Unaufgeforderte Bestellung behalten?

Hallo,
angenommen A hat von (der A unbekannten) Firma B eine Bestellung erhalten (Buch plus „Willkommensgeschenk“). A hat aber nie das Buch bestellt, dennoch auf ihren Namen eine Rechnung dazu.

Kann A das Buch einfach behalten samt Geschenk und die Rechnung schlichtweg ignorieren? Das geht ja aus dem 241a BGB hervor, oder?

A drohen dann wohl Mahnungen, aber ist etwas Schlimmeres zu erwarten? Anzeigen o.ä., die gerechtfertigt wären?

Vielen Dank.

Moin, flavours,

A kann (muss aber nicht) B von der irrtümlichen Lieferung unterrichten und sich bereit erklären, das Buch zur Abholung bereitzuhalten. Hinweis nicht vergessen, dass A das Buch nach angemessener Frist wegschmeißen wird.

d. Hat noch nie erlebt, dass jemand wie B jemals wieder von sich hören ließ.

Gruß Ralf

Okay, vielen Dank.

Was wäre denn eine angemessene Frist? Der Wert der Rechnung beträgt 20 Euro.

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Hi flavours,

Was wäre denn eine angemessene Frist?

das liegt in Deinem Ermessen - innerhalb von 2 Wochen sollte jeder reagieren können.

Der Wert der Rechnung beträgt 20 Euro.

Der Wert des Buches, hoffe ich :smile:)) Hat aber keinen Einfluss auf die Frist.

Gruß Ralf

Eine Ergänzung.

Wenn A Wochen zuvor ein Gewinnspiel im Briefkasten hatte, die Formulare ausgefüllt hat und zurückgeschickt: Ist das ein Vertrag, der rechtens ist? Haustürgeschäfte zB sind ja nicht rechtens. Fällt das unter so eine Kategorie?

Und wenn nicht: Wenn keine Unterschrift gegeben wurde, ist der Vertrag dann rechtens?

A vermutet, dass im Gewinnspiel nicht nur die Adresse in falsche Hände geraten ist sondern auch das Kleingedruckte so etwas wie unaufgeforderte Bestellungen als Klausel hatte, die diese rechtfertigt und A nun zum Kauf verpflichten.

Hi flavours,

jetzt wird’s ja richtig kompliziert! Mit den Rücktrittsfristen kenne ich mich gar nicht aus. Bau doch daraus eine neue Frage und stell sie ein - hier unten auf Sohle 5 liest kaum einer mehr mit.

Gruß Ralf

hallo,

Wenn A Wochen zuvor ein Gewinnspiel im Briefkasten hatte, die
Formulare ausgefüllt hat und zurückgeschickt: Ist das ein
Vertrag,

kommt drauf an, was ausgefüllt wurde.

der rechtens ist?

eigentlich schon

Haustürgeschäfte zB sind ja nicht rechtens.

Wie kommst Du darauf. Die haben evtl. Besonderheiten, aber sonst sind solche Geschäfte ganz normal.

Fällt das unter so eine Kategorie?

Nein.

Wenn keine Unterschrift gegeben wurde, ist der
Vertrag dann rechtens?

Wenn es ein Vertrag (Kauf, Abo, Mitgliedschaft …) war, dann natürlich. Man braucht nicht für alles eine Unterschrift.

A vermutet, dass im Gewinnspiel nicht nur die Adresse in
falsche Hände geraten ist sondern auch das Kleingedruckte so
etwas wie unaufgeforderte Bestellungen als Klausel hatte, die
diese rechtfertigt und A nun zum Kauf verpflichten.

Deshalb sollte man das, was man wegschickt lesen. Ob es Gültigkeit hat, ist eine andere Sache. Gewinnspiele haben idR aber nur wenige „Kleingedrucktes“. Wenn es mehr wird, dann ist da mehr als ein Gewinnspiel dahinter.

lg
Richard