ich lebe seit 1993 in Deutschland, bin 19 Jahre alt und habe zur Zeit eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Ich war aber in meiner Jugendzeit nicht immer ein lieber Junge. Zum Glück war ich aber bei diesen Sachen, die ich gemacht habe, unter 14 Jahre alt und hatte nur eine Sache mit 16 Jahren. Da hatte ich einen Gerichtsprozess, und mir wurde der Freispruch erteilt.
Ich habe bis 07/08 meinen Hauptabschluss nachgemacht; zu der Zeit war ich 17 Jahre alt.
Ich habe in dieser Zeit eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Leider haben sie mir den Aufenthalt nur für 2 Jahre verlängert.
Ich habe mir gedacht, dass die es nur zur Probe getan haben, damit sie schauen können, ob ich noch Mist baue oder sonst irgendwas.
Zur Zeit arbeite ich in einer Zeitarbeitsfirma und fange ab dem 2. Febuar 2009 meine Abendrealschule an.
Ich wollte daher bei meiner Zeitarbeitsfirma kündigen, da ich eh bald zur Schule gehe und die Arbeit eh sehr anstrengend ist. Aber das Problem ist, das am 30. Januar 2009 meine Aufenthaltsgenehmigung abläuft. Und ich möchte jetzt gerne mal auch unbefristet bekommen, da ich auch meine ganze Kindheit und alles in Deutschland verbracht habe.
Die Behörde verlangt aber jetzt auch die letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Ich würde denen eine Schulbescheinung geben; das reicht auch. Aber da ich erst 3 oder 4 Tage später die Schule beginne, weiß ich nicht, was ich tun soll.
Wenn jemand was weiß bzw. jemandem was einfällt, dann schreibt bitte!
Danke im Voraus
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Zur Zeit arbeite ich in einer Zeitarbeitsfirma und fange ab dem 2. Febuar 2009 meine Abendrealschule an.
Ich wollte daher bei meiner Zeitarbeitsfirma kündigen, da ich eh bald zur Schule gehe und die Arbeit eh sehr anstrengend ist.
Wie lange arbeitest du denn da schon? Hast du schon gekündigt?
Die Behörde verlangt aber jetzt auch die letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Ich würde denen eine Schulbescheinung geben; das reicht auch. Aber da ich erst 3 oder 4 Tage später die Schule beginne, weiß ich nicht, was ich tun soll.
S. obige Frage: Wie viele Gehaltsabrechnungen kannst du denn vorweisen bis dahin (ich vermute, es geht um die letzten drei Monate vor dem Zeitpunkt des Antrags)? Dann wäre es doch schlauer, wenn du erstmal nicht kündigst, oder?
Gruß
Kati
PS: Bist du sicher, dass deine Visitenkarte stimmt?
warum beantragst du nicht gleich die deutsche Staatsbürgerschaft? Ist leichter zu bekommen als eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Das wollte ich eigentlich auch.
Ich war bei der Stadt gewesen und wollte nachfragen wegen einer Einbürgerung, und die Frau meinte, ich müsste erst den Aufenthalt verlängern. Dann könnte ich erst den Antrag auf eine Einbürgerung stellen.
Ich habe seit mehreren Jahren ein Teilzeit-Job und seit letztem Monat diesen Vollzeit-Job.
Warum willst du ihn denn dann kündigen? Wenn du jetzt noch bis zu deiner Schulzeit beschäftigst bleibst, dann hast du doch die drei Monate, die du brauchst?
PS: Was für 'ne Visitenkarte??? Ich verstehe nicht, was du meinst. ^^ xD
Visitenkarte wird hier das Ding genannt, in dem du Infos über dich selbst angibst (erscheint, wenn du auf deinen Namen über deinem Artikel klickst).