Unantastbar?

Nur mal angenommen, man würde feststellen, das ein hochrangiger Politiker des Bundestages, durch Erpressung in seine Funktionen geschlüpft ist; welche Rechte hat die Polizei diesen-sagen wir mal Bundeskanzler- aus dem Verkehr zu ziehen?

Hallo

welche Rechte hat die Polizei diesen-sagen wir mal Bundeskanzler- aus dem Verkehr zu ziehen?

Erstmal gar keine. Angehörige des Bundestages sind strafrechtlich immun. Eine Verfolgung wäre nur auf frischer Tat (bis zu 24 h)oder mit Genehmigung des Bundestagspräsidenten möglich. Übrigens hat die „normale“ Polizei innerhalb des Bundestages ohne Zustimmung des Bundestagspräsidenten keinerlei Befugnis, der Bundestag hat seine eigene Polizei.

Gruss

Iru

Wer ist Chef der Bundestags-Polizei?

Der Bundestagspräsident.

Danke. Wie kann ich bei ihm eine Befangenheit z.B. durch Erpressung ebend jener verbrecherischen Kräfte im Bundestag ausschliessen? Gibt es einen Vize oder eine unabhängige Prüfungskommision?

Danke. Wie kann ich bei ihm eine Befangenheit z.B. durch
Erpressung ebend jener verbrecherischen Kräfte im Bundestag
ausschliessen? Gibt es einen Vize oder eine unabhängige
Prüfungskommision?

Die eigentliche Aufhebung der Immunität erfolgt nicht durch den Bundestagspräsidenten, sondern durch das Plenum des Bundestags. Der Präsident nimmt eher eine administrative Rolle ein.

Grüße,
Sebastian

Erstmal gar keine. Angehörige des Bundestages sind
strafrechtlich immun. Eine Verfolgung wäre nur auf frischer
Tat (bis zu 24 h)oder mit Genehmigung des
Bundestagspräsidenten möglich.

Der Bundestagspräsident kann die Immunität eines Abgeordneten nicht aufheben. Der Staatsanwaltschaft ist es lediglich erlaubt, 48h nach einer diesbezüglichen Mitteilung an den Bundestagspräsidenten, konkrete Ermittlungen aufzunehmen. Zu weitergehenden Maßnahmen wie Durchsuchungen oder einen Haftbefehl bedarf es einer Abstimmung des Bundestagsplenums.

Grüße,
Sebastian

Nur mal angenommen, man würde feststellen, das ein
hochrangiger Politiker des Bundestages, durch Erpressung in
seine Funktionen geschlüpft ist; welche Rechte hat die Polizei
diesen-sagen wir mal Bundeskanzler- aus dem Verkehr zu ziehen?

Wenn du mit „aus dem Verkehr ziehen“ meinst, dass er sein Amt als Bundeskanzler verliert, so bedarf es dazu eines Misstrauensvotums des Bundestags (durch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers).

Wenn du eine Verhaftung meinst, dann ist ebenfalls eine Abstimmung des Bundestags nötig, um die Immunität aufzuheben (siehe nebenan).

Sein Bundestagsmandat kann dem Erpresser gegen seinen Willen nur entzogen werden, wenn er es auf ungültige Art erlangt hat oder er sein passives Wahlrecht verliert (etwa nach einer Verurteilung mit Haftstrafe über ein Jahr).

Grüße,
Sebastian