Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ich habe eine Geschäftsverbindung zu einem grossen Bauunternehmen. Selbiges verlangt von mir (Fliesenlegerbetrieb)die Vorlage (Beibringung) einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Was ist das, gibt es sowas und kann sowas abgefordert werden mit dem Hinweis: Ohne diese Bescheinigung keine Zahlung? Danke f. Re.mfG

Hallo,

In der Regel sind es nicht eine, sondern mehrere:

Ich kenne es aus eigener Erfahrung nur von Sozialversicherungsträgern ( Berufsgenossenschaft ) z.b., dass der Betrieb dort gemeldet ist und keine Forderungen ausstehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man über seine zuständige Berufsgenossenschaft in der Regel relativ zügig, wenn man da kurz mal anruft.

Hallo.

Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Unbedenklichkeitsbesche…

Ist vielleicht das gemeint? In einem anderen Tusammenhang ist mir das auch nicht bekannt (was aber nicht *zwangsläufig* was zu bedeuten hat :smile:.

Gruß Conni

Hallo,
ich kenne nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse (fast alle Sozialversicherungsbeiträge werden ja dorthin abgeführt).
Es ist ein Nachweis, dass alle Beiträge pünktlich gezahlt wurden.
Einfach bei der Krankenkasse anrufen.
Gruß
RHW

Servus,

neben den schon genannten Versicherungsträgern ist noch eine Möglichkeit das Finanzamt. Dort wird die Anforderung einer solchen Bescheinigung je nach Bundesland und selbst bei einzelnen FÄ unterschiedlich gehandhabt, weil es keine unmittelbare Rechtsgrundlage dafür gibt.

Da aber bei der Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen üblicherweise nachgewiesen werden muss, dass der Unternehmer und seine Subunternehmer ihre steuerlichen Pflichten regelmäßig erfüllt haben, wird das FA eine „steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen“ in jedem Fall ausstellen. Sie enthält genau die Angaben, die der Auftraggeber haben will, auch wenn es sich im konkreten Fall vielleicht nicht um die Beteiligung an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftrages handelt.

Es ist nützlich, von vornherein das Stichwort „Beteiligung an öffentlichen Aufträgen“ zu benennen, um fruchtlose Kabbeleien mit der Behörde zu vermeiden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Heinz Blumenkamp,

Diese Bescheinigung musst du beim Finanzamt anfordern,
ist erforderlich bei Bauleistungen. Diese wird in der Regel innerhalb von zwei Tagen nach Anforderung geschickt und hat meistens eine Gültigkeit von 2 - 4 Jahren.

Gruß Bobbie

Vergiss aber nicht, nur eine Kopie an den Auftraggeber zu senden.
Das Original zu deinen Unterlagen

Die „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ gibt es beim Finanzamt. Sie heißt jetzt aber „Bescheinigung in Steuersachen“ und ist kostenlos. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat früher mal 10 DM gekostet. Die „Bescheinigung in Steuersachen“ bestätigt, daß der Inhaber steuerlich geführt wird, es wird aufgelistet, mit welchen Steuerarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer), ob Rückstände beim Finanzamt bestehen und ob die Steuererklärungen regelmäßig abgebeben werden, bzw. auch welche Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum Ausstellungsdatum vorliegen.