Unangemeldetes KFZ wurde beschädigt Türschloss

Hallo,
Ich habe mit Freunden eine Hobbyhalle für Reparaturen und als (Winter-)stellplatz für Cabrio, Oldtimer und Bastlerautos…
Dort steht das zukünftige Auto meines kleinen Bruders, leider die letzten Tage im Freien auf dem Ex-Firmengrundstück (Grundstück ist nicht an einer Strasse, eine eigene Einfahrt besteht und unser Hallentor ist ganz am Ende im Eck, also kein Durchgang von Personen und noch weniger öffentlicher Verkehr etc…
Nach Führerscheinerwerb des kleinen Bruders wird das Auto als 4. Fahrzeug auf mein Vater laufen.
Aktuell ist das Auto mal In oder Vor dem Hallentor (in unserer Eifahrt - Sackgasse im Hallengelände und keine bestehende Wendemöglichkeit für Dritte) abgestellt. Nun ist gestern Abend folgendes vorgefallen: Nach 20:00 ist mein Kumpel von der Halle in seine frisch gekaufte Wohnung die er renoviert gefahren. Ich bin Abends ihm renovieren helfen. Gegen 23h00 wollten wir nochmals in die Halle wegen einer Sache an meinem Cabrio. Um 0h30 machen wir Tor auf und das Hallenlicht scheint nach aussen auf den zukünftigen Golf: Die Türdichtung hängt und Türgriff und Schloss wurden versucht aufzubohren. Nun ist die Tür drumm rum beschädigt und etc…
Auf jeden Fall eine bestehende Beschädigung nach Einbruchsversuch. Auf dem Gelände sind wir dann andere abgestellte Autos (dort ist eine Mietwerkstatt und weitere Hallen) begutachten gegangen und sahen der Golf war nicht der einzige an dem man sich vergriffen hat. Polizei wurde kontaktiert, ich soll am Montag auf die zuständige Wache zwecks Anzeige. Meine Frage dennoch: Was ist nun mit unserem Schaden? Das Auto ist ja nicht verischert, kann da die Hausratsversicherung meines Vaters zahlen (oder eine andere - mein Vater hat zig Versicherungen - welche könnte einen solchen Fall übernehmen)? Wenn ja, dann sollte doch mein Bruder oder mein Vater die Anzeige erstatten.

Hallo

also ich kann dir da keine Antwort drauf geben sorry…
Ich würde nur Vermuten das die Hausrat da nicht zahlt…ev. die Haftpflich die dann den Täter (sofern er gefasst wird ) in Regress nimmt.

Ich würde bei der Polizei nachfragen die haben da ev. Erfahrung mit.

Ich befürchte aber erlichgesagt das ihr auf dem Schaden sitzen bleibt und nur wenn der Täter gefasst wird ihn zu Kasse bitten könnt.

Viel Glück!

Ein solcher Schaden ist nur über die Kaskoversicherung des Fahrzeugs versichert. Auf keinen Fall über irgendeine Hausratversicherung. Wenn keine Kaskoversicherung besteht: Pech gehabt und selbst bezahlen. Eine kleine Chance besteht aber: Wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet ist und vor der Abmeldung eine Kaskoversicherung bestanden hat, ist unter Umständen ein Ersatz über die sogenannte Ruheversicherung innerhalb der Kaskoversicherung möglich. Natürlich mit der entsprechenden Selbstbeteiligung Dann muss zum Schadenzeitpunkt das Fahrzeug auf einem umfriedeten Grundstück oder in einem Gebäude gestanden haben.

Hoddel

Hallo.

Also die Hausratversicherung wird zu 99,9% die Leistung verweigern, da das Auto als Ganzes nicht zum Hausrat zu zählen ist (der Inhalt ist bei einer guten Hausratversicherung aber mitversichert).

Bevor ich jetzt noch viele (vielleicht überflüssige) Fragen stelle googlen Sie mal nach „Ruhensversicherung“. Evtl trifft dies ja zu und Sie haben Glück.

Ich drücke Ihnen die Daumen das der Täter ermittelt wird!

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Der Fall ist nicht ganz einfach. Ich gehe mal davon aus, dass die Hausrat für den Schaden aufkommt, was den Inhalt des Fahrzeugs angeht (das muss aber auch in der Hausrat mitversichert sein!) und der Fahrzeugschaden tatsächlich nicht versichert ist. Ausnahme wäre, wenn der Grundstücks-/Firmeneigentümer eine Geschäftsversicherung gegen Diebstahl und Vandalismus abgeschlossen hat.

