Unbedenklichkeitsbescheinigung für Rahmen

Hallo,
mich würde interessieren, was passiert, wenn man für einen Rahmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt und sich dann rausstellt, dass dieser geklaut ist?

In meinem Fall habe ich den Rahmen von einem fahrenden Schrotthändler bekommen, kenne also weder Adresse noch Name von diesem. Deshalb kann ich die Herkunft des Rahmens nicht belegen. Bin ich dann dran, weil mir der Rahmen „gehört“?

Hallo,

Moin!

mich würde interessieren, was passiert, wenn man für einen
Rahmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt und sich
dann rausstellt, dass dieser geklaut ist?

Dann is der Rahmen für dich wech u der rechtmäßige Eigentümer bekommt ihn zurück.

In meinem Fall habe ich den Rahmen von einem fahrenden
Schrotthändler bekommen, kenne also weder Adresse noch Name
von diesem. Deshalb kann ich die Herkunft des Rahmens nicht
belegen.

Das is verdammt ungünstig…

Bin ich dann dran, weil mir der Rahmen „gehört“?

Gut möglich. Je nach Rechtsbeistand kann das aber noch abgebogen werden. Stell die Frage aber am Besten unter Beachtung von FAQ:1129 (!!!) nochma im passenden Rechtsbrett.

Gruss

Mutschy