Das ist ja erst einmal kein Problem, nur scheint Hans sein Gehalt mit Gewinnausschüttungen zu verwechseln. Das sind bei einer GmbH ganz unterschiedliche Dinge. Niemand wird wohl abstreiten, dass Hans für seine Arbeit angemessen entlohnt werden sollte. Ob das bei einem Einkommen, das rd. 70% des vorläufigen Ergebnisses der Fall ist, möchte ich zumindest mal in Frage stellen. Anschließend bleibt jedenfalls nicht mehr allzu viel zum Verteilen an die Gesellschafter übrig.
Der richtige Ansatz wäre also, zunächst einmal eine gescheite Buchführung einzuführen und dann zu schauen, was denn für ein Gehalt für einen Geschäftsführer eines derartigen Unternehmens angemessen sein könnte. Das Problem ist halt, dass dazu die Gesellschafter eine mehrheitliche Entscheidung treffen müssen und da - oh Wunder - Hans natürlich mit seinen 60% Anteil ein sehr leichtes Spiel damit hat, seine Vorstellung von Angemessenheit durchzusetzen.
Aufgrund der verschiedenen Rollen und Ziele der Gesellschafter, ist es auch aus diesem Grunde nicht klug, dass da einer den Mehrheitsgesellschafter spielt, alles allein entscheiden kann (inkl. über die Höhe seines Gehaltes) und die anderen beiden zusammen nur Geldgeber sind, die aber praktisch nichts mitzureden haben. Wenn man sicherstellen wollte, dass die Interessen von Max und Peter angemessen berücksichtigt werden, sollten die beiden zusammen über mindestens 50% der Anteile verfügen.
Der langen Rede kurzer Sinn: es gibt Gehalt und es gibt Gewinnausschüttungen. Das Gehalt gehört als Aufwandsposition in einer vernünftigen GuV-Rechnung aufgeführt und dann entscheiden die Gesellschafter darüber, wie viel des dann verbleibenden Gewinnes an die Gesellschafter nach Kapitalanteilen ausgeschüttet werden.
Natürlich spricht nichts dagegen, dass einzelne oder alle Gesellschafter ihr Geld im Unternehmen lassen. Wenn das asymmetrisch passieren soll (also einer will die Kohle ausgezahlt haben und die anderen nicht), dann muss man die entsprechenden Konstruktionen wählen - also bspw. Wiedereinzahlung als Gesellschafterdarlehen.
Was aber am Ende an zwei ganz gravierenden und aus meiner Sicht auch geschäftsverhindernden Gründen nicht geht, ist einerseits die Zahlung eines derart hohen Gehalts an Hans und die nicht durch Zufall zu Ungunsten von Max und Peter verteilten Kapitalanteile, denn mit zusammen nur 40% sind die beiden nur eines: Kapitalgeber. Ohne jeden praktischen Einfluss auf das Geschäft, auf Gehaltszahlungen, auf Ausschüttungen usw.
Ich bleibe dabei: das riecht und das, was riecht, geht selten gut aus.
Gruß
C.