Hallo,
Das sehe ich anders. Für mich ist das nicht ein Beweis, dass
keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Für mich auch nicht. Aber man muss es (meiner Meinung nach) auch nicht beweisen, sondern lediglich eine Vermutung widerlegen.
Die Gerichte sehen keine Rechtsgrundlage, die den Partner zum Unterhalt für Jemand verpflichtet. Auch wenn sie dem Sinn nach eine
Bedarfsgemeinschaft bilden, kann diese Regelung nicht durchgesetzt werden. Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft soll Partner zum
Unterhalt verpflichten, ohne dass dies gesetzlich festgelegt wäre. Für mich ist das ein schwerwiegender Fehler im System.
Ja und nein.
Ein interessantes Konzept, das hier aber schon desöfteren
diskutiert wurde. Meine Frage zielte auf diesen speziellen Punkt ab.
Wahrscheinlich gibt es keine rechtstaatlich umsetzbare Lösung für das Problem, dass man nicht zum Unterhalt verpflichtete zum Unterhalt verpflichten will. Das ist so klar, dass man sich schon fragt, wie man überhaupt auf die Idee kam.
Irgendwie müßte der Gesetzgeber dann tatsächlich festlegen können, dass auch nicht verwandte zum Unterhalt verpflichtet werden. Eine gerichtsfeste Trennung wäre aber nicht möglich. Ab wann sollte denn dann eine solche Unterhaltspflicht gelten (ab dem ersten Anflirten, dem ersten … oder ersten dem zweiten, dritten…)? Wie sollen reine Wohngemeinschaften das nachweisen? In unserem Rechtssystem muss man in den seltensten Fällen seine unschuld beweisen. Aus diesem grund hat man wohl auch auf das Konstrukt Vermutung zurückgegriffen. Diese braucht man eben nur zu widerlegen. Die Widerlegung ist auch nicht die Ablehnung der Prozesskostenhilfe. Vielmehr ist der Umstand, dass man sich den Unterhaltsanspruch gerichtlich erstreiten möchte, die Widerlegung, das eine Einstandsgemeinschaft vorliegt.
Also praktischer umsetzbar halte ich da schon einen individuellen Sozialhilfeanspruch. Ob dies nun gleich eine bedarfsunabhängige Grundsicherung ist oder irgendwie anders gelöst wird, sei natürlich zur Diskussion freigestellt.
Die jetzige Regelung zeigt jedoch nur, dass sich da irgendwelche lebensfremden Beamten irgendwie etwas ausgedacht haben, ohne dies auf Praktikabilität hin zu untersuchen. Vielmehr werden alle Bewohner einer Wohngemeinschaft unter Generalverdacht gestellt. Und das kann es ja wohl kaum sein.
Eine Wohngemeinschaft senkt schließlich schon die Unterkunftskosten und damit den gesamten Sozialhilfeanspruch. Eigentlich sollte sowas ja gefördert werden.
Wir leben allerdings in einem Staat der meint, alles irgendwie Regeln zu müssen. Bei den zwischenmenschlichen Beziehungen stößt dies aber an rechtliche und moralische Grenzen.
Vielleicht liegts aber auch nur an den hochqualifizierten Sachbearbeitern vor Ort, die alles erstmal als Bedarfsgemeinschaft qualifizieren. Na gut, die können ja auch nichts dafür.
Gruß