Unbefristet, dann Sachgrundbefristung

Hallo zusammen,

ist es möglich einen unbefristeten Arbeitsvertrag per „Nachtrag“ in eine Sachgrundbefristung zu ändern?

Dachte bis dato immer, dass Befristungen nach TzBfG § 14 Abs 1 nur zulässig sind, wenn ein Arbeitnehmer erstmaligst für einen Arbeitgeber tätig wird. Ist dies falsch?

Grüße Andy

Hallo,

gleichmal vorweg ich bin nicht vom Fach.

Meines Wissens geht per Nachtrag nix mehr. Unbefristet ist und bleibt unbefristet. Sollte der AN die Änderung allerdings schon unterschrieben haben, dann Pech.
Eine Kündigung ist ein anderes Thema, die geht auch bei unbefristeten.

Gruß
Kati

Hallo zusammen,

Hallo,

ist es möglich einen unbefristeten Arbeitsvertrag per
„Nachtrag“ in eine Sachgrundbefristung zu ändern?

Mit Sachgrund: JA

Dachte bis dato immer, dass Befristungen nach TzBfG § 14 Abs
1 nur zulässig sind, wenn ein Arbeitnehmer erstmaligst für
einen Arbeitgeber tätig wird. Ist dies falsch?

Ja, denn das steht im § 14 Abs. 1 TzBfG nirgendwo.
Der Ausschluß von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG gilt ausschließlich für sachgrundlose Befristungen

Grüße Andy

&Tschüß
Wolfgang

Dankeschön

Gruß
Andy

Hallo,

ist es möglich einen unbefristeten Arbeitsvertrag per
„Nachtrag“ in eine Sachgrundbefristung zu ändern?

Mit Sachgrund: JA

Sorry aber natürlich nicht!

Es besteht ja bereits ein Vertrag. Der müsste zuvor gekündigt werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob das im Rahmen einer Änderungskündigung möglich ist, aber einfach so, wie du es sarstellst geht es natürlich zum Glück nicht!

Gruß
Wawi

Hallo,

lese bitte das UP sorgfältig. Es ging nur um die Zulässigkeit und sonst nix. Es ist grundsätzlich zulässig.
Wie der Weg dahin geht, war nicht gefragt und auch nicht Gegenstand meiner Antwort.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

völlig falsch. Man kann Verträge auch einvernehmlich ändern. Schon mal befördert worden? Kam da auch erst die Kündigung?

Wolfgangs Antwort war 100% korrekt.

VG
EK

Hallo auch

völlig falsch. Man kann Verträge auch einvernehmlich ändern.
Schon mal befördert worden? Kam da auch erst die Kündigung?

ich ging von einer einseitigen nachträglichen Änderung aus.
Kann man aber wohl nicht direkt herauslesen :-/ aber im Gesamtkontext scheint mir das das Ansinnen des Fragers gewesen zu sein …

Egal. Wie sähe es dann in diesem einseitigen Fall aus?

Gruß
Wawi

Hallo,

da in den ersten 6 Monaten ohnehin in keinem Fall Kündigungsschutz besteht, kann man als Arbeitgeber auch einfach den alten Vertrag kündigen und einen - mit Sachgrund - befristeten anbieten. Aber wenn man das vorher einvernehmlich versucht hat und der Betreffende das abgelehnt hat, muss man ihn ja nicht zwingen. Dann kündigt man einfach und bietet keinen neuen Vertrag an.

Die einzige Chance für den AN besteht hier darin, den nachträglich befristeten Vertrag anzunehmen und später, spätestens 3 Wochen nach Ablauf der Befristung, prüfen zu lassen, ob es für diese Befristung einen Sachgrund gab. Oder auf die Schnelle Sonderkündigungsschutz zu erwerben (eine BR-Wahl organisieren, schwanger werden), bevor die (Änderungs-) Kündigung kommt.

VG
EK