohne Zone). Das Unternehen möchte nun für die Zone 100 Euro mehr und behauptet man könnte das ANgebot nicht mehr ablehnen, müsse den Vertrag unterschreiben, entweder mit Zone oder ohne Zone. Der Kunde hat jedoch gar keine Lust mehr auf das Angebot, denn es wurde ein Festpreis ausgemacht, der genau der Obergrenze des Kunden entsprach.
Wie ist die Rechtslage? Kann man den Vertrag einfach ununterschrieben zurücksenden und alles ist gut?
Ich hatte auch die folgende Idee: Austauschen der Außenaufzugpauschale (die ist drin) durch die Pauschale für die Halteverbotszone und dann einfach „laufen lassen“ 
Das wäre die miese Alternative, die einem sicher viel Spaß bringt. Diese wird der Kunde wohl auch nutzen, ich möchte jedoch trotzdem die obere Sachlage mal geklärt haben.
Gruß, Anja