Unbebautes Grundstück wird bebaut... Schenkung?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Mein Vater möchte ein Grundstück kaufen und meinen Bruder und mich von vorn herein als Miteigentümer eintragen lassen (jeder ein Drittel). Die Finanzierung des Grundstücks läuft komplett über meinen Vater. Ich gehe davon aus, dass dies dann eine Schenkung von meinem Vater an mich und meinen Bruder darstellt, da wir das Miteigentum an dem Grundstück ja quasi von ihm geschenkt bekommen.
In zwei bis drei Jahren möchte mein Vater auf diesem Grundstück ein Haus bauen. Auch diese Finanzierung läuft komplett auf ihn. Rein rechtlich werden mein Bruder und ich ja automatisch zu einem Drittel Miteigentümer des Hauses, da wir auch Miteigentümer des Grundstücks sind.
Jetzt meine Frage: Findet durch den Bau des Hauses eine zweite Schenkung statt, obwohl wir rechtlich bereits Miteigentümer des Grundstücks sind und daher automatisch auch von dem Haus? Oder spielt es in diesem Falle keine Rolle, wer die Kosten für den Hausbau trägt?
Es geht mir bei der Sache natürlich um die Schenkungssteuer. Das Grundstück allein hat nicht den Wert, dass es den Freibetrag überschreiten würde. Wenn jedoch der Hausbau eine zweite Schenkung darstellt und man demzufolge den anteiligen Wert von Grundstück und Gebäude zusammenzählen müsste (da innerhalb von 10 Jahren geschenkt), könnte es unter Umständen mit dem Freibetrag knapp werden.

Ich hoffe, dass meine Frage einigermaßen verständlich ist und dass deutlich wurde, worum es mir geht.
Auf Antworten und Meinungen bin ich gespannt :smile:

Hallo kuckuck87,

Deine frage ist nicht einfach; aber ich antworte als Laie nach bestem Wissen und Gewissen und möchte Dir auch keinfalsches Ei ins Nest legen.

Wenn ihr in Gemeinschaft Vater - Bruder - Tochter ein Grundstück zu gleichen Teile kauft, ist jeder entsprechen anteiliger Eigentümer.

Wer den Kaufpreis ist m. E. unerheblich.

Oder ist es von Bedeutung, wenn eine Ehepaar ein Grundstück kauft und wer hat dern Kaufpreis überwiesen.

Der geplante Hausbau führt zu keiner Änderung der Rechtslage; da Haus ist immer Bestandteil des Grundstückes und damit automatisch den Grundstücksanteilern zuzurechnen.

Wenn jemand also auf einem Grundstück baut, das ihm nicht - oder nicht vollständig gehört- sein Risiko oder Pech.

Bezüglich der Finanzierung gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten:

Grundsätzlich wird das Objekt ( Grundstück oder Haus ) von der Bank als Sicherheit verlangt.

Wenn der Vater die Finanzierung übernimmt, müßt ihr nur bei allen Unterschriften darauf achtn, daß ihr nicht ungewollt in die persönliche Haftung gelangt.

Dies gilt auch besonders für Grundschulden, die zur Eintragung bei einem Notar beurkundet werden müssen; hier verlangen die Banken i. d. R. die persönliche Haftung.

Ansätze zur Schenkungsstuer sehe ich nicht. Aber keine Haftung.

Vereinfacht:
Die Bebauung führt zu iner Wersteigerung !!!
Also keine Vermögenszuwendung.

Vater und ihr habt ein Wertpapiervermögen: führt jede Wertänderung zu einer Schenkung ???

Alles ohne Obligo.

Stefan Seidel

Hallo @kuck,
Sie irren da sehr. Wenn ihr Vater Sie am Grundstück beteiligt durch Eintrag in das Grundbuch ist das eine Sache, aber Sie werden dann nicht automatisch Mitbesitzer eines Hauses, welches ihr Vater baut und finanziert.
Wenn er es aber so will, muss er Ihnen jeweils wieder einen Teil schenken.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Vorsicht bei den beiden vorstehenden Antworten!!!
Vorweg: Ihre Frage betrifft das Steuerrecht, womit ich nichts am Hut habe.
Aber zum Verständnis des entstehenden Rechtsverhältnisses zwischen Vater und Söhnen folgendes:
Wie schon richtig geschrieben wurde, verwandelt sich das Haus rechtlich in ein Bestandteil des Grund und Bodens. Es wird sozusagen als „Nebensache“ Teil des Mitgeigentums der drei Eigentümer. Da der Vater -wirtschaftlich gesehen- Inhaber und Besitzer des Hauses wird, würde -falls keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird- lediglich ein Bereicherungsanspruch zugunsten des Vaters entstehen, der dem Wertzuwachs entspricht. Eine Schenkung bezügl. des Hauses würde erst dann entstehen, wenn der Vater auf diesen Anspruch verzichtet oder die Mitnutzung gewährt.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Da der maximale Schenkungsbetrag je 1/3 des Objektwertes beträgt, müßte die Kiste schon mehr als € 1.200.000 nach Fertigstellung wert sein, bevor Sie an die Besteuerugnsgrenze des Freibetrages für jeden leibli8chen Abkömmling in Höhe von € 400.000 kommen. Würde der Vater allerdings innerhalb von 10 jhren nach der Endwerterreichugn des fertigen GHebäudes versterben, dann kämemn auf Sie im Hinblick auf die 2/6 Wertzuweisung evtl. geringe Erbschaftssteuern für Ihren 1/6 Anteil zu.

Hallo,

ich bin bzfl. der Schenkungsteuer überfragt. Einkommenssteuerrechtlich wäre das Haus bei Ihrem Vater zu berücksichtigen da er zivilrechtlich auch einen Ausgleichsanspruch gegen Sie und ihren Bruder hat.

Hallo! Entschuldigung, da bin ich überfragt. Ich meine, es ist keine Schenkung mehr. Sie lassen keinen Eigentum mehr eintragen, fließt auch kein Geld auf Ihr Konto. Wie soll man das nachweisen.

Hallo,

leider darf ich diese Frage nicht beantworten, da ich sonst gegen das Rechts- und Steuerberatungsgesetz verstoßen würde.

Mit besten Grüßen aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo,

Ich rate ihnen gehen Sie zusammen zu einem Notar,dort gibt es kostenlose Vorgespräche-Aufklärungen wie man es am besten macht.
1)Denn so wie Sie es beschreiben Grundstück jetzt schenken,-Haus in 2-3 Jahren
Bauherr der Vater, gehe ich davon aus das ab der Grundstücksschenkung ihr Bruder,Sie und ihr Vater Grundsteuer für das Grundstück zahlen müssen.

2 ) Wenn dann in 2-3 Jahren ihr Vater alleiniger Bauherr sein soll,braucht er eine schriftliche Genehmigung von ihnen und ihrem Bruder.(muss wieder alles über Notar-Ämter laufen).
Ich denke das eine Schenkung(WERT 400000.-€ je Kind, nach dem Hausbau einfacher sein wird.

hoffe es hilft ein wenig.

Gruß
monika61