Unangeforertes teures Immobiliengutachten

Hallo,

Mein Problem ist Folgendes:
Ich habe ein altes Haus gekauft. Jeder lag mir in den Ohren das Haus von einem Fachmann ansehen zu lassen und so verabredete ich mich mit einem Architekten, dass er mal durch das Haus geht und eine Wertschätzung abgibt, auch in schriftlicher Form für die Bank, aber eben nur grob.

Am Telephon nannte er mir einen Zeitaufwand von 1-2 Stunden bei einem Stundensatz von 60 Euro. Er sagte es würden dann Gesamtkosten von 120 bis 150 Euro auf mich zukommen.

Er ist dann 2 Stunden durchs Haus gegangen und hat mir danach noch eine Stunde lang erklärt wie er das Haus umbauen würde.

Heute (mehrere Tage nachdem er mir den Wisch für die Bank zugesagt hat) kommt auf einmal ein Gutachten hereingeschneit in zweifacher Ausfertigung und eine Rechnung über 822,20 Euro.
Das sind über 1% des Verkehrswertes!!!
Und mehr als das fünffache des genannten Betrages!

Einen Auftrag für ein Gutachten habe ich ihm nie erteilt, sondern stets von einer groben Werteinschätzung geredet. So habe ich das auch in einer email an ihn formuliert in der ich auch den Kostenvoranschlag nochmal anforderte, den ich aber nie erhielt.
Ich kann die Summe nicht bezahlen, sehe das auch überhaupt nciht ein, da ich das so nie angefordert habe.
Was soll ich machen? Gleich zum Anwalt???
Vielen Dank für Tips!
Andrea

Hallo Andrea,

nun warte doch erst einmal ab, was der Architekt dazu sagt.

Du kannst der Rechnung aber jetzt schon widersprechen und Dir die Überprüfung des Sachverhaltes zum Beispiel durch die Schlichtungsstelle der Architektenkammer vorbehalten.

Danach hast Du immer noch Zeit, zum Anwalt zu gehen.

Grüße

Renee

Zurückschicken?
Hi,

nun warte doch erst einmal ab, was der Architekt dazu sagt.

Also am Telephon möchte ich mit Ihm lieber nichts mehr besprechen.

Aber muß ich jetzt das Gutachten nicht zurückschicken? Eigentlich hätte ich ja den Schätzwert schon am Montag für meine Bank gebraucht, aber wenn ich denen jetzt eine Kopie aus dem Gutachten schicke habe ich die Befürchtung dass ich dann die Dienstleistung so anerkannt habe. Wie ist das denn?

Du kannst der Rechnung aber jetzt schon widersprechen und Dir
die Überprüfung des Sachverhaltes zum Beispiel durch die
Schlichtungsstelle der Architektenkammer vorbehalten.

Danke für den Tip! Was beinhaltet denn der Titel „freier Architekt“ in dem Zusammenhang?

Grüße
Andrea