Hallo zusammen,
folgendes, angenommenes Szenario:
Angestellter eines Dienstleisters arbeitet über einen Werksvertrag bei einem Grosskonzern (Arbeitsplatz in den Räumen des Konzerns).
Der vertraglich geregelte Arbeitsablauf ist eigentlich der, das der Auftraggeber (der Konzern) dem Auftragnehmer (das Dienstleistungsunternehmen) einen Auftrag schriftlich beschreibt und übergibt. Das Dienstleistungsunternehmen beauftragt mit diesem Projekt einen oder mehrere Mitarbeiter.
Da diese Arbeitnehmer eben nicht zum Konzern gehören, sitzen diese zwar in den Konzerngebäuden, jedoch räumlich getrennt von den Konzern-Mitarbeitern. Es sollen auch keine „nicht den Arbeitsablauf betreffenden“ Gespräche zwischen den einzelnen Parteien stattfinden. Alles ist bis ins Detail geregelt.
So weit, so gut, nicht jedoch in diesem Fall:
Der Auftraggeber / Ansprechpartner (leitende Persönlichkeit) im Konzern tituliert diese „Fremdarbeitskraft“ (so werden die ausführenden Arbeitskräfte des Dienstleisters im Konzern genannt) mehrfach schriftlich (E-Mail) als „Mitarbeiter“, bezeichnet sich (schriftlich (E-Mail)) als dessen „Vorgesetzter“, gibt schriftliche (E-Mail) Arbeitsanweisungen (auch solche, die nicht über den Werksvertrag geregelt sind).
Frage:
Wäre so ein Verhalten nicht prinzipiell als Anstellungsvertrag anzusehen?
Wenn ja, welche Chancen hätte man, dies durchzusetzen und wo/wie? Betriebsrat des Konzerns? Arbeitsgericht?
Natürlich würde der Arbeitnehmer des Dienstleisters gerne beim Konzern angestellt sein, denn dort würde er für die selbe Arbeit über 1000,- mehr (!) Gehalt erhalten… (deswegen beauftragt der Konzern ja Dienstleister…)
Hat da jemand Erfahrungen?
Danke und Grüsse,
Joe