Hallo Fragesteller,
Eigentlich ist das was Du hier Schilderst, ein Husarenstreich. Alles mögliche Fragst Du an, aber nichts Konkretes.
Wem Gehört die Halle. Als was wird diese genutzt. Wie soll eine Hausratversicherung Deines Vaters zahlen? War der Dieb stahl oder Beschädigung Eigentum Deines Vaters ?
Fragen zu Fragen . Anzeige kann nur jemand erstatten, wer Eigentümer bzw. Besitzer des Kft war oder ist !
Nun , wenn das Auto nicht Versichert ist, dann kann es doch keine Versicherung ersetzen bzw. den Schaden Regulieren ?
Manchmal Frage ich mich, warum werden diese Fragen nicht vor solchem Schaden gestellt, warum immer nur danach ?
Wichtig für Dich nun was Konkretes, Anzeige erstatten, wem das Kfz gehört. Eigentlich ist das so, das der Beitzer der Hallen eigentlich eine Versicherung abschließen kann,für sein Eigentum im Privaten oder Geschäftlichen Bereich. In Frage stellen muss man solche Dot your Self stätten, weil das keiner bezahlen kann und das geschieht eigentlich immer auf eigene Gefahr. Entweder wird das Objekt Geschäftlich betrieben und dann kann man eine Kfz Handel Handwerk Versicherung abschließen, die auch ein Dauerrotes Kennzeichen beinhaltet und dann bei einer Überführung das Kfz versichert, obwohl es nicht angemeldet ist.
Fahrzeuge die keine Zulassung haben, sind Praktisch fast nicht Versicherbar. Das ist aber nur möglich wenn der Status des Kfz Deutlich ermittelbar ist.
Steht das Teil in einer Privaten Garage auf einem Privat abgeschlossenem Grundstück, kann man an einer Hausratversicherung denken diese ein zu setzen, voraussetzung, diese Hausrat sichert solche Risiken dazu ab. Dazu sollte man eine Fachmann aufsuchen, der einen ordentlich berät und das notwendige Produkt für Versicherung Vermitteln kann.
Ohne weiter auf Dein Problem genauer einzugehen, würde ich Behaupten, das dies auf eigene Gefahr, sprich man alles selbst bezahlen muss. Anzeige würde ich trotzdem erstatten, weil man , falls der Dieb bzw. Einbrecher gefasst wird, kann man ja dann Privat Klagen.
Was meistens ohne Erfolg verläuft. Wenn nichts Versichert ist, kann auch keine Versicherung bezahlen. So muss ich Dir die Realität hierzu erläutern.

LG Lossi

Hallo Rodrigue73235,
da ein Auto nicht zum Hausrat zählt (Hausrat ist alles was man bei einem Umzug i.d.R. mitnimmt), ist der Schaden am Kfz auch nicht über irgendeine Hausratversicherung gedeckt (gleich wem sie gehört). Für die Anzeige ist es somit egal.

Hätte das Kfz eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung hätte auch niemand den Schaden bezahlt. Nur bei vorhandener Teilkasko hätte es Sinn gemacht den Schaden zu melden.

Und nur weil keine Kfz-Teilkasko-Versicherung besteht, jetzt eine andere Versicherung (Hausrat, Gebäude…) suchen die bezahlt kann es nicht sein. Es gibt für dieses Ereignis eine Versicherungsmöglichkeit (Teilkasko) und wenn diese zum Schadenzeitpunkt nicht besteht (gleich aus welchem Grund) ist das leider Pech.

Da Ihr eine kleine — nicht persönlich nehmen — private, Hinterhofwerkstatt seid, glaube ich nicht, dass ihr eine Handel-Handwerk-Versicherung habt, die Schäden abdecken könnte, an Kfz die man in Obhut zur Reparatur nimmt…
Wenn doch dann meldet den Schaden dort…

Hoffe ich konnte, wenn auch nicht zufriedenstellend für euch, helfen.

Grüße

Hallo,
Tut mir leid,kann ich leider nicht beantworten
VG Sacul1944

Hallo Rod,

bad news… wenn das auto noch nie auf euch versichert war und zur zeit nicht versichert ist, besteht auch kein versicherungsschutz. kfz sind immer separat gegen vandalismus/diebstahl/einbruch zu versichern (teilkasko). also greift auch keine andere versicherung. leider.

sollte das auto schon mal auf euch zugelassen gewesen sein und ihr habt die absicht, es im frühjahr wieder anzumelden, besteht eine „ruheversicherung“. dann aber darauf achten, welcher nächtliche stellplatz angegeben ist. nur wenn das fahrzeug auch dort beschädigt wurde, greift die ruheversicherung.

so viel aus meiner sicht, maxxler71

Ich verstehe die Frage nicht. Das Fahrzeug ist nicht versichert! Wieso soll also eine Versicherung für den Schaden zahlen? Entscheident ist doch nicht, dass Dein Vater zig Versicherungen hat, sondern ob das Fahrzeug versichert ist oder nicht. Allein schon die Frage „Kann das die Hausratversicherung übernehmen?“ (Häää?) Naklar kann sie das - wenn sich das Auto als Hausrat in der versicherten Wohnung befand ;o))) Scherz beiseite: NEIEN!!!

