Umzugszwang wegen Entfernung zum Kind

Hallo zusammen,

Fritzchen hat gerade vor dem Sozialgericht auf einstweiligen Rechtsschutz für die Gewährung eines Sonderbedarfes zur Wahrung des Umgangsrechtes geklagt und gewonnen.
Allerdings meinte das Gericht das die Kosten so hoch währen, dass Fritzchen im Hauptverfahren damit rechnen müsste das der Sonderbedarf nur zeitlich begrenzt werde, da er zu weit von seinem Kind weg wohne und die Fahrkosten den Regelbezug übersteigen würden.

Kann das Gericht Fritzchen wirklich zwingen aus seinem sozialen Umfeld komplett wegzuziehen um der Arge Geld zu sparen?
Fritzchen ist nach der Trennung aus gesundheitlichen Gründen umgezogen.

Anmerkung: Es ist Fritzchen klar, das eine große Entfernung zum Kind nicht förderlich ist für die Bindung des Kindes, aber hier soll es nicht darum gehen.

Gruß
Bori

Hallo

Fritzchen ist nach der Trennung aus gesundheitlichen Gründen umgezogen.

Er ist nach der Trennung an die See oder in die Berge gezogen, und dann hat er sofort geklagt? Oder hat er erstmal ein paar Jahre verstreichen lassen, sich da in den Bergen ein soziales Umfeld aufgebaut, und dann fiel ihm auf, dass das Kind ziemlich weit weg wohnt bzw. dass er es ab und an sehen will?

Ich kann mir die Geschichte konkret nicht vorstellen.

Anmerkung: Es ist Fritzchen klar, das eine große Entfernung zum Kind nicht förderlich ist für die Bindung des Kindes, aber hier soll es nicht darum gehen.

Worum denn? Fritzchen klagt doch darauf, die Bindung zum Kind aufrecht erhalten zu können.

Also, normalerweise zieht niemand, der den Kontakt zu seinem Kind nicht verlieren will, extrem weit weg von selbigem. Es gibt in allen Bundesländern irgendwelche Luftkurorte.

Viele Grüße

Hallo,

Kann das Gericht Fritzchen wirklich zwingen aus seinem
sozialen Umfeld komplett wegzuziehen um der Arge Geld zu
sparen?

kann es nicht. Tut es auch nicht. Es sagt lediglich, dass er sich, um bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen, gewissen Dingen zu unterwerfen hat.

Ein gewaltiger Unterschied.

Gruß

S.J.

Guten Tag,

er ist in seine alte Heimat zu seinen Eltern gezogen, weil er Pflegebedürftig war bzw. nicht allein sein durfte und er diese am alten Wohnort nicht erhalten hätte. Wieder gesundet ist er in seinem sozialen Umfeld geblieben, wenn auch mit eigenem Hausstand.
Ein Rückzug in den Wohnort in Nähe des Kindes würde für Fritchen gesundheitliche Risiken bergen (u.a. weil er dort kein soziales Umfeld hat).
Geklagt hat er nach der Gesundung ( 3 Monate später) auf Umgang und anschliessend einen Antrag auf Sonderbedarf gestellt. Klage wurde nach 4 Monaten an das Sozialgericht gestellt, nach 5 Monaten verhandelt.

Gruß
Bori

Hallo

Ach so. -
Ich denke aber, wenn das Gericht (oder das Sozialamt) verlangt, dass er umziehen müsse, dass das Amt dann auch die Umzugskosten übernehmen muss. Es wäre dann die Frage, ob es das dann tatsächlich tun möchte, und einen Umzug - wohin eigentlich?

Aber wenn der Richter ja schon drauf aufmerksam gemacht hat, dass das in der Hauptverhandlung passieren könne, dann könnte die Person ja in der Zwischenzeit sich vielleicht ein ärztliches Attest besorgen (weiß ja nicht, was der hatte; falls es u.a. was Psychisches war), dass er im Umfeld bleiben müsse oder so. Oder zumindestens Argumente sammeln und die vor der Verhandlung geltend machen.

Soziales Umfeld ist aber so an für sich kein Argument, soviel ich weiß.

Viele Grüße

er ist in seine alte Heimat zu seinen Eltern gezogen, weil er
Pflegebedürftig war bzw. nicht allein sein durfte und er diese
am alten Wohnort nicht erhalten hätte. Wieder gesundet ist er
in seinem sozialen Umfeld geblieben, wenn auch mit eigenem
Hausstand.

Ein Rückzug in den Wohnort in Nähe des Kindes würde für
Fritchen gesundheitliche Risiken bergen (u.a. weil er dort
kein soziales Umfeld hat).

Geklagt hat er nach der Gesundung ( 3 Monate später) auf
Umgang und anschliessend einen Antrag auf Sonderbedarf
gestellt. Klage wurde nach 4 Monaten an das Sozialgericht
gestellt, nach 5 Monaten verhandelt.

Gruß

Bori

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-uebernahm…