Unangemessene Heizkostenpauschale legitim?

Moin,

Person X wohnt in einem eigenen älteren Haus (ca. 90 qm Wohnfläche) mit Elektro-Nachtspeicherheizung und Einfachverglasung. Sie hat an Heizstrom-Ausgaben monatlich ca. 140 € übers Jahr gerechnet zu zahlen, dabei heizt sie im ganzen Haus nur die zwei Räume, die sie wirklich benutzt sowie eine winzige Küche. Geld, sich eine neue Heizungsanlage und neue Fenster einzubauen, sowie das Haus modernen-Wärmedämmrichtlinien-gemäß gegen Wärmeverlust dämmen zu lassen hat sie nicht. Ein entsprechendes KfW-Darlehen wird ihr nicht gewährt, da sie von Arbeitslosengeld 2 leben muß, die Arbeitslosigkeit in der Region ist hoch. An eine Vermietung eines Hausabschnittes / Stockwerks des Hauses ist nicht zu denken, solange dieses unrenoviert ist.

Die zuständige Sozialbehörde gewährt ihr eine Heizkostenpauschale von nur 49 Euro monatlich. Mit diesem Betrag kann sie unmöglich die zwei von ihr benötigten Räume plus die kleine Küche heizen.

Meine Fragen:

  1. Ist es hierzulande inzwischen rechtens, eine Heizkostenpauschale zu zahlen, die ganz und gar nicht den Bedingungen vor Ort und den realen Heizkosten entspricht? Falls nein, gemäß welcher Paragraphen in welchem Sozialgesetzbuch?

  2. Welche Möglichkeiten hätte Person X um sich aus ihrer Misere zu befreien, solange sie keine Arbeit findet ohne das Haus mit Grundstück zu verkaufen?

Gruß
Uwe

Hallo Uwe,

die ARGE übernimmt die angemessenen Heizkosten. Diese betragen in der Wohngegend von Frau X 49 €.
Sicherlich kann der Richtwert auch mal überschritten werden. In diesem Fall überschreiten die Heizkosten die Richtlinie jedoch um mehr als die Hälfte.
Dann werden die Heizkosten nur bis zur angemessenen Höhe übernommen.

Es ist verständlich, dass das hart für Frau X ist, jedoch muss man sich auch mal überlegen, welche zusätzlichen Kosten dabei entstehen, wenn man jedem die Heizkosten in Höhe von 140 € gewähren würde.
Man kann schließlich nicht einem diese Kosten gewähren und einem anderen nicht.

Mir fällt spontan keine andere Möglichkeit ein, als das Haus zu verkaufen, wenn Frau X die Heizkosten nicht aus eigener Tasche finanzieren kann, da eine Untervermietung ja ausgeschlossen wurde.

Es wundert mich sowieso, dass Frau X nicht aufgefordert wurde, das Haus zu verkaufen, da die Wohnfläche des Hauses für eine Person auch nicht angemessen ist.

Gruß, SweetAngel1801

Hallo Uwe,

die ARGE übernimmt die angemessenen Heizkosten. Diese betragen
in der Wohngegend von Frau X 49 €.
Sicherlich kann der Richtwert auch mal überschritten werden.
In diesem Fall überschreiten die Heizkosten die Richtlinie
jedoch um mehr als die Hälfte.
Dann werden die Heizkosten nur bis zur angemessenen Höhe
übernommen.

Na logisch ist das nicht. Wenn sie zu 49% überschritten würden, würde das Amt die Kosten noch übernehmen?
Je nach geografischer Lage, Zustand, Alter etc. können Heizkosten bei gleichem Heizverhalten leicht um 100% voneinander abweichen, ohne das dem Einen daraus der Vorwurf gemacht werden könnte, die Kosten wären unangemessen hoch.
In einer Außenwohnung, Nordseite unterm Dach, Baujahr Anno 1900 ohne jegliche Modernisierung hinsichtlich Dämmung besteht nun mal ein höherer tatsächlicher Heizbdarf, um angemessene Wohnraumtemperaturen herzustellen als in einer Mittelwohnung mit neuer Heizanlage und zeitgemäßer Wärmedämmung.
Daher sind auch die angemessenen Wohn- und Heizkosten nicht getrennt sondern gemeinsam zu betrachten. Zumindest wurde dies mal als sog. Produkttheorie in einem Verfahren am Bundessozialgericht so bestätigt bzw. festgestellt. Ob das inzwischen auf gesetzgeberischem Weg geändert wurde oder im Zeifel nach wie vor und im hier vorliegenden Fall gilt, weiß sicher ein Anwalt besser.
Wenn also bei einer ARGE x€/m² für die Kaltmiete, y€/m² für Nebenkosten und z€/m² für Heizkosten als angemessen angesehen werden, dann sind eben die Kosten der Unterkunft und Heizung solange angemessen, (wie x+y+z€)mal angemessene m² nicht überschritten werden.

Naturgemäß streiten die Ämter das erstmal ab und der Antragsteller wird sich notfalls einen Anwalt nehmen müssen um seine Rechte durchsetzen zu können.

Es ist natürlich in diesem Zusammenhang reine Spekulation, dass das Amt deshalb bisher nicht zum Umzug in eine angemessene Wohnung aufgefordert hat, weil dann die tatsächlichen und angemessenen Kosten, also inkl. der Kaltmiete, die im selbstgenutzen Haus nun mal nicht anfällt, mit Sicherheit wesentlich höher als 49€ oder auch nur die 140€ ausfallen.
Insofern wäre vielleicht ein Widerspruch und ggf. anwaltliche Hilfe der einzig mögliche Weg.

Grüße

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Hallo,

dass die Kosten übernommen werden, wenn sie nur 49% übersteigen, habe ich nie behauptet. Das sollte nur die Unangemessenheit der Kosten verdeutlichen.
Klar kann die Grenze mal um ein paar Euros überschritten werden, aber sicher nicht in den Dimensionen, die hier angegeben wurden.

Was man nicht vergessen darf, ist, dass die ARGE auch Kosten übernimmt, die bei einem selbstbewohnten Haus anfallen, wie Grundbesitzabgaben, Müll-/Wassergebühren und Schuldzinsen. Daher kann man nicht pauschal sagen, dass es billiger kommt, wenn man in einer Wohnung lebt.

Gruß