Unangemeldeter Minijob

Hallo,
seit einiger Zeit arbeite ich 2x in der Woche in einem Haushalt 2x 3 -4 Stunden.
Mein Lohn sind 10 Euro pro Stunde
Das Geld bekomme ich Wöchentlich.Meistens sehe ich niemanden, denn die Leute sind beruflich sehr eingespannt.Ich habe nun nachgefragt ob ich angemeldet bin.Daraufhin wurde die Hausfrau etwas patzig,sie meinte das würde sie nicht anmelden,zu viel Arbeit mit Papieren und außerdem würde sie mir dann weniger zahlen.
Mit meinen 60 Jahren kann ich froh sein noch etwas bekommen zu haben,deshalb würde ich gerne wissen, ob ich Probleme bekomme wenn sie mich nicht meldet.
Danke für eine Info

Hallo,
normalerweise ist der AG verpflichtet, auch Minijobber bei der Knappschaft anzumelden und eine pauschale geringe Steuerabgabe abzuführen. Die meisten AG zahlen diese Abgabe alleine. In wenigen Fällen kann es vorkommen, daß der AG diese Abgabe auf den AN abwälzt, also erhalten Sie dann etwas weniger. Es ist normalerweise nicht Ihre Aufgabe, zu überprüfen, ob der AG Sie angemeldet hat; Sie können also immer sagen, Sie wüßten nichts darüber.
Ihre Vorteile bei der Anmeldung durch den AG sind u.a.: Sie sind versichert, falls Sie im Minijob verunfallen oder ähnliches; Sie erwerben weiterhin (wenn auch nur geringe Ansprüche) in der gesetzlichen Rentenversicherung - ca. 3,-- Euro/pro Jahr.
*** Ausserdem sollten Sie wissen, daß Sie auch als Minijobberin alle Ansprüche eines normalen Arbeitnehmers haben, wie z.B. bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.***
Ob Sie nun auf einer Anmeldung bestehen, müssen Sie selbst entscheiden.
Viel Glück… siebengebirgler

vielen Dank,
mir ist es eigentlich nur wichtig, das ich keine Strafe zu erwarten habe.
Wenn die AG ihre Pflicht nicht erfüllt,muß sie die Konsequenzen tragen.
Schöne Feiertage
Gruß