Hallo,
Angenommen, eine badische Bausparkasse stellt in ihrem letzten Jahresauszug eine neue Position ein: Kreditüberwachungskosten (3stelliger Betrag). Die Zahlungen sind nicht pünktlich eingegangen, das steht nicht zur Debatte. Darf die Bausparkasse einfach so eine zusätzliche Gebühr verlangen, oder gehört das nicht zu ihrem Geschäftsfeld?
Würde mich über rechtliche Antworten freuen, nachdem es im Brett Finanzen mehr um die Moral ging, die wohl einigen dort nicht gepaßt hat (exc, laß bitte auch mal andere zu Wort kommen und bleib mal ruhig).
Gruß Fritz
Hi,
Darf die Bausparkasse einfach so eine zusätzliche Gebühr
verlangen, oder gehört das nicht zu ihrem Geschäftsfeld?
sie darf. Derartige Gebühren gehören nicht zum Standardgeschäft und sind dementsprechend nicht im Preisaushang zu finden. Sofern im Kreditvertrag keine Gebühr festgelegt ist, erfolgt die Festsetzung der Gebühr nach billigem Ermessen (vgl. § 315 BGB). Dem „Opfer“ steht es frei, Klärung durch ein Gericht zu vornehmen zu lassen.
Würde mich über rechtliche Antworten freuen, nachdem es im
Brett Finanzen mehr um die Moral ging, die wohl einigen dort
nicht gepaßt hat
Guter Witz.
(exc, laß bitte auch mal andere zu Wort
kommen und bleib mal ruhig).
Ich bin und war ruhig. Du bist derjenige, der angefangen hat, rumzumeckern, weil Dir die Antwort nicht paßte. Tip: nächstes mal dazuschreiben, welche Antwort Du hören willst. Das vermeidet Kummer für alle Beteiligten.
Gruß
C.