Unaufgeforderte Nachname-Zusendung von Software

Hi Experten,

Firma A verschickt unaufgefordert Software an Firma B. Firma B hat von Firma A noch nie etwas gehört, geschweige denn irgendwelche Software bestellt.

Die Software wird per Nachname (z.B. 49,95 EUR) verschickt. Firma A hofft wahrscheinlich, dass bei diesem geringen Betrag Firma B das Paket ungeprüft abnimmt und erst später (nach Zahlung der Nachnamegebühr) feststellt, dass die Software nicht bestellt wurde.
Frage 1: Handelt es sich um Betrug? Wie groß wären die Chancen für Firma B, das Geld zurück zu erhalten?

Im hier geschilderten Fall bemerkt Firma B aber rechtzeitig, dass die Software nicht bestellt wurde und verweigert die Annahme. (Dieses Risko ist für Firma A natürlich tragbar, da nur geringe Versandkosten anfallen… schon wenn eine einzige Firma die Software abnimmt, würden die Kosten von 20 „Fehlversuchen“ gedeckt.) Firma B ist zwar kein Schaden entstanden, möchte das Treiben von Firma A aber unterbinden.
Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es?

Frage 3: Gibt es eine Art „Schwarzes Brett“ im Internet, wo man Firma A namentlich nennen dürfte, um andere potentielle „Kunden“ zu warnen oder sich ggf. selbst informieren kann?

Vielen Dank für Euer Interesse
Uwe

Hi,

Frage 3: Gibt es eine Art „Schwarzes Brett“ im Internet, wo
man Firma A namentlich nennen dürfte, um andere potentielle
„Kunden“ zu warnen oder sich ggf. selbst informieren kann?

Ich wäre mit solchen Prangern ein wenig vorsichtiger. Es ist ja genau so gut möglich, daß es sich um eine versehentliche Falschlieferung handelt. Oder es hat jemand sich als Firma B ausgegeben und einfach bestellt. Oder ein Angestellter von B hat bestellt, aber niemanden informiert.

Wobei du ja genau das im Forum erfahren möchtest. Wenn Warnung, dann bitte nicht mit solchen Worten wie „Betrug“, da könnte der Schuß nach hinten losgehen.

Ist dein Fall ein wirklicher Einzelfall oder hast du Grund zu der Annahme, daß es regelmäßig und in großem Unfang zu „Irrtümern“ kommt?

mfg Ulrich (IANAL)

Wie groß wären die Chancen
für Firma B, das Geld zurück zu erhalten?

Rechtlich oder tatsächlich? Rechtlich gesehen bekommt man sein Geld mit Sicherheit wieder zurück. Tatsächlich kann man wohl davon ausgehen, dass bei Firma B wohl nichts zu holen sein wird oder diese nicht erreichbar sein wird.

Firma B ist zwar kein Schaden
entstanden, möchte das Treiben von Firma A aber unterbinden.
Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es?

Man kann eine strafbewährte Unterlassungserklärung fordern - bzw. einen Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen. Außerdem gibt es noch Vereine die den unlauteren Wettbewerb bekämpfen und solche Aktionen abmahnen könnten. Das könnte natürlich auch jeder Wettbewerber der Firma B tun.

Frage 3: Gibt es eine Art „Schwarzes Brett“ im Internet, wo
man Firma A namentlich nennen dürfte, um andere potentielle
„Kunden“ zu warnen oder sich ggf. selbst informieren kann?

Das ist immer eine sehr schwierige Sache. Wenn es ein solches „schwarzes Brett“ gäbe, dann hätten die Betreiber wahrscheinlich sehr bald einen Haufen Unterlassungsklagen am Hals.

Danke für die Antwort!
Wenn man den Namen der Firma A und der angeblich bestellten Software in Google eingibt, trifft man direkt auf ein Forum, in dem der gleiche Fall geschildert wird. Also muss es sich nicht unbedingt um einen Einzelfall handeln…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch Dir danke für die Antwort.

Wie groß wären die Chancen
für Firma B, das Geld zurück zu erhalten?

Rechtlich oder tatsächlich? Rechtlich gesehen bekommt man sein
Geld mit Sicherheit wieder zurück. Tatsächlich kann man wohl
davon ausgehen, dass bei Firma B wohl nichts zu holen sein
wird oder diese nicht erreichbar sein wird.

Sehe ich auch so… oder der Aufwand ist einfach zu hoch. Wer bemüht schon für 50 EUR einen Anwalt, bei relativ geringer Aussicht auf Erfolg?

Firma B ist zwar kein Schaden
entstanden, möchte das Treiben von Firma A aber unterbinden.
Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es?

