Unbeabsichtigter Anstellungsvertrag?

Hallo zusammen,
folgendes, angenommenes Szenario:

Angestellter eines Dienstleisters arbeitet über einen Werksvertrag bei einem Grosskonzern (Arbeitsplatz in den Räumen des Konzerns).

Der vertraglich geregelte Arbeitsablauf ist eigentlich der, das der Auftraggeber (der Konzern) dem Auftragnehmer (das Dienstleistungsunternehmen) einen Auftrag schriftlich beschreibt und übergibt. Das Dienstleistungsunternehmen beauftragt mit diesem Projekt einen oder mehrere Mitarbeiter.

Da diese Arbeitnehmer eben nicht zum Konzern gehören, sitzen diese zwar in den Konzerngebäuden, jedoch räumlich getrennt von den Konzern-Mitarbeitern. Es sollen auch keine „nicht den Arbeitsablauf betreffenden“ Gespräche zwischen den einzelnen Parteien stattfinden. Alles ist bis ins Detail geregelt.

So weit, so gut, nicht jedoch in diesem Fall:

Der Auftraggeber / Ansprechpartner (leitende Persönlichkeit) im Konzern tituliert diese „Fremdarbeitskraft“ (so werden die ausführenden Arbeitskräfte des Dienstleisters im Konzern genannt) mehrfach schriftlich (E-Mail) als „Mitarbeiter“, bezeichnet sich (schriftlich (E-Mail)) als dessen „Vorgesetzter“, gibt schriftliche (E-Mail) Arbeitsanweisungen (auch solche, die nicht über den Werksvertrag geregelt sind).

Frage:
Wäre so ein Verhalten nicht prinzipiell als Anstellungsvertrag anzusehen?
Wenn ja, welche Chancen hätte man, dies durchzusetzen und wo/wie? Betriebsrat des Konzerns? Arbeitsgericht?

Natürlich würde der Arbeitnehmer des Dienstleisters gerne beim Konzern angestellt sein, denn dort würde er für die selbe Arbeit über 1000,- mehr (!) Gehalt erhalten… (deswegen beauftragt der Konzern ja Dienstleister…)

Hat da jemand Erfahrungen?

Danke und Grüsse,
Joe

Hallo,

aus den vorliegenden Fakten, inbesondere Bezeichnungen (Mitarbeiter, Vorgesetzter) könnte ein Anwalt für Arbeitsrecht wohl wahrscheinlich was bauen können.
Faktoren wären u.a. die o.g. Bezeichnungen, Mailadressen, Telefonbucheinträge - sprich alles was darauf hinweist, dass ein externer als interner eingesetzt wurde.

Vorsicht! Für „Leiharbeiter“ (sprich Arbeitnehmerüberlassung) gelten wieder andere regeln!

Allerdings muss man sich auch überlegen, wie gut so ein „erklagtes“ Arbeitsverhältnis funktionieren kann.

Wenn ich chancenlos und fünf Jahre vor der Rente wäre, würde ich mir das vielleicht noch überlegen diesen Weg zu gehen.

Ansonsten würde ich lieber die Flucht nach vorne antreten und mir regulär eine Stelle suchen die mir dann auch wenigstens etwas Spaß macht.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo Lumpi,

herzlichen Dank für Deine Antwort.

Natürlich hast Du Recht, ein „erklagtes“ Arbeitsverhältnis ist nie wirklich das Gelbe vom Ei.

Mir geht es eigentlich auch nur darum, ob ich mit meiner Annahme richtig liege, die Zeichen richtig deute.

Viele Grüsse,
Joe :smile: