Unangemessene Kosten

Liebe Juragemeinde!

Ich habe folgendes Problem:
Vor kurzem wurde von mir und weiteren 5 Personen mit einem Taxiunternehmen ein Preis von 45€/Person vereinbart. Bei der Frage, ob man anstatt des schnellsten Weges auch einen Umweg über ein Nachbardorf (Gesamtmehrstrecke für Hin- und Retourfahrt 18km bei einer Gesamtstrecke von 266km). Es wurde uns kein Mehrpreis für den Umweg genannt, wir haben aber dem Taxifahrer auch nahegelegt, dass wir den Umweg auch bezahlen würden.
Zudem kommt noch, dass die Fahrt, welche normalerweise ca. 2h/Strecke dauert, gesamt für Hin- und Rückfahrt auf Grund der Nichtortskundigkeit des Taxifahrers und eines Motorschadens 8h gedauert hat. Auf Grund der 5stündigen Retourfahrt mit Pausen auf einem Parkplatz ohne Tische oder Bänke musste eine Person erbrechen.

So nun die Abrechnung:
Die 45€/Person wurden auf Grund des Motorschadens halbiert.
Hinzu kommen aber noch 62€ gesamt für den Umweg (Nicht in der ursprünglichen Preisrelation) und 75€ für eine angebliche Fensterreinigung mit Trockeneis (Erbrochen wurde aus dem Fenster). Die Fensterreinigungsfirma wir jedoch vom Taxiunternehmen geführt.

Darf man 62€ ohne Vorankündigung und die 75€ verlangen?

hallo,

leider kann ich dir keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Erfahrungsgemäß
wird jedoch lediglich der vereinbarte Festpreis, der vorher fixiert werden muss,
beglichen. Rest geht dann zu Lasten des Taxiukternehmens
Liebe Grüße
Golfino0110

Hallo
würde mich it dem Unternehmen in Verbindung setzen.
Den Sachverhalt erläutern und entsprechend verhandeln.

Gruß

Lieber Mersdusud

Du hast Deine vereinbarte Fahrt für 270 Euro erhalten. Das Taxiunternehmen betrachtet die von Dir kurzfristig gewünschte Umwegfahrt als normalen Auftrag zu den üblichen Preisen, was natürlich etwas gesucht ist. Andererseits ist Dir das Taxiunternehmen durch die Halbierung des vereinbarten Preises grosszügig entgegengekommen. Ob sich der Taxifahrer verirrt hat, weil er nicht die von ihm vorbereitete Route fahren konnte, hast Du nicht beschrieben. Die Reinigung eines Autofensters kann teuer sein, denn das Erbrochene kann bei ganz heruntergelassener Scheibe in die Türe gelaufen sein.

Das Ganze war für Dich sicher eine unerfreuliche Sache, aber ich sehe da kaum eine Möglichkeit, rechtlich gegen das Taxiunternehmen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüssen

Fetrimu

Hallo,
Mehrpreis fuer Umweg koennte noch gerechtfertigt worden. zwar war es nicht ausdrueklich vorankekuendigt, aber man koennnte vermuten dass es mit extra kosten verbunden ist. es muss aber in angemessenen relation mit gesammten Preis sein.

75€ für eine Fensterreinigung ist recht teuer, ich vermute man koennte den Ergebnis mit geringerem aufwand erreichen, Tatbestand dass Die Fensterreinigungsfirma vom Taxiunternehmen geführt wird, gibt noch Gruenden fuers Zweifel.

Hallo,
kann nicht helfen.
MfG
KKl

Liebe Juragemeinde!

Ich habe folgendes Problem:
Vor kurzem wurde von mir und weiteren 5 Personen mit einem
Taxiunternehmen ein Preis von 45€/Person vereinbart. Bei der
Frage, ob man anstatt des schnellsten Weges auch einen Umweg
über ein Nachbardorf (Gesamtmehrstrecke für Hin- und
Retourfahrt 18km bei einer Gesamtstrecke von 266km). Es wurde
uns kein Mehrpreis für den Umweg genannt, wir haben aber dem
Taxifahrer auch nahegelegt, dass wir den Umweg auch bezahlen
würden.
Zudem kommt noch, dass die Fahrt, welche normalerweise ca.
2h/Strecke dauert, gesamt für Hin- und Rückfahrt auf Grund der
Nichtortskundigkeit des Taxifahrers und eines Motorschadens 8h
gedauert hat. Auf Grund der 5stündigen Retourfahrt mit Pausen
auf einem Parkplatz ohne Tische oder Bänke musste eine Person
erbrechen.

So nun die Abrechnung:
Die 45€/Person wurden auf Grund des Motorschadens halbiert.
Hinzu kommen aber noch 62€ gesamt für den Umweg (Nicht in der
ursprünglichen Preisrelation) und 75€ für eine angebliche
Fensterreinigung mit Trockeneis (Erbrochen wurde aus dem
Fenster). Die Fensterreinigungsfirma wird jedoch vom
Taxiunternehmen geführt.

