Unautorisierter ext. Zugriff auf PC

Hallo,
ist es lt. Datenschutz überhaupt zulässig, dass von ausserhalb jemand auf einen PC zugreift, OHNE die vorherige bestätigung des PC-Nutzers?
Normalerweise braucht doch der Zugriff von extern eine Bestätigung/Erlaubnis von dem PC-Nutzer…?!
Vorab schon vielen Dank für die Info
LG
Bibi

Hallo,

ist es lt. Datenschutz überhaupt zulässig, dass von ausserhalb
jemand auf einen PC zugreift, OHNE die vorherige bestätigung
des PC-Nutzers?
Normalerweise braucht doch der Zugriff von extern eine
Bestätigung/Erlaubnis von dem PC-Nutzer…?!

Das scheint mir eher eine PC als eine Rechtsfrage zu sein. Aber ja, unter den meisten Betriebssystemen wird der Benutzer gefragt. Wobei dies auch von den Sicherheitseinstellungen abhängt - die meisten Leute haben z.B. Cookies ohne Nachfragen aktiviert, das stellt ja auch schon einen „Zugriff“ auf den Computer dar.

Gruß

Anwar

Hallo Anwar,

ist es lt. Datenschutz überhaupt zulässig, dass von ausserhalb
jemand auf einen PC zugreift, OHNE die vorherige bestätigung
des PC-Nutzers?
Normalerweise braucht doch der Zugriff von extern eine
Bestätigung/Erlaubnis von dem PC-Nutzer…?!

Das scheint mir eher eine PC als eine Rechtsfrage zu sein.

  1. Im IT-Brett stand die Frage schon.
  2. Die Frage lautet nicht, ob es möglich, sondern ob es zulässig ist. Und es geht nicht um die technische Zulässigkeit, denn das ist nicht die Aufgabe des Datenschutzes.

Aber ja, unter den meisten Betriebssystemen wird der Benutzer
gefragt.

Auch das ist eine Frage der technischen Umsetzung. Nur weil etwas machbar ist, ist es doch nicht rechtlich zulässig. Sonst erübrigten sich Gesetze.

Wobei dies auch von den Sicherheitseinstellungen
abhängt - die meisten Leute haben z.B. Cookies ohne Nachfragen
aktiviert, das stellt ja auch schon einen „Zugriff“ auf den
Computer dar.

Dann hat der Nutzer ja eingewilligt.

Gruß

osmodius

Danke Osmodius,
richtig, ich hatte die Frage zuerst im IT-Bereich plaziert, nur dort meinte man, dass das Rechts-Brett der bessere Ort hierfür wäre.
Nichts desto trotz weiss ich nun leider immer noch nicht, ob es lt. Datenschutz überhaupt zulässig ist, dass ein externer Anwender OHNE die ausdrückliche Erlaubnis des PC-Users auf dessen Rechner zugreifen darf…?!
Vorab schon vielen Dank!!!
LG
Bibi

Moin,

  1. Im IT-Brett stand die Frage schon.

Sorry, das lese ich nicht.

Auch das ist eine Frage der technischen Umsetzung. Nur weil
etwas machbar ist, ist es doch nicht rechtlich zulässig. Sonst
erübrigten sich Gesetze.

Gut, dann soll sich halt jemand, der sich mit der Materie auskennt dazu äußern.

Wobei dies auch von den Sicherheitseinstellungen
abhängt - die meisten Leute haben z.B. Cookies ohne Nachfragen
aktiviert, das stellt ja auch schon einen „Zugriff“ auf den
Computer dar.

Dann hat der Nutzer ja eingewilligt.

Die meisten Nutzer sind allerdings darüber recht überrascht, wenn man ihnen das so sagt.

Gruß

Anwar

Hallo nochmal,

es lt. Datenschutz überhaupt zulässig ist, dass ein externer
Anwender OHNE die ausdrückliche Erlaubnis des PC-Users auf
dessen Rechner zugreifen darf…?!

Also eine AUSDRÜCKLICHE Erlaubnis ist mit Sicherheit nicht notwendig, siehe auch die von mir angesprochene Cookie-Thematik.

Gruß

Anwar

Hallo,

dass von ausserhalb jemand auf einen PC zugreift,

was genau verstehst Du darunter?
Gruß
loderunner

Ohne Einwilligung kommen je nach genauer Situation die sogenannten Hackerparagraphen zum Zuge. Es handelt sich dann um Straftaten.

Aus dem STGB
§ 202a Ausspähen von Daten
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202a.html
§ 202b Abfangen von Daten
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202b.html
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202c.html

Wobei 202c ist nur der Versuch a oder b zu begehen

Es muss zumindest eine kleine Hürde vorhanden sein damit die Paragraphen greifen.
Nichts freigeben->Freigabeoptionen müssen überwunden werden
Firewall im Router oder auf dem PC selbst->Firewall muss überwunden werden
Passwort gesetzt-&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:asswort muss geknackt werden
WLAN verschlüsseln-&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:assphrase muss geknackt werden
etc.

  1. Im IT-Brett stand die Frage schon.

Sorry, das lese ich nicht.

Davon war ich ausgegangen, war mir Dein Nick daher nicht als Aktiver bekannt.

Auch das ist eine Frage der technischen Umsetzung. Nur weil
etwas machbar ist, ist es doch nicht rechtlich zulässig. Sonst
erübrigten sich Gesetze.

Gut, dann soll sich halt jemand, der sich mit der Materie
auskennt dazu äußern.

Technisch alles kein Problem.

Dann hat der Nutzer ja eingewilligt.

Die meisten Nutzer sind allerdings darüber recht überrascht,
wenn man ihnen das so sagt.

Viele Menschen scheinen auch überrascht, daß man auch Nachts um 3 nicht bei Rot über die Ampel fahren darf. Des öfteren hier nachzulesen…

Zurück zur Ausgangsfrage:

Der AG kann z.B. die private Nutzung Email untersagen und sich die Kenntnis dieses Verbots durch die MA bestätigen lassen. Wäre es also zulässig eine (Live-) Überwachung der MA-PCs einzurichten und absegnen zu lassen? Müsste dann beim „aufschalten“ auf den PC eine erneute Information stattfinden?

Und mit Sicherheit tangiert das Thema auch das Arbeitsrecht-Brett und der Betreibsrat wird da auch ein Wort mitzureden haben.

Gruß

osmodius

Gruß

Anwar

Hi Safrael,
das ist genau was ich gesucht habe…
Ich werde die Paragraphen jetzt erst mal studieren und prüfen, ob diese auf meinen konkreten Vorfall zutreffen.
Danke nochmals!

Moin,

Die meisten Nutzer sind allerdings darüber recht überrascht,
wenn man ihnen das so sagt.

ich bin auch immer wieder überracht, dass Leute die Programme, die sie benutzen, nicht im gerinsten kennen, und dann (im Falle von Browsern) von Websites verlangen, dass sie Dinge tun sollen, die eigentlich der Browser macht (noch schlimmer sind dann natürlich die Webmaster, die darauf auch noch eingehen (Druckfunktion, eigene Druckansicht, Schriftgröße ungleich 1em)). Aber jetzt schweife ich ab. :smile:

Gruß,
-Efchen