Man kann eine strafbewährte Unterlassungserklärung fordern -
bzw. einen Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen.
Außerdem gibt es noch Vereine die den unlauteren Wettbewerb
bekämpfen und solche Aktionen abmahnen könnten.

Soweit klar…

Das könnte natürlich auch jeder Wettbewerber der Firma B tun.

… aber da kann ich nicht folgen. Firma B soll von einem Wettbewerber abgemahnt werden?

Frage 3: Gibt es eine Art „Schwarzes Brett“ im Internet, wo
man Firma A namentlich nennen dürfte, um andere potentielle
„Kunden“ zu warnen oder sich ggf. selbst informieren kann?

Das ist immer eine sehr schwierige Sache. Wenn es ein solches
„schwarzes Brett“ gäbe, dann hätten die Betreiber
wahrscheinlich sehr bald einen Haufen Unterlassungsklagen am
Hals.

Verstehe… und finde es auch im Prinzip richtig, es könnte einfach zu viel Mißbrauch betrieben werden.

Hi,

Wenn man den Namen der Firma A und der angeblich bestellten
Software in Google eingibt, trifft man direkt auf ein Forum,
in dem der gleiche Fall geschildert wird. Also muss es sich
nicht unbedingt um einen Einzelfall handeln…

Da liegst du evtl. richtig. Schließlich erhält derjenige, der z.B. einen Gewerbeschein beantragt oder im Handelsregister Änderungen veranlaßt, auch jede Menge offiziell-amtlich aussehender „Briefrechnungsangebote“.

Ich möchte solches Tun, so es denn nicht auf einem Irrtum beruht, weder verniedlichen noch verteidigen. Ich bin nur dafür, auch mal andere Szenarien durchzudenken, bevor die große juristische Keule geschwungen wird.

mfg Ulrich

schwarzes Brett
@boosianer

Frage 3: Gibt es eine Art „Schwarzes Brett“ im Internet, wo
man Firma A namentlich nennen dürfte, um andere potentielle
„Kunden“ zu warnen oder sich ggf. selbst informieren kann?

http://www.snakecity.cc Hier kannst Du Dich informieren und Deine Erfahrungen auch selber schildern (also warnen).

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hi

Im hier geschilderten Fall bemerkt Firma B aber rechtzeitig,
dass die Software nicht bestellt wurde und verweigert die
Annahme. (Dieses Risko ist für Firma A natürlich tragbar, da
nur geringe Versandkosten anfallen… schon wenn eine einzige
Firma die Software abnimmt, würden die Kosten von 20
„Fehlversuchen“ gedeckt.)

Wie das?
Entwicklungskosten, Herstellungskosten, Wartungskosten etc gab/gibt es wohl nicht?
Software ist wohl kostenlos? :wink:

Nen Brief mit CD drin als Nachnahme kostet 3,45 € reines Porto.
Wenn der angenommen wird dann nochmal +2 Euro Übermittlungsentgeld.

MfG
Lilly

Das könnte natürlich auch jeder Wettbewerber der Firma B tun.

… aber da kann ich nicht folgen. Firma B soll von einem
Wettbewerber abgemahnt werden?

Also Firma B verschickt unverlangt ihre Produkte und hofft, dass jemand nicht merkt, dass er das gar nicht bestellt hat. Das ist ja wohl eine unlautere Wettbewerbshandlung. Dadurch verschafft er sich einen Vorteil. Und zu welchen Lasten geht das? Zu Lasten anderer Wettbewerber, die dann gerade selbst nicht das Produkt verkaufen können. Ihnen entsteht also ein Schaden, weil Sie das Produkt nicht verkaufen können und der andere es mit unlauteren Mitteln verkauft hat. Dadurch haben diese Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch und können Firma B abmahnen.

Im hier geschilderten Fall bemerkt Firma B aber rechtzeitig,
dass die Software nicht bestellt wurde und verweigert die
Annahme. (Dieses Risko ist für Firma A natürlich tragbar, da
nur geringe Versandkosten anfallen… schon wenn eine einzige
Firma die Software abnimmt, würden die Kosten von 20
„Fehlversuchen“ gedeckt.)

Wie das?
Entwicklungskosten, Herstellungskosten, Wartungskosten etc
gab/gibt es wohl nicht?
Software ist wohl kostenlos? :wink:

Diese Kosten gibt es schon, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Wenn jemand das Paket nicht annimmt, dann geht es zurück an Firma B und die hat ihr Software wieder und kann einen neuen Versuch starten, es zu verkaufen. Wird es angenommen, wird vom Empfänger nicht nur das Porto sondern auch die Software bezahlt - war ja Nachnahme.