Unangenehmer Geruch durch Lüftungsschlitze

Guten Tag,
ich möchte Sie um die Bewertung folgenden Sachverhalts bitten:
A und B leben in Wohnungen unmittelbar übereinander. Die Balkone der Wohnungen befinden sich ebenfalls übereinander.
Die Wohnungen haben am Schlafzimmer, das auf den Balkon führt Lüftungsschlitze, die nach außen gehen, um einen Luftaustausch zu ermöglichen.
A raucht jeden Abend bis in die Nacht Zigaretten auf dem zur Wohnung gehörenden Balkon. In das Schlafzimmer des darüber wohnenden B zieht durch die Lüftungsschlitze der strenge Geruch, er kann durch die Schlitze aber nicht entweichen. Ein Lüften der Wohnung ist, da alle Fenster auf den Balkon münden bis um ungefähr ein Uhr Nachts nicht möglich, da A bis zu dieser Zeit oft und viel raucht.
B kontaktiert daraufhin den Vermieter C, mit der Bitte, die Lüftungsschlitze verschließen/abmontieren zu lassen, damit der Rauchgeruch bei geschlossenem Fenster nicht mehr in die Wohnung, insbesondere in den Schlafbereich ziehen kann. Der Vermieter C lehnt das unter Hinweis auf den Schutz vor Schimmelbildung durch die Lüftungsschlitze ab.
Hat B einen Anspruch darauf, dass die Lüftungsschlitze entfernt werden?

Zu den Lüftungsschlitzen: Die Lüftungsschlitze sind einfach gehalten, haben keinen Filter oder Ventilator, so dass durch die unkontrollierbar Luft in den Raum gelangt. Die Lüftungsschlitze lassen sich nicht Geruchsdicht schließen.

Vielen Dank für Ihre Antworten und Anregungen!

Ich denke nicht, dass man eine Rechtsanspruch auf die Entfernung der Schlitze hat, da die Vorbeugung gegen Schimmel wahrscheinlich wichtiger ist.

Ich habe aber mal von einem bekannten gehört, dass er ein ähnliches Problem hatte und deshalb auf seinem Balkon Katzenstreu verteilt hat. Zwar war es für ihn insgesamt ein wenig komisch das Streu auf dem Balkon zu verteilen, aber er meinte zumindest, dass es einen positiven Effekt gegen die Geruchsbelästigung hatte.

Hast du mal mit dem Verursacher A gerdet und ihm dein Problem erklärt?

Ja, der Verursacher nimmt den Geruch selbst nicht als störend war.
Das Rauchen ist aber auch sein gutes Recht, es ist auch nicht exzessiv. Durch die Lüftungsschlitze zieht der Geruch aber in die Wohnung und geht nicht wieder raus, so dass die Geruchsbelästigung auch mit einem Mal rauchen bereits intensiv und dauerhaft ist.

Wenn er das täglich und nach deiner Schilderung über Stunden (bis Mitternacht) macht aber schon ! Das muss nämlich niemand hinnehmen.
Warum raucht er nicht in der Wohnung ? Weil dann seine Frau schimpft oder weil dann die Rauchmelder bei ihm auslösen ?

Mach mal Bilder von den seltsamen Fenstern mit Lüftungsschlitzen.
Ich weiß, es gibt gerade im Sanierungsbau Fenster mit Zwangslüftungen, die aber energetisch schlecht sind- da geht deine teuer bezahlte Wärme raus.
Und weil das bekannt ist sind diese Lüftungsöffnungen klein und ich würde eher nicht erwarten es dringt Rauch oder Rauchgeruch hinein. Zwischen den Balkonen liegen zwischen 2,5 bis 3 Metern Höhenunterschied, außerdem schirmt da deine Betonplatte( oder hast Du einen Gitterboden (?) ab und leitet den Rauch weg von der Fassade. Und kommt dann nicht mehr in Fensternähe.

kann man die Schlitze/Öffnungen denn überhaupt z.B. mit einem Klebeband schließen ? Dann mach das doch zumindest mal testweise, Du musst natürlich dein Lüftungsverhalten überwachen und gezielt die feuchte Schlafluft weglüften (morgens und abends, kurz aber möglichst mit Durchzug) . Da schimmelt nichts.

Diese Zwangslüftungen sind ein gewisser Schutz gegen Vergessliche und „Lüftungsfaule“, die den Sinn und Zweck des Lüftens nicht begreifen oder erkennen. Die dann lieber über Schimmel und die Schlechtigkeit ihres Vermieters klagen.

MfG
duck313

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Es ist leider kein Balkon aus Beton. Das Rauchen passiert alle halbe Stunde bis Stunde. Der Vermieter hat versichert, den Nachbarn auch noch einmal darauf hinzuweisen.
Ich habe jetzt die Schlitze so bedeckt, dass weniger Geruch reingelangt. Ich hoffe das funktioniert gut, dann werde ich das so belassen.

Das glaube ich, dass der Raucher den Geruch nicht als störend wahrnimmt aber man kann einfordern, dass diese massive Geruchsbelästigung zumindest teilweise unterlassen wird wie der BGH 2015 entschieden hat: BGH vom 16.1.2015 – V ZR 110/14
Und hier noch ausführlich das Urteil auf dass der Mieterbund Berlin eingeht.
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/rauchen-auf-dem-balkon.htm ramses90

Hallo,

es gäbe die Möglichkeit, z. B. mit Aktivkohlefiltern den Gestank bzw. die Schadstoffe zu entfernen. Das könnte ich mir als passive Variante oder aktive in einem Luftfiltersystem vorstellen.
Ich könnte mir ferner vorstellen, dass das sogar der Vermieter bezahlt, wenn man dafür von einer Mietminderung wegen der Belästigung durch den Zigarettenrauch absieht…
Schau mal hier: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/mieten/was-tun-gegen-rauchende-nachbarn-aid-1.2962911
5 % Mietminderung könnte man durchaus in die Waagschale werfen beim Verhandeln…
Aber auch der Mieter, der raucht, darf das nicht uneingeschränkt tun, wenn er, so wie in diesem Fall geschildert, seinen Nachbarn wiederum den Mietgenuss erheblich vermiest.
Zumindest sagt das wohl der BGH:
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article136453860/Rauchen-auf-dem-Balkon-ist-kein-Grundrecht-mehr.html
So könnte man sich vielleicht einigen, dass das Rauchen ab 22 Uhr nicht mehr auf dem Balkon stattfindet…?

Grüße,
Grünblatt

Wie kommt’s?

Was passiert denn, wenn Du schlicht Tesakrepp über die Schlitze pappst?

Schöne Grüße

MM

Versuche doch die Wohnung so zu belüften, dass die Luft andersherum durch die Lüftungsschlitze strömt. Also von innen nach außen. Prinzipiell ergibt sich die Richtung aus den Druckverhältnissen innerhalb der Wohnung und der Zugrichtung der Luft; genau wie (im großen Stil) beim Wetter. Musst halt ein bisschen rumprobieren…

Gruß Oberberger

Ich würde die Zutapen und gut is, wenn es wirklich so unterträglich ist. Oder einfach mal mit dem anderen Mieter sprechen.