Hallo zusammen,
Fritzchen hat gerade vor dem Sozialgericht auf einstweiligen Rechtsschutz für die Gewährung eines Sonderbedarfes zur Wahrung des Umgangsrechtes geklagt und gewonnen.
Allerdings meinte das Gericht das die Kosten so hoch währen, dass Fritzchen im Hauptverfahren damit rechnen müsste das der Sonderbedarf nur zeitlich begrenzt werde, da er zu weit von seinem Kind weg wohne und die Fahrkosten den Regelbezug übersteigen würden.
Kann das Gericht Fritzchen wirklich zwingen aus seinem sozialen Umfeld komplett wegzuziehen um der Arge Geld zu sparen?
Fritzchen ist nach der Trennung aus gesundheitlichen Gründen umgezogen.
Anmerkung: Es ist Fritzchen klar, das eine große Entfernung zum Kind nicht förderlich ist für die Bindung des Kindes, aber hier soll es nicht darum gehen.
Gruß
Bori