Un-/befristeter Arbeitsvertrag

Hallo

Angenommen, ein AN arbeitet seit 1,5 Jahren bei einem Unternehmen mit mehreren (2-3) befristeten Verträgen. Der letzte aktuelle befristete Arbeitsvertrag läuft noch ein halbes Jahr.

Jetzt gibt der AG dem AN einen unbefristeten Arbeitsvertrag, den dieser natürlich unterschreibt. D. h. der befristete Vertrag ist nicht entfristet worden, es handelt sich um einen neuen Vertrag. Der alte befristete Vertrag ist nicht gekündigt worden.

Einige Zeit später stellt der AN fest, dass der neue Vertrag ungünstiger ist (niedrigerer Stundenlohn) und ärgert sich schwarz.

  1. Was könnte man diesem fiktiven AN raten?
  2. Gibt es irgendwo eindeutige Gesetzestexte hierzu? Ist der befristete Arbeitsvertrag überhaupt beendet worden durch Abschluss des neuen Arbeitsvertrages?

Auf Ratschläge wie: ‚Rechtsanwalt/Betriebsrat aufsuchen‘ kann verzichtet werden, das kann man sich auch ohne Ratschlag denken.

Viele Grüße

Ergänzung
Dass unter normalen Umständen ein befristeter Arbeitsvertrag nicht kündbar ist, ist bekannt.

In dem neuen Arbeitsvertrag steht nichts Deutliches zum Stundenlohn, es wird nur irgendein Tarifvertrag erwähnt. Der Tariflohn hat sich für Einsteiger kürzlich verschlechtert. Das war dem AN wohl nicht so klar, vor allem war ihm sicher nicht klar, dass er nach 1,5 Jahren noch als Einsteiger gelten kann.

Hallo,

Dass unter normalen Umständen ein befristeter Arbeitsvertrag nicht kündbar ist, ist bekannt.

Im gegenseitigen Einverständnis ist das selbstverständlich möglich. Und solch eine einvernehmliche Änderung/Erweiterung des bestehenden AV war das wohl auch, sonst wäre wohl kaum von beiden Seiten unterschrieben worden.

In dem neuen Arbeitsvertrag steht nichts Deutliches zum Stundenlohn, es wird nur irgendein Tarifvertrag erwähnt. Der Tariflohn hat sich für Einsteiger kürzlich verschlechtert. Das war dem AN wohl nicht so klar, vor allem war ihm sicher nicht klar, dass er nach 1,5 Jahren noch als Einsteiger gelten kann.

Das wäre im Zweifel eine Frage der korrekten Eingruppierung.

Grüße

Hallo,

Dass unter normalen Umständen ein befristeter Arbeitsvertrag nicht kündbar ist, ist bekannt.

Im gegenseitigen Einverständnis ist das selbstverständlich möglich.

Ist denn der alte Vertrag automatisch gekündigt, wenn man einen neuen abschließt? - Na ja, vielleicht sollte man dafür auch erstmal wissen, was in dem neuen Vertrag drinsteht. Also, nehmen wir an, da stünde nichts weiter über den alten, noch laufenden Vertrag drin.

Und solch eine einvernehmliche Änderung/Erweiterung des bestehenden AV war das wohl auch, sonst wäre wohl kaum von beiden Seiten unterschrieben worden.

Der AN hat mit einer Entfristung gerechnet. Er dachte, es handele sich um eine Entfristung seines alten Vertrages. Er hat den AV also eher irrtümlich unterschrieben.

Das war dem AN wohl nicht so klar, vor allem war ihm sicher nicht klar, dass er nach 1,5 Jahren noch als Einsteiger gelten kann.

Das wäre im Zweifel eine Frage der korrekten Eingruppierung.

Muss noch mal den Tarifvertrag richtig durchlesen.

Viele Grüße

Hallo,

Im gegenseitigen Einverständnis ist das selbstverständlich möglich.

Ist denn der alte Vertrag automatisch gekündigt, wenn man einen neuen abschließt? - Na ja, vielleicht sollte man dafür auch erstmal wissen, was in dem neuen Vertrag drinsteht.

