Unaufgeforderte Warensendung - Zurückschicken?

Hi,

Firma A bekommt unaufgefordert von einem Werbemittelhersteller zusammen mit deren Katalog einen Kugelschreiber mit dem Firmennamen der Firma A und einem Schreiben dass der ganz toll ist und man von dem Muster gerne x bestellen könnte. Firma A will den aber nicht bestellen. Firma A guckt sich das Schreiben genau an, findet aber nirgends einen Satz wie „sagen Sie uns bitte wenn sie den Kugelschreiber nicht wollen da wir ihnen ansonsten 1000 Stück gegen Rechnung zusenden“.

Was soll A nun machen? Kugelschreiber behalten und daran erfreuen oder zurückschicken mit der Angabe dass man den nicht haben will?

Gruss
K

Hallo,

Stift behalten und Spass dran haben, der Versender hat noch nicht mal mehr ein Herausgaberecht gegen den Empfänger.

hth

Hi

Firma A bekommt unaufgefordert von einem Werbemittelhersteller
zusammen mit deren Katalog einen Kugelschreiber mit dem
Firmennamen der Firma A und einem Schreiben dass der ganz toll
ist und man von dem Muster gerne x bestellen könnte. Firma A
will den aber nicht bestellen.

Ist normal, kriegt unsere Firma M häufiger. Nicht nur Kugelschreiber und nicht nur von einer Werbemittelfirma.

Firma A guckt sich das
Schreiben genau an, findet aber nirgends einen Satz wie „sagen
Sie uns bitte wenn sie den Kugelschreiber nicht wollen da wir
ihnen ansonsten 1000 Stück gegen Rechnung zusenden“.

Das wär ja abnormal.
Bezweifel das sowas ne Gültigkeit hätte. Gab ja gar keinen Auftrag. Wär sonst ne geile Geschäftsidee.

Was soll A nun machen? Kugelschreiber behalten und daran
erfreuen

Kunden schenken :wink: Manche sind ganz verrückt nach Kugelschreibern.

MfG
Lilly

Hi,

Firma A guckt sich das Schreiben genau an, findet aber nirgends einen Satz wie "sagen

Sie uns bitte wenn sie den Kugelschreiber nicht wollen da wir ihnen ansonsten 1000 Stück gegen Rechnung zusenden".

A dachte spontan an Schreiben des Webhosters der Firmenhomepage die Mails schickten die wie Werbung aussahen aber unten Dinge wie „wenn wir Sie überzeugt haben und sie uns nicht widersprechen profitieren sie ab dem xy von den Vorteilen des neuen Tarifes für nur 15 EUR mehr im Monat“. Hier musste man widersprechen - aber hier bestand ja auch ein Vertragsverhältnis…

Aber so bekommt das Ding jetzt einen schönen Platz auf einem ausgesuchten Schreibtisch der Firma A.

Gruss
K

Hallo!

Stift behalten und Spass dran haben, der Versender hat noch
nicht mal mehr ein Herausgaberecht gegen den Empfänger.

Im Ergebnis stimme ich zu, allerdings darf man hier nicht mit § 241a BGB argumentieren, da dieser nur für Verbraucher auf Empfängerseite gilt. Es handelt sich aber ganz offensichtlich um eine Schenkung.

Hi,

Firma A bekommt unaufgefordert von einem Werbemittelhersteller
zusammen mit deren Katalog einen Kugelschreiber mit dem
Firmennamen der Firma A und einem Schreiben dass der ganz toll
ist und man von dem Muster gerne x bestellen könnte.

Diese Werbung bekommt auch xstrom regelmäßig in der Weihnachtszeit (also in der letzten Augustwoche).

Ebenso regelmäßig verzichtet der xstrom auf Bestellung, Rücksendung oder Rückmeldung.

Der Kugelschreiber ist ein Werbegeschenk verbunden mit einer Offerte - mehr nicht.
Diese Jahr neu: Er leuchtet und hat ne Gummikappe zur Berührschirmbedienung von Klugssprechern.
(Touchscreenbedienung von Smartphones.)