Unbefristet oder befristet ?

Hallo !
Es exisitert ein Pachtvertrag über einen Geschäftsraum, bei dem es 2 Klauseln zur Dauer des Mietverhältnisses gibt, einmal unbefristet und dann befristet.
Beide Klauseln wurden fälschlicherweise ausgefüllt. Welche gilt jetzt ? Laut unbefristeter Regelung wäre zum 30.10. kündbar, laut befristeter Klausel erst zum 31.11.
Wenn der Pächter jetzt kündigen will, zu wann kann er ?

Danke im Voraus !

Sakhon

Es gilt der Parteiwille. Im Streitfall würde das Gericht prüfen, was dem tatsächlichen Willen der beiden Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprach.

Die Partei, die sich auf die für sie günstigere Regelung berufen möchte (hir der Pächter), müsste z. B. mit Zeugenaussagen oder dem bisherigen Schriftverkehr nachweisen, dass tatsächlich ein unbefristeter Pachtvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gewollt war.