Das sollte vor Unterschrift in der Tat wissen. Und wenn man beim gleichen AG einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, dann hat man eben einen neuen Vertrag.

Also, nehmen wir an, da stünde nichts weiter über den alten, noch laufenden Vertrag drin.

Es ist nicht immer notwendig, dass irgendwas explizit und schriftlich festgehalten wird. Wenn beispielsweise jemand nach Ablauf einer Befristung einfach weiter zur Arbeit erscheint und der AG das auch hinnimmt, dann wird aus dem befristeten einfach ein unbefristeter Vertrag. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__625.html Da braucht es nichtmal eine Unterschrift. Nennt sich wohl konkludentes Handeln. Wenn ich bei einem bestehenden Vertrag einen neuen/anderen unterschreibe, dann ist das eine Vertragsänderung, die dann eben akzeptiert wird. Es ist doch niemand dazu gezwungen. Dazu ist keine explizite Kündigung des alten Vertrags notwendig. Das ergibt sich einfach aus dem Akzeptieren des Neuen.

Und solch eine einvernehmliche Änderung/Erweiterung des bestehenden AV war das wohl auch, sonst wäre wohl kaum von beiden Seiten unterschrieben worden.

Der AN hat mit einer Entfristung gerechnet. Er dachte, es handele sich um eine Entfristung seines alten Vertrages. Er hat den AV also eher irrtümlich unterschrieben.

Dann kann eventuell noch etwas mit Erklärungsirrtum usw. versucht werden.

Das war dem AN wohl nicht so klar, vor allem war ihm sicher nicht klar, dass er nach 1,5 Jahren noch als Einsteiger gelten kann.

Das wäre im Zweifel eine Frage der korrekten Eingruppierung.

Muss noch mal den Tarifvertrag richtig durchlesen.

Oder einfach mal den AG. Muss ja nicht immer grundsätzlich böse Absicht sein.

Grüße

Hallo

Na ja, vielleicht sollte man dafür auch erstmal wissen, was in dem neuen Vertrag drinsteht.

Das sollte vor Unterschrift in der Tat wissen.

Übrigens: Nicht ich habe den unterschrieben. Das war ein sehr fiktiver Kollege, und der fiktive Vertrag liegt mir auch nicht vor.

Der AN hat mit einer Entfristung gerechnet. Er dachte, es handele sich um eine Entfristung seines alten Vertrages. Er hat den AV also eher irrtümlich unterschrieben.

Dann kann eventuell noch etwas mit Erklärungsirrtum usw. versucht werden.

Gut, das werde ich mir merken.

Oder einfach mal den AG. Muss ja nicht immer grundsätzlich böse Absicht sein.

Wurde schon versucht. Der fiktive AG sagt, es sei doch toll, dass er jetzt einen unbefristeten Vertrag habe, und darüber solle er sich freuen, oder so ähnlich.

Viele Grüße

Hallo

Na ja, vielleicht sollte man dafür auch erstmal wissen, was in dem neuen Vertrag drinsteht.

Das sollte vor Unterschrift in der Tat wissen.

Übrigens: Nicht ich habe den unterschrieben. Das war ein sehr fiktiver Kollege, und der fiktive Vertrag liegt mir auch nicht vor.

Solche persönlichen Fragen wären ja auch gar nicht erlaubt. Und trotz spontaner Legasthenie ist doch auch meine Antwort unpersönlich geblieben.

Oder einfach mal den AG. Muss ja nicht immer grundsätzlich böse Absicht sein.

Wurde schon versucht. Der fiktive AG sagt, es sei doch toll, dass er jetzt einen unbefristeten Vertrag habe, und darüber solle er sich freuen, oder so ähnlich.

Na fiktiv eben. Grundsätzlich hat der ja auch recht. Das Ausmaß der Freude hängt dabei wohl auch von der Differenz zum bisherigen Gehalt und der Option ALG-I oder -II ab.

Grüße