Moin,
Person X wohnt in einem eigenen älteren Haus (ca. 90 qm Wohnfläche) mit Elektro-Nachtspeicherheizung und Einfachverglasung. Sie hat an Heizstrom-Ausgaben monatlich ca. 140 € übers Jahr gerechnet zu zahlen, dabei heizt sie im ganzen Haus nur die zwei Räume, die sie wirklich benutzt sowie eine winzige Küche. Geld, sich eine neue Heizungsanlage und neue Fenster einzubauen, sowie das Haus modernen-Wärmedämmrichtlinien-gemäß gegen Wärmeverlust dämmen zu lassen hat sie nicht. Ein entsprechendes KfW-Darlehen wird ihr nicht gewährt, da sie von Arbeitslosengeld 2 leben muß, die Arbeitslosigkeit in der Region ist hoch. An eine Vermietung eines Hausabschnittes / Stockwerks des Hauses ist nicht zu denken, solange dieses unrenoviert ist.
Die zuständige Sozialbehörde gewährt ihr eine Heizkostenpauschale von nur 49 Euro monatlich. Mit diesem Betrag kann sie unmöglich die zwei von ihr benötigten Räume plus die kleine Küche heizen.
Meine Fragen:
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Ist es hierzulande inzwischen rechtens, eine Heizkostenpauschale zu zahlen, die ganz und gar nicht den Bedingungen vor Ort und den realen Heizkosten entspricht? Falls nein, gemäß welcher Paragraphen in welchem Sozialgesetzbuch?
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Welche Möglichkeiten hätte Person X um sich aus ihrer Misere zu befreien, solange sie keine Arbeit findet ohne das Haus mit Grundstück zu verkaufen?
Gruß
Uwe