Darf man 62€ ohne Vorankündigung und die 75€ verlangen?

Die Reinigungskosten sind klar in Ordnung. Wer so einen Schaden an einem taxi verursacht, muss die Reinigung bezahlen (und da sind 75 Euro sogar kulant).
Wenn Sie den Umweg beauftragt haben und eine zusätzliche Zahlung in Aussicht gestellt haben, dann hätte Sie auch die Höhe vereinbaren müssen. Im vergleich zum Gesamtpreis erscheint mir die Höhe jedoch übertrieben. Grundsätz besteht aber Zahlungspflicht.
Umgekehrt können Sie natürlich ihrerseits ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, da der Taxiunternehmer bzw. sein Fahrwer ja auch nicht die ordnungsgemäße Leisung erbracht haben.
Das wäre doch ein Ansatz für eine Kompromisslösung.

Hallo mersdusud,

also ich gehe davon aus, dass wohl leider die 62 EURO und auch die 75 EURO von Ihnen zu erstatten sind, weil zum einen ja der Umweg ausgemacht war, dieser sich leider aber als länger als gedacht erwiesen hat.

Die Reinigung der Fenster kann der Fahrer bzw. das Taxiunternehmen umlegen, es können hierfür sogar manchmal dreistellige Beträge herauskommen. Da würde ich sagen, dass Sie mit einem Betrag von 75,00 EURO doch sehr gut bedient sind.

Ich bedauere, Ihnen nichts anderes sagen zu können und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Hallo,
um die Reinigungskosten werdet ihr euch kaum drücken können. Wenn alle Absprachen mündlich waren, kommt es darauf an, wer was durch Zeugenaussagen unterfüttern kann. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage: ihr werdet euch irgendwie einigen müssen!
Gruß
Hans

Hallo!!
Tut mit leid für die späte Beantwortung, ging nicht eher…:

Eine recht schwierige Sache, die Sie hier als Frage stellen. Insbesondere liegt hier das Problem in der Ermittlung des Sachverhalts. Ist bei der Vereinbarung einen Umweg zu fahren auch über den Tarif gesprochen worden? Wenn ja, was? Ansonsten muß man im Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch sagen, dass, wenn allgemein bekannt ist, dass eine Dienstleistung o.Ä. nur gegen Bezahlung geleistet wird und über diese Bezahlung nicht gesprochen wurde, der allgemein übliche Tarif als vereinbart gilt.Ob die verlangten 62 € noch im Rahmen des üblichen liegen, kann ich mit den hier vorliegenden Informationen nicht sagen.

Die 75 € dürften ein Verlangen nach Schadensersatz darstellen. Wieso sollte man dies vorher ankündigen? Ob hier die Rechnung überhöht ist, kann ich nicht sagen. Ebenso wenig kann ich dazu sagen, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Dafür gibt die Sachverhaltsdarstellung einfach zu wenig her.

Ok?

Viele Grüße

Ralf

Hallo, liebe Empörte und Empörterinnen :smiley:

Ich als Taxifahrer, kann zu den Tarifkosten nichts bestätigen, da diese in jeder Stadt und Gemeinde von Grund aus verschieden sind.

Allerdings kann ich zu den Reinigungskosten folgendes Sagen.

75€ ist echt wenig.
Ich hatte leider schon die Erfahrung gemacht, frisches, warmes Erbrochenes während der Fahrt in den Nacken zu bekommen…
Es gab (bis auf die Heckscheibe) nicht eine Stelle im Auto die nicht getroffen wurde…

Der Schaden bezog sich auf 400€.

Zu den Kosten gehörten:

  • komplette Mercedes Reinigung 80€ (hat die Niederlassung erledigt)
  • Leder „verätzung“ durch die Gallenflüssigkeit (später entstanden an den Stellen tatsächlich Risse)
    Wer jetzt meint: wenn ich es auch ewig da liegen lasse… der soll bitte erstmal selbst voll gekotzt werden und dabei den ohnmächtigen Menschen auf der Straße liegen lassen um sich ums Putzen zu kümmern… -.-
  • Auswechseln und Mikroreinigung der Lüftungsgitter 120€
  • Betriebsausfall zu diesen 3 Stunden 150€ (Samstag um 2 Uhr morgens, während eines Events; der mit anderen Kollegen verglichene Umsatz zu dieser Zeit 50€ die Stunde)
  • 50€ für verschiedene Putzmittel und VOR ALLEM „MEIN“ Aufwand, das ganze oberflächig wegzumachen und den unentfernbaren Geruch zu eliminieren (damit der Tagfahrer nicht gleich beim Einsteigen sein Frühstück drüber kippt) -.-

So, ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit schaffen.

Entschuldigt meinen emotionalen Einsatz, aber die Erinnerungen haben die Überhand bekommen…

Liebe Grüße
Libi