Hallo,
Im gegenseitigen Einverständnis ist das selbstverständlich möglich.
Ist denn der alte Vertrag automatisch gekündigt, wenn man einen neuen abschließt? - Na ja, vielleicht sollte man dafür auch erstmal wissen, was in dem neuen Vertrag drinsteht.
Das sollte vor Unterschrift in der Tat wissen. Und wenn man beim gleichen AG einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, dann hat man eben einen neuen Vertrag.
Also, nehmen wir an, da stünde nichts weiter über den alten, noch laufenden Vertrag drin.
Es ist nicht immer notwendig, dass irgendwas explizit und schriftlich festgehalten wird. Wenn beispielsweise jemand nach Ablauf einer Befristung einfach weiter zur Arbeit erscheint und der AG das auch hinnimmt, dann wird aus dem befristeten einfach ein unbefristeter Vertrag. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__625.html Da braucht es nichtmal eine Unterschrift. Nennt sich wohl konkludentes Handeln. Wenn ich bei einem bestehenden Vertrag einen neuen/anderen unterschreibe, dann ist das eine Vertragsänderung, die dann eben akzeptiert wird. Es ist doch niemand dazu gezwungen. Dazu ist keine explizite Kündigung des alten Vertrags notwendig. Das ergibt sich einfach aus dem Akzeptieren des Neuen.
Und solch eine einvernehmliche Änderung/Erweiterung des bestehenden AV war das wohl auch, sonst wäre wohl kaum von beiden Seiten unterschrieben worden.
Der AN hat mit einer Entfristung gerechnet. Er dachte, es handele sich um eine Entfristung seines alten Vertrages. Er hat den AV also eher irrtümlich unterschrieben.
Dann kann eventuell noch etwas mit Erklärungsirrtum usw. versucht werden.
Das war dem AN wohl nicht so klar, vor allem war ihm sicher nicht klar, dass er nach 1,5 Jahren noch als Einsteiger gelten kann.
Das wäre im Zweifel eine Frage der korrekten Eingruppierung.
Muss noch mal den Tarifvertrag richtig durchlesen.
Oder einfach mal den AG. Muss ja nicht immer grundsätzlich böse Absicht sein.
Grüße