Hallo,
mich würde interessieren, was passiert, wenn man für einen Rahmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt und sich dann rausstellt, dass dieser geklaut ist?
In meinem Fall habe ich den Rahmen von einem fahrenden Schrotthändler bekommen, kenne also weder Adresse noch Name von diesem. Deshalb kann ich die Herkunft des Rahmens nicht belegen. Bin ich dann dran, weil mir der Rahmen „gehört“?