Hallo; eine solche Frage haben wir uns nie gestellt weil wir seit 5 Jahren in der Halle sind (Es ist keine gewerbliche Halle, es ist unsere Hobbyhalle unter Kumpels in der Oldtimer und Cabrios drin stehen - wir teilen uns die Miete) und nie etwas passiert ist. Die Halle des Gebäudes (also unsere Werkstattfläche) ist bis 90.000€ versichert (inkl. Gegenstände). Die Frage der Versicherung stellt sich nun weil das Auto außerhalb der Halle stand und nicht innen. Das Auto gehört eher meinem Vater da er es auf sich melden und versichern wird. Dessen Hausrat hat eine KFZ-Klausel, deshalb hatte ich dran gedacht. Da ich den Schaden entdeckt Hatte wollte ich ebenfalls eine Anzeige erstatten.
Es sind in Richtung der benachbarten Mietwerkstatt (denke allein nur wegen dieser ist nun der Einbruchsversuch geschehen, weil seit deren entstehen nur noch möchte gern Händler da von Mo.-Sa. rumschleichen) ebenfalls Autos beschädigt worden; die Polizei hat kam, nahm keine Spuren auf. Nur zur Erläuterung. Danke für die Antworten. Haben das Auto für 600,- verkauft an jemand der lust hat die Tür zu wechseln oder den Schaden zu richten.

Hallo mein gutster,
nun , daran merkt man wie gut es uns eigentlich wirklich Tatsächlich geht?Es gab da mal ein Sprichwort, vor dem Schden Klug sein! Das war früher so und das wir auch immer so bleiben. Wenn ich Oldtimer besitze,sollte man sich schon im Bilde sein, was einem das Hobby Ert ist. Nun 5 Jahre alles gut gegangen, fein. Es ist immer das erste mal, jedoch rum zu jammern wenn alles passiert ist, bringt nichts. Überlege mal, wen Du alles noch in diese Geschichte mit rein ziehst, weil die die nachbarn stören und Du Dinge beobachtest, die doch legitim sind. Man kann dazu vieles Sagen, Pech gehabt, Lehrgeld. Das klingt jedoch nach Schdenfreude. Die Lösung ist doch allein schon wegen Euerer eigenen Lodderei entstanden und nicht weil das Typen Rumlungern und Du die Ursachen in der falschen Richtung suchen willst. Wenn ich etwas Wertvolles Beitze, dann Sichere ich das so, das niemand an mein Krams ran kommt. Besonderst wenn man solche Dinge besitzt die Selten sind und obendrein auch noch Hobby. Natürlich macht man eine Anzeige, ich Denke das Erklärt sich von alleine. Jedoch wenn man die versicherung gern um geld schröpfen will, ist das keine Basis, wenn das Auto obendrein wie eine Einladung zum Klauen vor der Halle stand. Deshalb wird auch keine Versicherung über die Hausrat davon Dir etwas Regulieren. Weil es nicht der Beitz Deine Vater ist. Auch wenn die Halle Versichert ist und die Gegenstände, ist noch lange kein einziges Auto Versichert gegen Diebstahl bzw. Vandalismus. Da Regelt in solchen Fällen die eigene Kfz Versicherung, sprich Kasko, wenn der Wagen Zugelassen ist oder eben eine Handel-Handwerk versicherung mit Rotem Dauer Kennzeichen. Werte das unter Lehrgeld und wenn Du noch 600 Glocken für das Teil bekommen hast, das ist es doch Super, war es eben nicht Notting null.
Ende Gut alles gut. Ich habe 20 Jahre für meine Kunden gearbeitet und habe alles Versucht immer ins Richtige Licht zu setzen und nie ist mir etwas passiert, das ich meine Kunden falsch beraten hätte. Aber solche Typischen Kunden, die im Schaden immer jemanden anderen Vermuten und Beschuldigen, habe ich ständig beobachtet. Leider Hilft es nicht und es bringt schlechte Stimmung. Vorher , wenn man soclh ein Projekt durch zieht, sollte man sich ernsthaft beraten lassen. Bei einer duften Truppe geht das noch besser.
Ich wünsche Dir weiterhin alles gute für Dich und Deine Schrauber Kumpels und passt einfach besser auf und lasst nichts draußen stehen.

LG Lossi

Sorry hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich bin nur Elektronikversicherer…

Hallo Rodrigue,

Anzeige klar, kann man gegen unbekannt machen und sollte man auch, da der Täter vielleicht erkannt wurde. Beschädigungen am Fahrzeug sind nur über eine eigenständige Teilkaskoversicherung versichert und auch nur dann, wenn etwas gestohlen wurde. Der reine Vandalismusschaden ist nur über eine Vollkaskoversicherung versichert, auch hier muss eine Versicherung abgeschlossen sein.

Man kann viele Versicherungen haben…klar, aber es muss schon die sein, die den möglichen Schaden versichert hat, eine Hausratvers. hat in seltenen Fällen dann etwas damit zu tun, wenn Hausrat aus dem Fahrzeug gestohlen wurde, diese Einschlüsse gibt es. Aber diese ersetzen nur den Verlust des Hausrates, keine Schlösser oder Türen eines KFZ`s.

Mit freundlichen Grüßen

Oracel