Unaufgeforderte Zeitschriftensendung

Hallo zusammen,
wie sollte man sich verhalten, wenn jemandem unaufgefordert eine Zeitschrift zugesendet wird mit einem Begleitschreiben im dem steht: Sie bekommen jetzt 2 Zeitschriften zur Ansicht kostenlos. Sollten Sie sich nicht melden, werden wir Ihnen die Zeitschrift als kostenpflichtiges Abo weiter zusenden.
Auf Emails wurde nicht reagiert und inzwischen ist bereits die 3. Zeitschrift zugestellt worden.

Danke für eure Meinungen
Herbert

ignorieren
Hallo Herbert,

Jemand kann sich beruhigen.
Das hatten wir, vor Jahren, auch mal.
Diese Masche ist alt und es gibt wohl auch bereits entsprechende Urteile dazu.
Jemand kann diese Zeitschriften lesen oder auch nicht.
Jemand kann einer Rechnung über diese nicht bestellten Zeitschriften beruhigt entgegen sehen.
Jemand ignoriert diese Rechnungen einfach.
Möglichersweise wird der Zeitschriftenversender versuchen Jemandem entsprechende Mahnungen zu senden und wenn die Zeitschriftenversender besonders dämlich sind werden sie sogar versuchen Jemandem einen Mahnbescheid zustellen zu lassen. Einem solchen eventuellen Mahnbescheid widerspricht Jemand dann mit der Begründung, dass eine entsprechende Bestellung Jemandseits nie erfolgte bzw. ein solches Geschäft nie zustande kam.
Das wars dann. Die fordernde Gegenseite müsste dann eine solche Bestellung beweisen und dies dürfte (da ja nicht existent) nicht gelingen. Ende der Fahnenstange. Da diese speziellen Zeitschriftenversender das aber wissen, bzw. die Rechtslage sehr wohl kennen, werden sie von der ganzen Prozedur Abstand nehmen. Sie versuchen es eben immer wieder mal - es ist die Menge (genug Leute zahlen dann schon , wenn erst mal eine massive Mahnung ins Haus flattert, verbunden mit der Androhung eines Mahnbescheides und dann sind sie drin im Boot).

Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich im Sinne der Anfrage und verständlich.

Gruss
Ray

Hallo Ray,
danke für deine prompte Antwort, deutlicher gehts nicht.
Nur eins möchte ich noch wissen.
Wo widerspricht man einem möglichen Mahnbescheid?

Gruss Herbert

Widerspruch gegen Mahnbescheid
Hi Herbert,

Wo widerspricht man einem möglichen Mahnbescheid?

Das ist auf dem Mahnbescheid selbst angegeben.

Gruss
Ray

und da jemand das erhaltene Produkt nicht bestellt hat, ist jemand auch nicht verpflichtet, das Produkt an den Versender zurück zu senden. Jemand sollte aber nicht auf die Idee kommen, das Produkt zu entsorgen, denn der Versender könnte durchaus auf die Idee kommen, auf eigene Kosten sein Produkt abzuholen.
Natürlich kann jemand auch auf die spassige Idee kommen und eine Abholung durch den Zeitschriftenversender innerhalb einer zumutbaren Frist zu verlangen. Nach Fristablauf könnte jemand dann die spassige Idee weiterverfolgen und Lagerkosten berechnen… (die bei Zeitschriften wohl recht gering ausfallen) (vor Ausführung sollte Jemand dazu aber den Anwalt seines Vertrauens konsultieren…)

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