Unangeforderte Ware im Paket - behalten?

Du bist nicht verpflichtet Dich um die Rücksendung zukümmern,das ist deren Sache.
Hast Du schon bezahlt? wenn ja , dann vergiss die 15.-€
Du bist nicht verpflichtet die Ware zu lagern.
Wenn er sich nicht meldet,verkaufe das Zeugs.
Recherchiere mal bei Google nach diesen Shop,vielleicht findest Du Leute die auch schlechte Erfahrung mit dem Betreiber haben.
Halte mich auf den Laufenden.
MfG Brigitte

Hallo,
Dein fehlender Artikel muss natürlich nachgeliefert werden, der Kaufpreis bis dahin nicht bezahlt bzw. rückerstattet werden.
Die nicht bestellten Artikel kannst Du „unfrei“ zurück senden oder den Verkäufer zur Abholung (mit Frist unter Androhung der anschließenden Vernichtung)auffordern. Nach Verstreichen der Frist kannst Du die Artikel wegwerfen (oder auch behalten).
Grüße beesener24

Hallo beesener24,
Danke für die Antwort.
Hab inzwischen mein Geld für die nicht gelieferte Ware zurück und einen Retourenschein für die falsch gelieferte Ware bekommen, nachdem ich für beides 14 Tage Frist per Einschreiben mit Rückschein gesetzt hatte.
Beste Grüße,
Zinneke

Hallo Gitte,
hab inzwischen mein Geld für die nicht gelieferte Ware zurück und einen Retourenschein für die falsch gelieferte Ware bekommen, nachdem ich für beides 14 Tage Frist per Einschreiben mit Rückschein gesetzt hatte. Auf längere Probleme hätte ich auch wirklich wenig Lust gehabt…
Beste Grüße,
Zinneke

Freud mich daß es geklappt hat.
MfG