Unbefrist. Arbeitsvertrag kündigen wg. Ausbildung

Guten Tag,

nehmen wir an, dass jemand seit 4 Jahren, ohne vorherige Ausbildung, in einer Behinderteneinrichtung arbeitet und nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat.
Nun möchte diese Person in eine schulische Ausbildung wechseln und BAföG (möglicherweise auch aufstockend ALG II) beantragen.

Nun stellt sich mir die Frage:
Wenn diese Person ihren unbefristeten Arbeitsvertrag kündigt, hat sie dann überhaupt Anspruch auf BAföG/ALG II oder wird ihr eine Sperrzeit auferlegt und sie steht dann mit Ausbildung, aber ohne Geld da?

Ich danke im Voraus für Eure Bemühungen!

Könnte eine Perspektive sein
Sinnvoll wäre es meines Erachtens, sich erst eine Ausbildungsstelle zu suchen!
Die Bundesagentur für Arbeit gibt auch Auskunft über Weiterbildungsmöglichkeiten.

Ansonsten gibt’s noch andere Förderungsmöglichkeiten wie z. B. bei erster Ausbildung BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), welches wiederum die Bundesagentur für Arbeit übernimmt.

Eine weitere zusätzliche Möglichkeit wäre, Wohngeld zu beantragen.

Ein EQJ zu machen, ist auch eine Idee. (Der Betrieb erhält Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit.) Der Auszubildende bekommt ca. 152 EUR von der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich ist es möglich, Hartz IV aufstockend zu beantragen.
Nachteil der EQ-Geschichte:
geringer Verdienst, max. 1 Jahr Laufzeit.
Kann zur Ausbildungszeit, in welchem man den Beruf erlernen möchte angerechnet werden, muss es aber nicht. Es gibt dennoch ein Zeugnis der IHK.

Hartz IV kann wer beantragen zur Berufsausbildung, der nicht gleichzeitig Bafög-Anspruch hat.
Sperre ist mir keine bekannt beim Bafög („Berufsausbildungsförderungsgesetz“). Wenn es ein solches Gesetz gibt, dass Ausbildung unterstützen möchte, wäre es nicht Blödsinn, Sanktionen zu verhängen, wenn man eine Ausbildung machen möchte?! Die Anträge sollten aber in aller Regel frühestmöglich gestellt werden, weil es Monate dauern kann, bis man eine Nachzahlung bekommt. Man muss aber auch die dementsprechende Nachweise herbringen, dass man eine Ausbildung macht oder eine höhere Schule besucht.

Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass selbst die ARGE und das Schulverwaltungsamt in der Lage sind, Leistungen miteinander zu verrechnen.

Hoffe, das war hilfreich.